12.12.2022

Netflix-Werbung: 1,7 Mrd. US-Dollar an Einnahmen bis 2026

Der Kampf um Abonnent:innen hat heuer unter den Streaming-Diensten Fahrt aufgenommen. Das neue Vehikel dabei: Günstigere Abo-Angebote mit Werbung.
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(c) Netflix - Netflix hofft auf Milliardeneinahmen durch Werbung.

Wie der brutkasten berichtete, hat sich der Streaming-Anbieter Mitte Juli Microsoft als Partner geholt, um Werbung zu schalten. Mit dem Ziel, ein billigeres Angebot zu starten, um neue Kund:innen zu gewinnen. Einem Bericht der Kontroll-Plattform safebettingsites nach sollen die jährlichen Einnahmen von Netflix aus Anzeigen auf dem US-Markt bis 2026 voraussichtlich 1,7 Milliarden Dollar erreichen.

Netflix-Aktie: Minus 40 Prozent zu Jahresbeginn

Die Einführung von Werbung durch Streaming-Plattformen war ein wichtiger Diskussionspunkt im heurigen Jahr. Zu Beginn dieses Jahres stürzte der Aktienkurs des Streaming-Riesen innerhalb von zwei Tagen um mehr als 40 Prozent ab. Inmitten dieser Entwicklung, sinkender Einnahmen und schwindender User:innen kam diese Idee auf, mit Ads dem Trend entgegenzuwirken.

Im vergangenen Monat hat Netflix in acht Ländern, darunter auch in den USA, ein preisgünstigeres Werbeangebot eingeführt. Es wird erwartet, dass das gleiche Abo-Angebot in Kürze auch in anderen Regionen eingeführt wird. Österreich ist vorerst jedoch noch nicht darunter.

Werbeeinahmen Netflix: Wachstumsrate von 39 Prozent

Dem Bericht von Activate Consulting zufolge dürften die Werbeeinnahmen von Netflix im Jahr 2023 in den USA 0,63 Milliarden US-Dollar erreichen. Erwartet wird, dass die Werbeeinnahmen zwischen 2023 und 2026 mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 39 Prozent steigen werden.

Auch Disney+ mit werbefinanzierten Plänen

Als Fallbeispiel dient hierbei die Streaming-Plattform Hulu, die sich derzeit im Besitz der Walt Disney Company befindet und schon immer Werbung unterstützt hat.

Hulu hat im Jahr 2022 in den USA 3,4 Milliarden Dollar an Werbeeinnahmen erzielt. Tendenz steigend.

Auch Disney+ plant die Einführung von werbefinanzierten Angeboten („Disney Plus Basic“). Hier rechnet man ebenso mit Werbeeinnahmen von über einer Milliarde, konkret mit 1,4 Milliarden US-Dollar bis 2026.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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