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Gestern (Anm. 8.9.2021) hat die österreichische Bundesregierung ihren 3-Stufen-Plan zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgestellt. Dieser sieht ab 15. September neue Regeln vor, die vorrangig an die Auslastung der Intensivbetten geknüpft werden. Sobald diese zehn Prozent überschreitet, ergeben sich dadurch auch Änderungen in Bezug auf die Verwendung von FFP2-Masken, die künftig wieder überall dort zum Einsatz kommen, wo derzeit ein Mund-Nasen-Schutz (Geschäfte bzw. Dienstleister des täglichen Bedarfs, also auch Supermäkte, öffentliche Verkehrsmittel) vorgeschrieben ist.
Positive Resonanz zur FFP2-Maskenpflicht im Handel
Für den gesamten restlichen Handel gilt die Empfehlung, österreichweit flächendeckend und für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht einzuführen, denn der neue Stufenplan sieht eine solche aktuell nur für Ungeimpfte vor. Sowohl der Handelsverband als auch die Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich begrüßen die neue Maßnahme, wenngleich Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung anmerkte, dass FFP2-Masken im Handel keine Auswirkungen auf die Neuinfektionsrate hätten und nur die Impfung hierfür eine Lösung biete. Außerdem machte er deutlich, dass die neuen Restriktionen einen Umsatzrückgang von 150 Millionen Euro pro Monat zur Folge hätten. Dennoch trage man die bundesweite Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht mit.
Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel in der WKÖ, kann der neuen Maßnahme ebenfalls einiges abgewinnen und erklärt dazu: “Wir freuen uns, dass mit Ausnahme des Lebensmittelhandels die FFP2-Maskenpflicht im Handel österreichweit nur für Ungeimpfte eingeführt wird. Mit dieser Form der Normalität sind Impuls- und Spontankäufe möglich, die für eine Stabilisierung der betriebswirtschaftlichen Situation des Handels unbedingt notwendig sind.“ Kontrolliert werden würde die neue Maßnahme stichprobenartig durch die Polizei.
Zankapfel Kontrollen – Schramböck betont klare Kommunikation
Dass Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will heute früh im Morgenjournal genau zu dem Punkt der Kontrollen unterstrich, dass der Handel und seine Mitarbeiter:innen diese Funktion keinesfalls übernehmen könne, brachte in Folge für Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck das Fass zum Überlaufen. Sie warf Will vor, für Verunsicherung in Handel und Bevölkerung zu sorgen und rief ihn dazu auf, diese sofort abzustellen.
In einer Aussendung an die Medien hieß es: „Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird. Wortmeldungen, wie jene des Handelsverbandsvorsitzenden Rainer Will heute Morgen im Morgenjournal sind daher entbehrlich.” Und weiter betonte sie, dass man in einem engen Austausch mit den Handelsbetrieben sei und diese entsprechend zur Thematik informiert hätte.
Will kontert mit Aussage der Polizeigewerkschaft
Der Handelsverband wiederum reagierte mit großer Verwunderung auf den Vorstoß von Schramböck und ließ – ebenfalls über die Medien – ausrichten, dass die Kritik jeglicher Grundlage entbehre. Er erwarte sich einen direkten Einbezug aller Betroffenen im Vorfeld und nicht nachträglich über die Medien. Das sei unverantwortlich, hieß es in der Aussendung weiter, ebenso wie: “Während die Ministerin Pressemeldungen versendet, ist für 600.000 Beschäftigte im Handel noch völlig unklar, welche Maskenregelung für sie ab 15. September tatsächlich gelten wird.”
Weiters machte Will deutlich, dass nicht nur der Handelsverband dieser Ansicht sei, sondern auch Vertreter:innen der Wirtschaftskammer, des Shoppingcenterverbandes ACSP sowie der Polizei. Dazu zitierte er u.a. Hermann Greylinger von der roten Polizeigewerkschaft FSG, der am Mittwoch in der ZiB 2 betonte: “Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe der Polizisten ist, in Geschäfte zu gehen, zu schauen, wer Maske trägt oder nicht. Das wollen wir nicht, das können wir nicht, unsere Aufgaben sind andere, und derer haben wir genug.”