09.09.2021

Neue Corona-Regeln: Handelsverbands-Chef Will und Schramböck im Clinch

Die neuen Corona-Regeln sorgen für Unmut auf breiter Ebene und haben auch zu einem medial ausgetragenen Schlagabtausch zwischen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Handelsverbands-Chef Rainer Will geführt.
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Margarete Schramboeck und Rainer Will
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will © BMDW/Handelsverband/Stephan Doleschal

Gestern (Anm. 8.9.2021) hat die österreichische Bundesregierung ihren 3-Stufen-Plan zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgestellt. Dieser sieht ab 15. September neue Regeln vor, die vorrangig an die Auslastung der Intensivbetten geknüpft werden. Sobald diese zehn Prozent überschreitet, ergeben sich dadurch auch Änderungen in Bezug auf die Verwendung von FFP2-Masken, die künftig wieder überall dort zum Einsatz kommen, wo derzeit ein Mund-Nasen-Schutz (Geschäfte bzw. Dienstleister des täglichen Bedarfs, also auch Supermäkte, öffentliche Verkehrsmittel) vorgeschrieben ist.

Positive Resonanz zur FFP2-Maskenpflicht im Handel

Für den gesamten restlichen Handel gilt die Empfehlung, österreichweit flächendeckend und für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht einzuführen, denn der neue Stufenplan sieht eine solche aktuell nur für Ungeimpfte vor. Sowohl der Handelsverband als auch die Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich begrüßen die neue Maßnahme, wenngleich Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung anmerkte, dass FFP2-Masken im Handel keine Auswirkungen auf die Neuinfektionsrate hätten und nur die Impfung hierfür eine Lösung biete. Außerdem machte er deutlich, dass die neuen Restriktionen einen Umsatzrückgang von 150 Millionen Euro pro Monat zur Folge hätten. Dennoch trage man die bundesweite Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht mit.

Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel in der WKÖ, kann der neuen Maßnahme ebenfalls einiges abgewinnen und erklärt dazu: „Wir freuen uns, dass mit Ausnahme des Lebensmittelhandels die FFP2-Maskenpflicht im Handel österreichweit nur für Ungeimpfte eingeführt wird. Mit dieser Form der Normalität sind Impuls- und Spontankäufe möglich, die für eine Stabilisierung der betriebswirtschaftlichen Situation des Handels unbedingt notwendig sind.“ Kontrolliert werden würde die neue Maßnahme stichprobenartig durch die Polizei.

Zankapfel Kontrollen – Schramböck betont klare Kommunikation

Dass Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will heute früh im Morgenjournal genau zu dem Punkt der Kontrollen unterstrich, dass der Handel und seine Mitarbeiter:innen diese Funktion keinesfalls übernehmen könne, brachte in Folge für Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck das Fass zum Überlaufen. Sie warf Will vor, für Verunsicherung in Handel und Bevölkerung zu sorgen und rief ihn dazu auf, diese sofort abzustellen.

In einer Aussendung an die Medien hieß es: „Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird. Wortmeldungen, wie jene des Handelsverbandsvorsitzenden Rainer Will heute Morgen im Morgenjournal sind daher entbehrlich.“ Und weiter betonte sie, dass man in einem engen Austausch mit den Handelsbetrieben sei und diese entsprechend zur Thematik informiert hätte.

Will kontert mit Aussage der Polizeigewerkschaft

Der Handelsverband wiederum reagierte mit großer Verwunderung auf den Vorstoß von Schramböck und ließ – ebenfalls über die Medien – ausrichten, dass die Kritik jeglicher Grundlage entbehre. Er erwarte sich einen direkten Einbezug aller Betroffenen im Vorfeld und nicht nachträglich über die Medien. Das sei unverantwortlich, hieß es in der Aussendung weiter, ebenso wie: „Während die Ministerin Pressemeldungen versendet, ist für 600.000 Beschäftigte im Handel noch völlig unklar, welche Maskenregelung für sie ab 15. September tatsächlich gelten wird.“

Weiters machte Will deutlich, dass nicht nur der Handelsverband dieser Ansicht sei, sondern auch Vertreter:innen der Wirtschaftskammer, des Shoppingcenterverbandes ACSP sowie der Polizei. Dazu zitierte er u.a. Hermann Greylinger von der roten Polizeigewerkschaft FSG, der am Mittwoch in der ZiB 2 betonte: „Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe der Polizisten ist, in Geschäfte zu gehen, zu schauen, wer Maske trägt oder nicht. Das wollen wir nicht, das können wir nicht, unsere Aufgaben sind andere, und derer haben wir genug.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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