10.07.2024
HEALTH

Neue e-Health-Strategie: Krankenkassen wollen Health-Apps prüfen

Bund, Länder und Sozialversicherung haben ihre Schwerpunkte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens definiert. Die "e-Health-Strategie Österreich" umfasst verschiedene Ziele, um die Versorgung der Menschen in Österreich zu verbessern.
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e-health-Strategie, Elga, Apps, Healthtech-Apps, MDR
(c) Stock.Adobe/Zaleman - Neue e-health-Strategie.

Die neue e-Health-Strategie wurde am Mittwoch von Gesundheitsminister Johannes Rauch, Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und dem Vorsitzenden der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Andreas Huss, präsentiert. Ab dem kommenden Jahr sollen im Rahmen eines Pilotprojekts digitale Gesundheitsapps zur Verfügung stehen.

In aller Kürze: Die Gesundheits-Hotline 1450 soll ab 2026 Terminbuchungen und Videokonsultationen erlauben. Mit dem Ausbau der ELGA sollen zudem Patient:innen und Angehörige von Gesundheitsberufen die wichtigen Gesundheitsdaten auf einen Blick sehen können. Auch Apps stehen im Fokus.

e-Health-Strategie: „digital vor ambulant“

Nach dem Leitsatz „digital vor ambulant vor stationär“ werden Bund, Länder und Sozialversicherung im Zuge dieser Gesundheitsreform jährlich 51 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung des Gesundheitssystems zur Verfügung stellen.

Insgesamt acht strategische Ziele sind in der e-Health-Strategie definiert. Wichtigste Ziele umfassen etwa den digitalen Zugang zum Gesundheitssystem und den eigenen Gesundheitsdaten für alle Bürger:innen und die Schaffung und Verbesserung telegesundheitlicher Präventions- und Versorgungsangebote.

ELGA als zentrale Infrastruktur

Zentrale Infrastruktur für Gesundheitsdaten ist die elektronische Gesundheitsakte ELGA. Sie soll in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. So sollen etwas Ärzte und Angehörige kürzlich eingenommene Medikamente, Vorerkrankungen und Labor-Befunde einsehen können. Mit dem Ziel, die Diagnose zu verbessern und in Akutsituationen auch Leben zu retten.

Mitarbeiter:innen von Rettungsorganisationen erhalten dazu Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte und den e-Impfpass. Auch Mitarbeiter:innen der Gesundheitshotline 1450 sollen künftig auf die ELGA zugreifen können, um damit Anrufer:innen besser zu beraten.

Diagnosecodierung ab 2025 und Ausbau der Befugnisse von 1450

Für einen vollständigen Überblick werden Kassenärzt:innen außerdem ab 2025 zur Diagnosecodierung verpflichtet, ab 2026 folgen Wahlärzt:innen. Auch alle Bild- und Labor-Befunde werden künftig in der ELGA gespeichert. Patient:innen steht es nach wie vor frei, sich von der elektronischen Gesundheitsakte abzumelden.

Daneben soll vor allem die Gesundheitshotline 1450 ausgebaut werden. Die Mitarbeiter:innen sollen erste Anlaufstelle für Menschen mit Gesundheitsbeschwerden sein und nach einer Abklärung eine Empfehlung abgeben können, ob Apotheke, Allgemeinmediziner:in, Fachärzt:in oder direkt das Krankenhaus aufgesucht werden soll.

Ziel ist es nämlich, dass ab 2026 über die Hotline auch Arzttermine vereinbart werden können. Auch Videokonsultationen sollen in zwei Jahren flächendeckend verfügbar sein. Vorteile bringe das auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder mit möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

e-Health-Strategie: Apps auf dem Prüfstand

Menschen mit chronischen Erkrankungen würden zudem künftig Unterstützung von digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Beispielsweise sollen Diabetiker:innen am Handy, Tablet oder Computer über ihre Ernährung und Zuckerwerte Buch führen. Die App kann dann Ernährungstipps liefern oder helfen, den richtigen Zeitpunkt für eine Insulin-Dosis zu wählen.

Ähnliche Apps sind beispielsweise für Migräne-Patient:innen, Menschen nach einem Herzinfarkt, bei einer Ernährungsumstellung oder bei der Nikotin-Entwöhnung möglich. Auch die Ärzt:innen sollen über solche Apps einen besseren Überblick erhalten und bei Bedarf die Behandlung anpassen können.

Und für HealthTech-Startups mit Applikationen wesentlich: Ab Ende Juli werden die Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz solcher Gesundheitsanwendungen erarbeitet. Patient:innen werden in weiterer Folge erste Apps dann im Rahmen eines Pilotprojekts ab kommendem Jahr nützen können. Geplant ist, dass die Krankenkassen bestehende Apps auf medizinische Qualitätsstandards und Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben prüfen. Danach können im Rahmen der Pilotierung zertifizierte Apps von Ärzt:innen „verschrieben“ werden, so der Plan.

„Im Zuge der Pandemie haben wir teils sehr schnell reagiert“, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch, „e-Rezept und elektronischer Impfpass sind heute selbstverständlich. Mit der bundesweiten e-Health-Strategie verbessern wir die Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten in den nächsten Jahren systematisch. Entscheidend ist das Vertrauen der Menschen, deshalb hat die Sicherheit der eigenen Daten höchste Priorität.“

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Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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