02.10.2020

Neue aws Förderung: Bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Technologie-Internationalisierung

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) hat eine neue Förderung ins Leben gerufen, die österreichische Technologie-Unternehmen bei der Internationalisierung unterstützen soll. Abhängig von Modul und Förderungsquote können dabei bis zu 200.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert werden.
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aws
(c) Adobestock

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, !!Innovation und Technologie (BMK) ein neues Förderungsprogramm für österreichische Technologieunternehmen an, das gab die Förderbank des Bundes am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.

Mit aws Technologie-Internationalisierung/TECTRANS soll laut aws die erfolgreiche Positionierung von österreichischem Know-how am europäischen und internationalen Markt gefördert werden.

Förderung von Marktstudien bis hin zu Demonstrationsanlagen

Das neue Förderungsprogramm baut auf den Vorgängerprogrammen kit4market und tec4market auf und ist mit insgesamt fünf Millionen Euro dotiert.

Angesprochen werden international ausgerichtete österreichische Unternehmen mit Standort in Österreich, die mit drei speziellen Konditionen gezielt unterstützt werden.

Förderbar sind etwa die Erarbeitung und Durchführung von internationalen Marktstudien über die Vorbereitung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Freedom-to-Operate, FTO) bis hin zur Errichtung von Demonstrationsanlagen. In einer Aussendung der aws heißt es dazu:

  • In der speziellen Kondition „Internationale Marktstudien“ werden Unternehmen bei der Erarbeitung und bei der Durchführung von Studien unterstützt. Diese Studien sollen zum einen den österreichischen Technologieanbietern zeigen, wie ihre Innovationen nachhaltig im Zielland verankert werden können. Zum anderen dienen die Studien aber auch dazu, potenzielle Kunden im Zielland über den Innovationsgehalt der Technologie zu informieren.
  • In der speziellen Kondition „Internationale FTO“ werden Unternehmen bei Maßnahmen unterstützt, die wirtschaftliche Handlungsfreiheit vorzubereiten. Damit stärken die Unternehmen nachhaltig ihre internationale Wettbewerbsposition und minimieren das Risiko beim Markteintritt am Zielmarkt.
  • Im Rahmen der speziellen Kondition „Demonstrationsanlagen“ können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis hin zur Errichtung einer Anlage gefördert werden. Die Anlage selbst kann dabei im Zielland oder in Österreich, mit Bezug zur internationalen Aktivität, errichtet werden.

Einreichung über den aws Fördermanager

Abhängig von Modul und Förderungsquote können dabei bis zu 200.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert werden. Bis zu 80 Prozent der Projektkosten werden übernommen. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 18 Monaten. Die Einreichung ist ab sofort über den aws Fördermanager möglich. Jurysitzungen finden laut aws quartalsweise statt.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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