10.07.2024
HEALTH

Neue e-Health-Strategie: Krankenkassen wollen Health-Apps prüfen

Bund, Länder und Sozialversicherung haben ihre Schwerpunkte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens definiert. Die "e-Health-Strategie Österreich" umfasst verschiedene Ziele, um die Versorgung der Menschen in Österreich zu verbessern.
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e-health-Strategie, Elga, Apps, Healthtech-Apps, MDR
(c) Stock.Adobe/Zaleman - Neue e-health-Strategie.

Die neue e-Health-Strategie wurde am Mittwoch von Gesundheitsminister Johannes Rauch, Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und dem Vorsitzenden der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Andreas Huss, präsentiert. Ab dem kommenden Jahr sollen im Rahmen eines Pilotprojekts digitale Gesundheitsapps zur Verfügung stehen.

In aller Kürze: Die Gesundheits-Hotline 1450 soll ab 2026 Terminbuchungen und Videokonsultationen erlauben. Mit dem Ausbau der ELGA sollen zudem Patient:innen und Angehörige von Gesundheitsberufen die wichtigen Gesundheitsdaten auf einen Blick sehen können. Auch Apps stehen im Fokus.

e-Health-Strategie: „digital vor ambulant“

Nach dem Leitsatz „digital vor ambulant vor stationär“ werden Bund, Länder und Sozialversicherung im Zuge dieser Gesundheitsreform jährlich 51 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung des Gesundheitssystems zur Verfügung stellen.

Insgesamt acht strategische Ziele sind in der e-Health-Strategie definiert. Wichtigste Ziele umfassen etwa den digitalen Zugang zum Gesundheitssystem und den eigenen Gesundheitsdaten für alle Bürger:innen und die Schaffung und Verbesserung telegesundheitlicher Präventions- und Versorgungsangebote.

ELGA als zentrale Infrastruktur

Zentrale Infrastruktur für Gesundheitsdaten ist die elektronische Gesundheitsakte ELGA. Sie soll in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. So sollen etwas Ärzte und Angehörige kürzlich eingenommene Medikamente, Vorerkrankungen und Labor-Befunde einsehen können. Mit dem Ziel, die Diagnose zu verbessern und in Akutsituationen auch Leben zu retten.

Mitarbeiter:innen von Rettungsorganisationen erhalten dazu Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte und den e-Impfpass. Auch Mitarbeiter:innen der Gesundheitshotline 1450 sollen künftig auf die ELGA zugreifen können, um damit Anrufer:innen besser zu beraten.

Diagnosecodierung ab 2025 und Ausbau der Befugnisse von 1450

Für einen vollständigen Überblick werden Kassenärzt:innen außerdem ab 2025 zur Diagnosecodierung verpflichtet, ab 2026 folgen Wahlärzt:innen. Auch alle Bild- und Labor-Befunde werden künftig in der ELGA gespeichert. Patient:innen steht es nach wie vor frei, sich von der elektronischen Gesundheitsakte abzumelden.

Daneben soll vor allem die Gesundheitshotline 1450 ausgebaut werden. Die Mitarbeiter:innen sollen erste Anlaufstelle für Menschen mit Gesundheitsbeschwerden sein und nach einer Abklärung eine Empfehlung abgeben können, ob Apotheke, Allgemeinmediziner:in, Fachärzt:in oder direkt das Krankenhaus aufgesucht werden soll.

Ziel ist es nämlich, dass ab 2026 über die Hotline auch Arzttermine vereinbart werden können. Auch Videokonsultationen sollen in zwei Jahren flächendeckend verfügbar sein. Vorteile bringe das auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder mit möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

e-Health-Strategie: Apps auf dem Prüfstand

Menschen mit chronischen Erkrankungen würden zudem künftig Unterstützung von digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Beispielsweise sollen Diabetiker:innen am Handy, Tablet oder Computer über ihre Ernährung und Zuckerwerte Buch führen. Die App kann dann Ernährungstipps liefern oder helfen, den richtigen Zeitpunkt für eine Insulin-Dosis zu wählen.

Ähnliche Apps sind beispielsweise für Migräne-Patient:innen, Menschen nach einem Herzinfarkt, bei einer Ernährungsumstellung oder bei der Nikotin-Entwöhnung möglich. Auch die Ärzt:innen sollen über solche Apps einen besseren Überblick erhalten und bei Bedarf die Behandlung anpassen können.

Und für HealthTech-Startups mit Applikationen wesentlich: Ab Ende Juli werden die Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz solcher Gesundheitsanwendungen erarbeitet. Patient:innen werden in weiterer Folge erste Apps dann im Rahmen eines Pilotprojekts ab kommendem Jahr nützen können. Geplant ist, dass die Krankenkassen bestehende Apps auf medizinische Qualitätsstandards und Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben prüfen. Danach können im Rahmen der Pilotierung zertifizierte Apps von Ärzt:innen „verschrieben“ werden, so der Plan.

„Im Zuge der Pandemie haben wir teils sehr schnell reagiert“, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch, „e-Rezept und elektronischer Impfpass sind heute selbstverständlich. Mit der bundesweiten e-Health-Strategie verbessern wir die Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten in den nächsten Jahren systematisch. Entscheidend ist das Vertrauen der Menschen, deshalb hat die Sicherheit der eigenen Daten höchste Priorität.“

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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