10.07.2024
HEALTH

Neue e-Health-Strategie: Krankenkassen wollen Health-Apps prüfen

Bund, Länder und Sozialversicherung haben ihre Schwerpunkte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens definiert. Die "e-Health-Strategie Österreich" umfasst verschiedene Ziele, um die Versorgung der Menschen in Österreich zu verbessern.
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e-health-Strategie, Elga, Apps, Healthtech-Apps, MDR
(c) Stock.Adobe/Zaleman - Neue e-health-Strategie.

Die neue e-Health-Strategie wurde am Mittwoch von Gesundheitsminister Johannes Rauch, Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und dem Vorsitzenden der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Andreas Huss, präsentiert. Ab dem kommenden Jahr sollen im Rahmen eines Pilotprojekts digitale Gesundheitsapps zur Verfügung stehen.

In aller Kürze: Die Gesundheits-Hotline 1450 soll ab 2026 Terminbuchungen und Videokonsultationen erlauben. Mit dem Ausbau der ELGA sollen zudem Patient:innen und Angehörige von Gesundheitsberufen die wichtigen Gesundheitsdaten auf einen Blick sehen können. Auch Apps stehen im Fokus.

e-Health-Strategie: „digital vor ambulant“

Nach dem Leitsatz „digital vor ambulant vor stationär“ werden Bund, Länder und Sozialversicherung im Zuge dieser Gesundheitsreform jährlich 51 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung des Gesundheitssystems zur Verfügung stellen.

Insgesamt acht strategische Ziele sind in der e-Health-Strategie definiert. Wichtigste Ziele umfassen etwa den digitalen Zugang zum Gesundheitssystem und den eigenen Gesundheitsdaten für alle Bürger:innen und die Schaffung und Verbesserung telegesundheitlicher Präventions- und Versorgungsangebote.

ELGA als zentrale Infrastruktur

Zentrale Infrastruktur für Gesundheitsdaten ist die elektronische Gesundheitsakte ELGA. Sie soll in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. So sollen etwas Ärzte und Angehörige kürzlich eingenommene Medikamente, Vorerkrankungen und Labor-Befunde einsehen können. Mit dem Ziel, die Diagnose zu verbessern und in Akutsituationen auch Leben zu retten.

Mitarbeiter:innen von Rettungsorganisationen erhalten dazu Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte und den e-Impfpass. Auch Mitarbeiter:innen der Gesundheitshotline 1450 sollen künftig auf die ELGA zugreifen können, um damit Anrufer:innen besser zu beraten.

Diagnosecodierung ab 2025 und Ausbau der Befugnisse von 1450

Für einen vollständigen Überblick werden Kassenärzt:innen außerdem ab 2025 zur Diagnosecodierung verpflichtet, ab 2026 folgen Wahlärzt:innen. Auch alle Bild- und Labor-Befunde werden künftig in der ELGA gespeichert. Patient:innen steht es nach wie vor frei, sich von der elektronischen Gesundheitsakte abzumelden.

Daneben soll vor allem die Gesundheitshotline 1450 ausgebaut werden. Die Mitarbeiter:innen sollen erste Anlaufstelle für Menschen mit Gesundheitsbeschwerden sein und nach einer Abklärung eine Empfehlung abgeben können, ob Apotheke, Allgemeinmediziner:in, Fachärzt:in oder direkt das Krankenhaus aufgesucht werden soll.

Ziel ist es nämlich, dass ab 2026 über die Hotline auch Arzttermine vereinbart werden können. Auch Videokonsultationen sollen in zwei Jahren flächendeckend verfügbar sein. Vorteile bringe das auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder mit möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

e-Health-Strategie: Apps auf dem Prüfstand

Menschen mit chronischen Erkrankungen würden zudem künftig Unterstützung von digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Beispielsweise sollen Diabetiker:innen am Handy, Tablet oder Computer über ihre Ernährung und Zuckerwerte Buch führen. Die App kann dann Ernährungstipps liefern oder helfen, den richtigen Zeitpunkt für eine Insulin-Dosis zu wählen.

Ähnliche Apps sind beispielsweise für Migräne-Patient:innen, Menschen nach einem Herzinfarkt, bei einer Ernährungsumstellung oder bei der Nikotin-Entwöhnung möglich. Auch die Ärzt:innen sollen über solche Apps einen besseren Überblick erhalten und bei Bedarf die Behandlung anpassen können.

Und für HealthTech-Startups mit Applikationen wesentlich: Ab Ende Juli werden die Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz solcher Gesundheitsanwendungen erarbeitet. Patient:innen werden in weiterer Folge erste Apps dann im Rahmen eines Pilotprojekts ab kommendem Jahr nützen können. Geplant ist, dass die Krankenkassen bestehende Apps auf medizinische Qualitätsstandards und Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben prüfen. Danach können im Rahmen der Pilotierung zertifizierte Apps von Ärzt:innen „verschrieben“ werden, so der Plan.

„Im Zuge der Pandemie haben wir teils sehr schnell reagiert“, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch, „e-Rezept und elektronischer Impfpass sind heute selbstverständlich. Mit der bundesweiten e-Health-Strategie verbessern wir die Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten in den nächsten Jahren systematisch. Entscheidend ist das Vertrauen der Menschen, deshalb hat die Sicherheit der eigenen Daten höchste Priorität.“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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