02.10.2020

Neue aws Förderung: Bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Technologie-Internationalisierung

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) hat eine neue Förderung ins Leben gerufen, die österreichische Technologie-Unternehmen bei der Internationalisierung unterstützen soll. Abhängig von Modul und Förderungsquote können dabei bis zu 200.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert werden.
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(c) Adobestock

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, !!Innovation und Technologie (BMK) ein neues Förderungsprogramm für österreichische Technologieunternehmen an, das gab die Förderbank des Bundes am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.

Mit aws Technologie-Internationalisierung/TECTRANS soll laut aws die erfolgreiche Positionierung von österreichischem Know-how am europäischen und internationalen Markt gefördert werden.

Förderung von Marktstudien bis hin zu Demonstrationsanlagen

Das neue Förderungsprogramm baut auf den Vorgängerprogrammen kit4market und tec4market auf und ist mit insgesamt fünf Millionen Euro dotiert.

Angesprochen werden international ausgerichtete österreichische Unternehmen mit Standort in Österreich, die mit drei speziellen Konditionen gezielt unterstützt werden.

Förderbar sind etwa die Erarbeitung und Durchführung von internationalen Marktstudien über die Vorbereitung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Freedom-to-Operate, FTO) bis hin zur Errichtung von Demonstrationsanlagen. In einer Aussendung der aws heißt es dazu:

  • In der speziellen Kondition „Internationale Marktstudien“ werden Unternehmen bei der Erarbeitung und bei der Durchführung von Studien unterstützt. Diese Studien sollen zum einen den österreichischen Technologieanbietern zeigen, wie ihre Innovationen nachhaltig im Zielland verankert werden können. Zum anderen dienen die Studien aber auch dazu, potenzielle Kunden im Zielland über den Innovationsgehalt der Technologie zu informieren.
  • In der speziellen Kondition „Internationale FTO“ werden Unternehmen bei Maßnahmen unterstützt, die wirtschaftliche Handlungsfreiheit vorzubereiten. Damit stärken die Unternehmen nachhaltig ihre internationale Wettbewerbsposition und minimieren das Risiko beim Markteintritt am Zielmarkt.
  • Im Rahmen der speziellen Kondition „Demonstrationsanlagen“ können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis hin zur Errichtung einer Anlage gefördert werden. Die Anlage selbst kann dabei im Zielland oder in Österreich, mit Bezug zur internationalen Aktivität, errichtet werden.

Einreichung über den aws Fördermanager

Abhängig von Modul und Förderungsquote können dabei bis zu 200.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert werden. Bis zu 80 Prozent der Projektkosten werden übernommen. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 18 Monaten. Die Einreichung ist ab sofort über den aws Fördermanager möglich. Jurysitzungen finden laut aws quartalsweise statt.


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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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