21.07.2023

Verbot von Account-Sharing: Netflix zieht erste Bilanz

Seit Mai geht Netflix gegen unbezahltes Account-Sharing, also das Weitergeben der eigenen Zugangsdaten an andere Personen, vor. Diese Woche zog das Unternehmen eine erste Bilanz zu den Auswirkungen.
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das Netflix-Logo auf einem Handy-Screen
Foto: Adobe Stock

Die eigenen Netflix-Zugangsdaten mit Freund:innen teilen und die Kosten aufteilen – auch wenn es eigentlich nicht erlaubt ist, ist Account-Sharing extrem weit verbreitet und gilt den meisten auch eher als Kavaliersdelikt. Große Freude dürfte dies bei Netflix zwar noch nie ausgelöst haben. Über Jahre wurde es vom US-Streaming-Portal aber zumindest toleriert.

Bis vor ein paar Monaten. Denn da kündigte Netflix an, gegen unbezahltes Account-Sharing vorzugehen – und stattdessen neue Bezahlangebote dafür einzuführen. Gut kam das bei den Kund:innen nicht an. Doch einige Wochen später zeigt man sich bei Netflix nun mit den ersten Ergebnissen zufrieden.

Kündigungen „gering ausgefallen“

Die Kündigungen seien gering ausgefallen, schreibt das Unternehmen in seinem diese Woche veröffentlichten Bericht zum zweiten Geschäftsquartal. Obwohl man sich „noch in der Anfangsphase der Monetaisierung“ befinde, sehe man bereits jetzt „eine gesunde Umwandlung“ von Kund:innen, die bisher die Accounts anderer genutzt hatten in voll zahlende Mitgliedschaften.

Mit dem Bezahlangebot für Account-Sharing ist Netflix im Mai in über 100 Ländern gestartet – darunter auch Österreich. Diese Märkte machen insgesamt mehr als 80 Prozent des gesamten Netflix-Umsatzes aus. „Der Umsatz ist in jeder Region jetzt höher als vor dem Launch und die Anmeldungen übertreffen bereits die Kündigungen“, schreibt Netflix weiter.

Insgesamt seien im zweiten Quartal 5,9 Mio. zahlende Kund:innen mehr dazu gekommen als gekündigt hätten. Zum Vergleich: Im zweiten Quartal des Vorjahres hatten die Kündigungen die Neuanmeldungen noch um 1 Mio. überstiegen. Das Angebot für das kostenpflichte Account-Sharing soll nun auch in „fast allen“ der verbliebenen Märkte für Netflix gestartet werden.

Netflix-CEO: „Wir sehen, dass es funktioniert“

„Wir sehen, dass es funktioniert“, sagte Netflix-Co-CEO Greg Peters im begleitenden Conference Call, der das Unternehmen seit dem Rücktritt von Langzeit-CEO Reed Hastings im Jänner gemeinsam mit Ted Sarandos leitet. Peters wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass es noch einige Monate dauern würde, bis man die vollständigen Auswirkungen abschätzen könne. Hintergrund: Netflix hat seine Maßnahmen gegen das Account-Sharing noch nicht überall umgesetzt – reine Mobil-Nutzer:innen etwa sind bisher noch nicht betroffen.

In Österreich zahlt man zusätzlich 4,99 Euro pro Monat, wenn man seinen Account mit einer Person teilen möchte, die nicht im eigenen Haushalt wohnt. Beim Premium-Abo für 17,99 Euro monatlich kann man bis zu zwei weitere Personen kostenpflichtig hinzufügen. Beim Standard-Abo für 12,99 Euro ist eine zusätzliche Person möglich. Im Basis-Abo wiederum ist das Hinzufügen weiterer Personen überhaupt nicht mehr vorgesehen.

Netflix hat für das zweite Quartal 2023 einen Umsatz von 8,2 Mrd. US-Dollar gemeldet – ein Plus von 2,7 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2022. Der Nettogewinn lag bei 1,49 Mrd. Dollar. Auch hier verbesserte sich das Unternehmen leicht gegenüber dem Vorjahresquartal, als es 1,44 Mrd. Dollar Gewinn gemacht hatte.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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