24.05.2015

Netflix-Gründer Reed Hastings über seine Anfänge: „Ich konnte eigentlich nichts“

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Der 54-jährige Unternehmer Reed Hastings wurde mit dem Streaming-Dienst Netflix zum Milliardär.

Reed Hastings hat den Streaming-Dienst Netflix vor achtzehn Jahren ins Leben gerufen. Über 16 Millionen User hat die Plattform in über 50 Ländern. Viele glauben, dass Netflix, jene Plattform, die als DVD-Versand startete, die Art und Weise, wie wir TV sehen oder Bewegtbild-Inhalte konsumieren, in den kommenden Monaten und Jahren revolutionieren wird. Reed Hastings ist ein hervorragender Manager. Er allein hat das Unternehmen vom Startup zum Milliarden Medienriesen aufgebaut. Im unten angefügten Video erkennt man, dass er überdies ein begnadeter Verkäufer seiner selbst (und von Netflix) ist.

Auf der Konferenz re:publica erzählt der heutige Multimillionär von seinen Anfängen als Mathelehrer. Vor über 30 Jahren, als er eigentlich „gar nichts“ konnte, beschloss er abends Programmier-Kurse zu besuchen. Im Leben hat vieles mit Glück zu tun. Dessen ist er sich bewusst. Damals, als Netflix noch nicht einmal eine Idee war, servierte er Kaffee in einem Computerladen. Dieses Unternehmen, sollte sich später herausstellen, war durch Zufall die erste Firma mit einer .com Adresse. Durch einen weiteren riesigen Zufall, kam er an die Stanford Universität- „wahrscheinlich wollten sie zu der Zeit Leute mit einem abnormen Lebenslauf“

Er lernte dort am Campus einige Startup-Gründer kennen und dachte sich: „Wenn die das schaffen, dann schaffe ich das auch!“ Denn davor hatte er niemanden gekannt, der ein eigenes Unternehmen erfolgreich gegründet hatte. Plötzlich aber waren diese Menschen, von deren Erfolg er immer nur gehört hatte „menschlich“.

Nach einigen Stationen in diversen Firmen und Startups, wusste er, was er konnte und was er mochte: das Coden. Am Besten die ganze Nacht hindurch.

Schließlich gründete er 1997 Netflix und trat in Konkurrenz zum damaligen Platzhirschen Blockbuster, der im Jahr 2010 pleite ging. Hastings: „Wir haben zuerst den Kampf gegen Blockbuster aufgenommen. Unser neuer Gegner war das Fernsehen“. Darum teilte der CEO und Gründer von Netflix das Unternehmen auf: In einen DVD-Versand einerseits, in einen Streaming-Dienst andererseits. Doch mitten in der Rezession, verkalkulierte er sich, erhöhte die Netflix-Gebühren und geriet in die roten Zahlen: „Das hat uns fast das Genick gebrochen“

Den großen Durchbruch feierte er mit der Serie „House of Cards“ – dafür hatte Netflix über 100 Millionen Dollar gezahlt. Es war auch jener Moment, vor dem Hastings am meisten Angst hatte, sagt er zumindest. „Wir hatten so viel Geld ausgegeben und wussten ja noch nicht, ob es funktionieren würde.“

Doch der Plan ging auf und Netflix staubte mit „House of Cards“ mehrere Emmys ab. Der amerikanische Traum geht für den 54-Jährigen in Erfüllung. Eigenes Büro in seiner Firma hat er übrigens keines. „So kann ich öfter die Kollegen besuchen und außerdem früher nach Hause gehen, ohne dass es jemandem auffällt“, meint er mit einem Schmunzeln.

Schenkt man Hastings Glauben, hat das lineare TV keine Zukunft. Vielmehr vergleicht er TVs mit Faxgeräten. Ganz nach dem Credo: Hat irgendwann einmal funktioniert, ist heute aber nicht mehr gebraucht.

Hier das Video von Reed Hastings Rede auf der re:publica in Berlin:

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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