17.12.2019

netidee Community Camp: Zwei Internet-Ideen, die Österreich ein bisschen besser machen

Mit der netidee werden Open Source-Ideen gefördert, bei denen mit technologischen Mitteln soziale und ökologische Probleme gelöst werden. Beim kürzlich erfolgten Community Camp stachen dabei zwei Projekte besonders hervor.
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netidee community camp
(c) Anna Rauchenberger
kooperation

Die von der Internet Privatstiftung Austria (IPA) finanzierte netidee ist eine regelrechte Institution in Österreichs Internetlandschaft: Mit ihr wird das Ziel verfolgt, ein nutzenstiftendes, sicheres, freies und offenes Internet für alle Österreicher zu fördern.

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Jährlich werden Förderungen im Gesamtumfang von bis zu einer Million Euro vergeben – mit bis zu 50.000 Euro für für einzelne Projekte und 5.000 Euro für Diplom- bzw. Masterarbeiten, sowie 10.000 Euro für Abschlussarbeiten eines Doktoratsstudiums. Im Fokus steht dabei der Open Source-Gedanke: Alle netidee-Vorhaben werden offen entwickelt, die Ergebnisse stehen der Öffentlichkeit frei zur Verfügung – sei es in Form von Open Software, Open Hardware, Open Data Initiativen, freien Inhalten oder Diensten für die Öffentlichkeit. Ziel ist, dass die Ergebnisse frei genutzt und weiterentwickelt werden und somit möglichst viele Menschen davon profitieren.

Community Camp als Kick-off-Event des netidee Call 14

Als Kick-off-Event für alle neu geförderten Projekte im Call 14 der netidee fand im November das Community Camp im Impact Hub Vienna statt. Basierend auf Inputs von Experten wurde hier gemeinsam an den Projekten gearbeitet. Die Mentoren gaben dabei Feedback zur strukturierten und kundenzentrierten Weiterentwicklung der Projekte.

Außerdem hatten die Geförderten die Möglichkeit, ihre Projektideen und Stipendien live zu pitchen – wobei sich zwei Ideen als Gewinner herauskristallisierten.

Projekt Oskar: Smartphone-Tastatur mit Braille

(c) Anna Rauchenberger

Für die mobile Nutzung des Internets bieten virtuelle Smartphone-Tastaturen wenig haptische Rückmeldung und sind langsamer als Hardware-Tastaturen – das ist ein Problem für blinde und sehbehinderte Menschen. Hardware- und Blindenschrift-Tastaturen bieten dieses Feedback zwar, haben aber das Problem, dass sie – im Gegensatz zum Smartphone – beim Bedienen eine feste Unterlage brauchen.

Hier kommt das Projekt Oskar (Open Source Key ARrangement) von Erich Schmid und Johannes Střelka-Petz ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine mobile Hardware-Tastatur, welche die Eingabe der Blindenschrift Braille ermöglicht und dabei wie ein Smartphone ohne feste Unterlage, im Stehen oder Gehen, verwendet werden kann. Dabei wird Oskar auf der Rückseite eines Smartphones oder eigenständig bedient. Mit Oskar können Blinde vier Mal schneller schreiben als auf einer virtuellen Smartphone-Tastatur, heißt es von den Erfindern.

Projekt eTrax | rescue: Software für Rettungseinsätze

(c) Anna Rauchenberger

Der zweite Gewinner-Pitch kommt von den Menschen hinter dem Projekt eTraX | rescue: Eine cloud-basierte Software zur Verwaltung von Personensucheinsätzen. Die Software ermöglicht eine standardisierte Vorgehensweise und effizienten Ressourceneinsatz. Dabei geht es auch darum, dass der Zeitaufwand bis zum effektiven Suchbeginn deutlich verkürzt werden kann – denn die Wahrscheinlichkeit, Vermisste zu finden sinkt rapide mit fortschreitender Zeit.

Die Software beinhaltet dabei die Möglichkeit zur Verwaltung von Ressourcen, die Erstellung von Suchgebietskarten, das Live-Tracking von Suchmannschaften und eine lückenlose Einsatzdokumentation. Wesentliche Aspekte bei der Weiterentwicklung im Rahmen der netidee sind die Aktualisierung des bestehenden Systems, die Entwicklung einer Multimandatenfähigkeit, das Ermöglichen der Kollaboration, die Entwicklung einer Tracking-App für Android und iOS und die Umwandlung in eine OpenSource Software, die allen interessierten Nutzern den Zugang zu eTrax | rescue ermöglicht.

Künftig soll die Software allen Einsatzorganisationen zur professionellen Abwicklung von Personensucheinsätzen zur Verfügung stehen. Da die meisten dieser Organisationen spendenbasiert und mit geringem Budget arbeiten, soll das Tool kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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netidee Community Camp: Zwei Internet-Ideen, die Österreich ein bisschen besser machen

Die von der Internet Privatstiftung Austria (IPA) finanzierte netidee ist eine regelrechte Institution in Österreichs Internetlandschaft: Mit ihr wird das Ziel verfolgt, ein nutzenstiftendes, sicheres, freies und offenes Internet für alle Österreicher zu fördern. Jährlich werden Förderungen im Gesamtumfang von bis zu einer Million Euro vergeben – mit bis zu 50.000 Euro für für einzelne Projekte und 5.000 Euro für Diplom- bzw. Masterarbeiten, sowie 10.000 Euro für Abschlussarbeiten eines Doktoratsstudiums. Im Fokus steht dabei der Open Source-Gedanke: Alle netidee-Vorhaben werden offen entwickelt, die Ergebnisse stehen der Öffentlichkeit frei zur Verfügung – sei es in Form von Open Software, Open Hardware, Open Data Initiativen, freien Inhalten oder Diensten für die Öffentlichkeit. Als Kick-off-Event für alle neu geförderten Projekte im Call 14 der netidee fand im November das Community Camp im Impact Hub Vienna statt. Hier kommt das Projekt Oskar von Erich Schmid und Johannes Střelka-Petz ins Spiel. Künftig soll die Software allen Einsatzorganisationen zur professionellen Abwicklung von Personensucheinsätzen zur Verfügung stehen.

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Die von der Internet Privatstiftung Austria (IPA) finanzierte netidee ist eine regelrechte Institution in Österreichs Internetlandschaft: Mit ihr wird das Ziel verfolgt, ein nutzenstiftendes, sicheres, freies und offenes Internet für alle Österreicher zu fördern. Jährlich werden Förderungen im Gesamtumfang von bis zu einer Million Euro vergeben – mit bis zu 50.000 Euro für für einzelne Projekte und 5.000 Euro für Diplom- bzw. Masterarbeiten, sowie 10.000 Euro für Abschlussarbeiten eines Doktoratsstudiums. Im Fokus steht dabei der Open Source-Gedanke: Alle netidee-Vorhaben werden offen entwickelt, die Ergebnisse stehen der Öffentlichkeit frei zur Verfügung – sei es in Form von Open Software, Open Hardware, Open Data Initiativen, freien Inhalten oder Diensten für die Öffentlichkeit. Als Kick-off-Event für alle neu geförderten Projekte im Call 14 der netidee fand im November das Community Camp im Impact Hub Vienna statt. Hier kommt das Projekt Oskar von Erich Schmid und Johannes Střelka-Petz ins Spiel. Künftig soll die Software allen Einsatzorganisationen zur professionellen Abwicklung von Personensucheinsätzen zur Verfügung stehen.

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