10.07.2024
HEALTH

Neue e-Health-Strategie: Krankenkassen wollen Health-Apps prüfen

Bund, Länder und Sozialversicherung haben ihre Schwerpunkte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens definiert. Die "e-Health-Strategie Österreich" umfasst verschiedene Ziele, um die Versorgung der Menschen in Österreich zu verbessern.
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e-health-Strategie, Elga, Apps, Healthtech-Apps, MDR
(c) Stock.Adobe/Zaleman - Neue e-health-Strategie.

Die neue e-Health-Strategie wurde am Mittwoch von Gesundheitsminister Johannes Rauch, Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und dem Vorsitzenden der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Andreas Huss, präsentiert. Ab dem kommenden Jahr sollen im Rahmen eines Pilotprojekts digitale Gesundheitsapps zur Verfügung stehen.

In aller Kürze: Die Gesundheits-Hotline 1450 soll ab 2026 Terminbuchungen und Videokonsultationen erlauben. Mit dem Ausbau der ELGA sollen zudem Patient:innen und Angehörige von Gesundheitsberufen die wichtigen Gesundheitsdaten auf einen Blick sehen können. Auch Apps stehen im Fokus.

e-Health-Strategie: „digital vor ambulant“

Nach dem Leitsatz „digital vor ambulant vor stationär“ werden Bund, Länder und Sozialversicherung im Zuge dieser Gesundheitsreform jährlich 51 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung des Gesundheitssystems zur Verfügung stellen.

Insgesamt acht strategische Ziele sind in der e-Health-Strategie definiert. Wichtigste Ziele umfassen etwa den digitalen Zugang zum Gesundheitssystem und den eigenen Gesundheitsdaten für alle Bürger:innen und die Schaffung und Verbesserung telegesundheitlicher Präventions- und Versorgungsangebote.

ELGA als zentrale Infrastruktur

Zentrale Infrastruktur für Gesundheitsdaten ist die elektronische Gesundheitsakte ELGA. Sie soll in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. So sollen etwas Ärzte und Angehörige kürzlich eingenommene Medikamente, Vorerkrankungen und Labor-Befunde einsehen können. Mit dem Ziel, die Diagnose zu verbessern und in Akutsituationen auch Leben zu retten.

Mitarbeiter:innen von Rettungsorganisationen erhalten dazu Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte und den e-Impfpass. Auch Mitarbeiter:innen der Gesundheitshotline 1450 sollen künftig auf die ELGA zugreifen können, um damit Anrufer:innen besser zu beraten.

Diagnosecodierung ab 2025 und Ausbau der Befugnisse von 1450

Für einen vollständigen Überblick werden Kassenärzt:innen außerdem ab 2025 zur Diagnosecodierung verpflichtet, ab 2026 folgen Wahlärzt:innen. Auch alle Bild- und Labor-Befunde werden künftig in der ELGA gespeichert. Patient:innen steht es nach wie vor frei, sich von der elektronischen Gesundheitsakte abzumelden.

Daneben soll vor allem die Gesundheitshotline 1450 ausgebaut werden. Die Mitarbeiter:innen sollen erste Anlaufstelle für Menschen mit Gesundheitsbeschwerden sein und nach einer Abklärung eine Empfehlung abgeben können, ob Apotheke, Allgemeinmediziner:in, Fachärzt:in oder direkt das Krankenhaus aufgesucht werden soll.

Ziel ist es nämlich, dass ab 2026 über die Hotline auch Arzttermine vereinbart werden können. Auch Videokonsultationen sollen in zwei Jahren flächendeckend verfügbar sein. Vorteile bringe das auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder mit möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

e-Health-Strategie: Apps auf dem Prüfstand

Menschen mit chronischen Erkrankungen würden zudem künftig Unterstützung von digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Beispielsweise sollen Diabetiker:innen am Handy, Tablet oder Computer über ihre Ernährung und Zuckerwerte Buch führen. Die App kann dann Ernährungstipps liefern oder helfen, den richtigen Zeitpunkt für eine Insulin-Dosis zu wählen.

Ähnliche Apps sind beispielsweise für Migräne-Patient:innen, Menschen nach einem Herzinfarkt, bei einer Ernährungsumstellung oder bei der Nikotin-Entwöhnung möglich. Auch die Ärzt:innen sollen über solche Apps einen besseren Überblick erhalten und bei Bedarf die Behandlung anpassen können.

Und für HealthTech-Startups mit Applikationen wesentlich: Ab Ende Juli werden die Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz solcher Gesundheitsanwendungen erarbeitet. Patient:innen werden in weiterer Folge erste Apps dann im Rahmen eines Pilotprojekts ab kommendem Jahr nützen können. Geplant ist, dass die Krankenkassen bestehende Apps auf medizinische Qualitätsstandards und Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben prüfen. Danach können im Rahmen der Pilotierung zertifizierte Apps von Ärzt:innen „verschrieben“ werden, so der Plan.

„Im Zuge der Pandemie haben wir teils sehr schnell reagiert“, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch, „e-Rezept und elektronischer Impfpass sind heute selbstverständlich. Mit der bundesweiten e-Health-Strategie verbessern wir die Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten in den nächsten Jahren systematisch. Entscheidend ist das Vertrauen der Menschen, deshalb hat die Sicherheit der eigenen Daten höchste Priorität.“

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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