20.01.2021

Neuauflage des Angel Investing Report startet

Die Austrian Angel Investors Association (aaia) startet gemeinsam mit aws i2 Business Angels – dem Matching-Service der Austria Wirtschaftsservice (aws) – die Neuauflage des Angel Investing Report. Alle österreichischen Business Angels und Business Angelinas sind im Rahmen der Umfrage aufgerufen, ihre Expertise und ihre Einschätzungen einzubringen, um Daten und Fakten zur Situation der heimischen Business-Angel-Landschaft zu liefern.
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(c) Adobestock

Was waren im vergangenen Jahr Investmentkriterien und wie wird die Marktsituation eingeschätzt? Diese und weitere Fragen stehen im Zentrum des Angel Investing Report 2020, der Daten und Fakten zur Situation der heimischen Business-Angel-Landschaft erhebt.

Nach dem Report von 2018 startet die Austrian Angel Investors Association (aaia) gemeinsam mit aws i2 Business Angels – dem Matching-Service der Austria Wirtschaftsservice (aws) – die Neuauflage. Laut den Initiatoren soll so ein umfassender Überblick und fundierter Vergleich geschaffen werden. Die Erkenntnisse sollen zudem auch Startups als Guideline dienen, um passende Business Angels optimal anzusprechen.

Alle österreichischen Business Angels und Business Angelinas sind aufgerufen, ihre Expertise und ihre Einschätzungen einzubringen. Die Teilnahme an der Erhebung ist noch bis 31. Jänner 2021 möglich. Hier geht es zur Umfrage. 

Stellenwert von Business Angels im Krisenjahr 2020

2020 war aufgrund der weltweiten COVID19-Pandemie besonders herausfordernd – für viele Startups waren dabei Aufstockungen bestehender Investments essenziell, um die Krise zu bewältigen.

Mit dem Angel Investing Report 2020 soll nun auch die Perspektive der Business Angels selbst umfassend erhoben werden. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt der aktuellen Befragung:

  • Wurde vorrangig ins bestehende Portfolio investiert?
  • Unter welchen Bedingungen wurden Neuinvestments getätigt?
  • Wo sahen die Investoren gute Gelegenheiten, um Startups nachhaltig bei der Entwicklung zu unterstützen?

Zudem soll der Report auch wichtige Erkenntnisse über Business Angels im internationalen Vergleich liefern.

  • Wie viel investiert der typische österreichische Business Angel, die typische österreichische Business Angelina im Schnitt und wie setzt sich das Portfolio zusammen?
  • In welcher Entwicklungsphase wird bevorzugt investiert und wie viele erfolgreiche Exits kann er/sie durchschnittlich verzeichnen?

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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