10.07.2024
HEALTH

Neue e-Health-Strategie: Krankenkassen wollen Health-Apps prüfen

Bund, Länder und Sozialversicherung haben ihre Schwerpunkte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens definiert. Die "e-Health-Strategie Österreich" umfasst verschiedene Ziele, um die Versorgung der Menschen in Österreich zu verbessern.
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e-health-Strategie, Elga, Apps, Healthtech-Apps, MDR
(c) Stock.Adobe/Zaleman - Neue e-health-Strategie.

Die neue e-Health-Strategie wurde am Mittwoch von Gesundheitsminister Johannes Rauch, Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und dem Vorsitzenden der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Andreas Huss, präsentiert. Ab dem kommenden Jahr sollen im Rahmen eines Pilotprojekts digitale Gesundheitsapps zur Verfügung stehen.

In aller Kürze: Die Gesundheits-Hotline 1450 soll ab 2026 Terminbuchungen und Videokonsultationen erlauben. Mit dem Ausbau der ELGA sollen zudem Patient:innen und Angehörige von Gesundheitsberufen die wichtigen Gesundheitsdaten auf einen Blick sehen können. Auch Apps stehen im Fokus.

e-Health-Strategie: „digital vor ambulant“

Nach dem Leitsatz „digital vor ambulant vor stationär“ werden Bund, Länder und Sozialversicherung im Zuge dieser Gesundheitsreform jährlich 51 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung des Gesundheitssystems zur Verfügung stellen.

Insgesamt acht strategische Ziele sind in der e-Health-Strategie definiert. Wichtigste Ziele umfassen etwa den digitalen Zugang zum Gesundheitssystem und den eigenen Gesundheitsdaten für alle Bürger:innen und die Schaffung und Verbesserung telegesundheitlicher Präventions- und Versorgungsangebote.

ELGA als zentrale Infrastruktur

Zentrale Infrastruktur für Gesundheitsdaten ist die elektronische Gesundheitsakte ELGA. Sie soll in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. So sollen etwas Ärzte und Angehörige kürzlich eingenommene Medikamente, Vorerkrankungen und Labor-Befunde einsehen können. Mit dem Ziel, die Diagnose zu verbessern und in Akutsituationen auch Leben zu retten.

Mitarbeiter:innen von Rettungsorganisationen erhalten dazu Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte und den e-Impfpass. Auch Mitarbeiter:innen der Gesundheitshotline 1450 sollen künftig auf die ELGA zugreifen können, um damit Anrufer:innen besser zu beraten.

Diagnosecodierung ab 2025 und Ausbau der Befugnisse von 1450

Für einen vollständigen Überblick werden Kassenärzt:innen außerdem ab 2025 zur Diagnosecodierung verpflichtet, ab 2026 folgen Wahlärzt:innen. Auch alle Bild- und Labor-Befunde werden künftig in der ELGA gespeichert. Patient:innen steht es nach wie vor frei, sich von der elektronischen Gesundheitsakte abzumelden.

Daneben soll vor allem die Gesundheitshotline 1450 ausgebaut werden. Die Mitarbeiter:innen sollen erste Anlaufstelle für Menschen mit Gesundheitsbeschwerden sein und nach einer Abklärung eine Empfehlung abgeben können, ob Apotheke, Allgemeinmediziner:in, Fachärzt:in oder direkt das Krankenhaus aufgesucht werden soll.

Ziel ist es nämlich, dass ab 2026 über die Hotline auch Arzttermine vereinbart werden können. Auch Videokonsultationen sollen in zwei Jahren flächendeckend verfügbar sein. Vorteile bringe das auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder mit möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

e-Health-Strategie: Apps auf dem Prüfstand

Menschen mit chronischen Erkrankungen würden zudem künftig Unterstützung von digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Beispielsweise sollen Diabetiker:innen am Handy, Tablet oder Computer über ihre Ernährung und Zuckerwerte Buch führen. Die App kann dann Ernährungstipps liefern oder helfen, den richtigen Zeitpunkt für eine Insulin-Dosis zu wählen.

Ähnliche Apps sind beispielsweise für Migräne-Patient:innen, Menschen nach einem Herzinfarkt, bei einer Ernährungsumstellung oder bei der Nikotin-Entwöhnung möglich. Auch die Ärzt:innen sollen über solche Apps einen besseren Überblick erhalten und bei Bedarf die Behandlung anpassen können.

Und für HealthTech-Startups mit Applikationen wesentlich: Ab Ende Juli werden die Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz solcher Gesundheitsanwendungen erarbeitet. Patient:innen werden in weiterer Folge erste Apps dann im Rahmen eines Pilotprojekts ab kommendem Jahr nützen können. Geplant ist, dass die Krankenkassen bestehende Apps auf medizinische Qualitätsstandards und Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben prüfen. Danach können im Rahmen der Pilotierung zertifizierte Apps von Ärzt:innen „verschrieben“ werden, so der Plan.

„Im Zuge der Pandemie haben wir teils sehr schnell reagiert“, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch, „e-Rezept und elektronischer Impfpass sind heute selbstverständlich. Mit der bundesweiten e-Health-Strategie verbessern wir die Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten in den nächsten Jahren systematisch. Entscheidend ist das Vertrauen der Menschen, deshalb hat die Sicherheit der eigenen Daten höchste Priorität.“

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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