19.03.2015

Netflix bekommt in Österreich Konkurrenz von ORF-Startup Flimmit

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Der ORF will das österreichische Startup Flimmit komplett übernehmen.

Das österreichische Video on Demand-Startup Flimmit startet mit Abomodell und dem ORF als neuen Partner durch. Rund 4.000 Filme und Serien umfasst das Angebot – Schwerpunkt liegt auf österreichischen und europäischen Produktionen.  Zum Vergleich: Videostream-Dienst Netflix hat derzeit rund 1.600 Film- und Serien-Titel in Österreich im Angebot.

Das Startup wurde von Karin Haager, Walter Huber und Uli Müller-Uri gegründet. „Über 20.000 bestehende Kunden vor dem Relaunch sind ein Beweis für die hohe Nachfrage nach österreichischen Inhalten“, meint Müller-Uri. Der ORF besitzt derzeit 25,1 Prozent an Flimmit, möchte dieses Jahr noch auf 88 Prozent aufstocken und die Plattform später zur Gänze übernehmen. Wahrscheinlich möchte der ORF mit nonlinearem Fernsehkonsum stärker werdenden Konkurrenten wie Netflix oder Amazon den Kampf ansagen.

„Der digitale Feinkostladen von Flimmit ist die perfekte Ergänzung zur ORF-Senderfamilie und unseren Video on Demand-Angeboten“, sagt ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz bei der Flimmit-Präsentation. Immerhin investiert der ORF auch zwei Millionen Euro in Flimmit. „In den nächsten drei bis fünf Jahren wollen wir den Break-Even erreichen und mit Flimmit schwarze Zahlen schreiben“, meint ORF-Finanzchef Richard Grasl.

Im Flimmit-Angebot befinden sich Produktionen wie die „Vorstadtweiber“, „Braunschlag“ oder „CopStories“. Auch Dokus und Inhalte für Kinder gibt es.

Neben Notebook und PC kann Flimmit auch über mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets sowie am Fernseher genutzt werden. Auf neuen TV-Geräte-Generationen ist die Flimmit-App etwa bereits vorinstalliert.

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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