08.02.2024

NetCero: Uni Graz-Spinoff hilft Unternehmen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Ein Spin-off der Uni Graz namens NetCero möchte Unternehmen und Institutionen auf dem Weg zur Klimaneutralität begleiten.
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NetCero, ESRS, CSRD
(c) Uni Graz/Tzivanopoulos - Gottfried Kirchengast, Leiter des ICM-Teams am Wegener Center der Uni Graz, Lukas Windisch, CEO NetCero GmbH, und Peter Riedler, Rektor der Uni Graz (v.l.).

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU Betriebe dazu, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchzuführen. Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen müssen das erstmals für das Geschäftsjahr 2024 tun. Bis spätestens 2028, gestaffelt nach verschiedenen Kategorien, gilt diese Vorschrift für alle, ausgenommen Kleinstunternehmen. Bei der Frage, wie Unternehmen und Organisation ihre CO2-Emissionen senken können, kommt NetCero ins Spiel.

NetCero mit Software-Lösung

Durch die Partnerschaft des neuen Startups soll das am Wegener Center der Uni Graz entwickelte „Institutional Carbon Management“ (ICM) nun auch von Unternehmen und Institutionen in allen gesellschaftlichen Bereichen genutzt werden können. NetCero bietet dabei interessierten Betrieben und Einrichtungen individuelle Beratung sowie ein Softwaretool mit Schwerpunkt Carbon-Management an.

Das Startup verfügt über eine Software-Lösung für Nachhaltigkeitsmanagement mit CSRD-Berichterstattung, die sich durch die Aufbereitung komplizierter Richtlinien-Inhalte, besondere Benutzerfreundlichkeit sowie durch ihr wissenschaftliches Fundament auszeichnen soll, wie es heißt.

„Emissionen bis 2030 um über zwei Drittel reduzieren“

Zur Erklärung: Carbon Management ist eine Lösung für wirksamen Klimaschutz, die beim Abbau von Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Pariser Klimazielen unterstützt. Angewendet wird es bereits von der Universität Graz im eigenen Haus.

„Mithilfe des ICM wollen wir unsere Emissionen bis 2030 um über zwei Drittel reduzieren und bis 2040 echte Klimaneutralität erreichen“, sagt Rektor Peter Riedler. „Die Partnerschaft der Uni Graz mit der NetCero GmbH ist eine effektive Form des Wissenstransfers, durch den Ergebnisse unserer Forschung der gesamten Gesellschaft zugutekommen.“

Mehrstufiges Programm

ICM umfasst ein mehrstufiges Programm. Für klar definierte Akteur:innen und Aktionsbereiche in der Organisation wird zunächst eine Referenz-Treibhausgasbilanz erstellt, um auf dieser Basis Klimazielpfade für Einsparungen in allen wichtigen Emissionsbereichen festzulegen. Dazu gehören unter anderem der Verbrauch von Strom, Wärme und weiteren Ressourcen sowie das Mobilitätsverhalten.

„Für diese Felder werden dann konkrete Maßnahmen festgelegt, ihre Wirksamkeit eingeschätzt und ein Emissions-Monitoring aufgesetzt. Ein Steuerungsprozess begleitet die Umsetzung, um früh genug eingreifen zu können, wenn sich ein Teilbereich nicht wie gewünscht entwickelt, oder um erfolgreiche Maßnahmen weiter zu stärken“, erklärt Kirchengast.

NetCero aus Sankt Martin

Dieses Konzept sowie laufend aktualisierte Forschungsergebnisse lieferten die Basis für die Entwicklungen der NetCero GmbH. Heute ist das Startup wirtschaftlicher Kooperationspartner des Carbon-Management-Teams und wurde von Marc Kornberger, Lukas Windisch, Michael Jauk (dectria GmbH), David Kirchengast (AuMieux GmbH) und Sepp Kirchengast gegründet. Ihren Sitz hat die Firma südlich von Graz in Sankt Martin im Sulmtal.

„Uns ist es ein vorrangiges Anliegen, Nachhaltigkeitsmanagement ganzheitlich und für Unternehmen so pragmatisch wie möglich umzusetzen und sie mit maßgeschneiderten Lösungen zu unterstützen“, betont das Gründer-Team.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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