05.05.2022

Netzbeweis: NÖ-Anwältin gründet Startup gegen Hass im Netz

Katharina Bisset und Michael Lanzinger haben ein LegalTech-Startup gegründet, das Beweise in Fällen von Hass im Netz vereinfacht.
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Das Team von Netzbeweis rund um Katharina Bisset © Wolfgang Lehner
Das Team von Netzbeweis rund um Katharina Bisset © Wolfgang Lehner

Wer mit Hass im Netz konfrontiert ist, braucht Beweise, um rechtlich dagegen vorzugehen. Screenshots anzufertigen, die vor Gericht halten, ist aber gar keine so einfache Übung. Mal passten nicht alle Inhalte auf einen Bildschirm, dann überschneiden sich die Screenshots zu wenig und wichtige Informationen fehlen oder URL und Datum sind nicht nachvollziehbar. Solche Screenshot-Probleme gehörten zum Arbeits-Alltag von Katharina Bisset. Sie ist Anwältin in Niederösterreich und auf Hass im Netz, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheberrecht und Fake Seiten spezialisiert. Und sie ist Startup-Gründerin, denn ewig schlechte Screenshots haben dazu geführt, dass sie gemeinsam mit ihrem Anwalts-Kollegen Michael Lanzinger ein Tool dafür entwickelt hat. Das Startup Netzbeweis hat es nun sogar in die deutsche TV-Show „Höhle der Löwen“ geschafft, wo die beiden Gründer:innen vor prominenten Investoren pitchen.

PDF mit Screenshots als Beweis vor Gericht

Netzbeweis ist für Betroffene von Hass im Netz kostenlos und für Anwälte, Behörden und andere professionelle Nutzer kostenpflichtig. Die Browser-Extension kann Screenshots von allem erstellen, das sich im Browser anzeigen lässt. Sie scrollt automatisch durch aufgeklappte Kommentare unter Postings und lichtet auch Whatsapp-Nachrichten ab, die über die Browser-App angezeigt werden. Das Ergebnis ist ein PDF, in dem die Screenshots mit überappendem Bereich abgebildet sind, damit an den Seitenumbrüchen keine Informationen verloren gehen. Das PDF ist mit URL und Datum versehen und elektronisch signiert. „Damit hält es als Beweis vor Gericht“, sagt Bisset, die zu dem Thema nicht nur einen beruflichen Bezug hat – bereits in der Schule habe sie erlebt, was Mobbing bedeutet und im digitalen Raum verlieren Menschen oft noch mehr Hemmungen.

Wie entstand Netzbeweis?

Bisset hatte bereits in der Schule einen Informatik-Schwerpunkt und spezialisiert sich später im Studium auf IT-Recht. Sie lernt den Welser Cybercrime-Anwalt Michael Lanzinger kennen, macht die Anwaltsprüfung und tourt mit Lanzinger unter dem Label „Nerds of Law“ durch Österreich, um Anwält:innen und Kanzleien Digitalisierung näher zu bringen. Die erste Version des Tools Netzbeweis ist auf einem Hackathon an der Universität Wien entstanden, das Startup als GmbH schließlich 2021. Beide Gründer:innen bleiben weiterhin auch Anwält:innen – Geschäftsmodell, Features und Expansion von Netzbeweis werden dennoch vorangetrieben. Wie man professionelle Nutzer dazu bekommt, für ein kostenlos verfügbares Tool zu bezahlen? Netzbeweis hat das einfach in die Nutzungsbedingungen geschrieben und rechnet damit, dass sich eine Zielgruppe aus Juristinnen und Juristen daran hält. Sicherheitshalber gibt es einige Features nur in der Bezahl-Version.

TV-Tipp

Netzbeweis ist am 9. Mai 2022 um 20:15 in der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ auf VOX zu sehen. Alle Hintergrundberichte zu Startups, Inverstor:innen und der Show findest du im brutkasten-Schwerpunkt „Höhle der Löwen“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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