08.02.2024

NetCero: Uni Graz-Spinoff hilft Unternehmen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Ein Spin-off der Uni Graz namens NetCero möchte Unternehmen und Institutionen auf dem Weg zur Klimaneutralität begleiten.
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NetCero, ESRS, CSRD
(c) Uni Graz/Tzivanopoulos - Gottfried Kirchengast, Leiter des ICM-Teams am Wegener Center der Uni Graz, Lukas Windisch, CEO NetCero GmbH, und Peter Riedler, Rektor der Uni Graz (v.l.).

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU Betriebe dazu, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchzuführen. Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen müssen das erstmals für das Geschäftsjahr 2024 tun. Bis spätestens 2028, gestaffelt nach verschiedenen Kategorien, gilt diese Vorschrift für alle, ausgenommen Kleinstunternehmen. Bei der Frage, wie Unternehmen und Organisation ihre CO2-Emissionen senken können, kommt NetCero ins Spiel.

NetCero mit Software-Lösung

Durch die Partnerschaft des neuen Startups soll das am Wegener Center der Uni Graz entwickelte „Institutional Carbon Management“ (ICM) nun auch von Unternehmen und Institutionen in allen gesellschaftlichen Bereichen genutzt werden können. NetCero bietet dabei interessierten Betrieben und Einrichtungen individuelle Beratung sowie ein Softwaretool mit Schwerpunkt Carbon-Management an.

Das Startup verfügt über eine Software-Lösung für Nachhaltigkeitsmanagement mit CSRD-Berichterstattung, die sich durch die Aufbereitung komplizierter Richtlinien-Inhalte, besondere Benutzerfreundlichkeit sowie durch ihr wissenschaftliches Fundament auszeichnen soll, wie es heißt.

„Emissionen bis 2030 um über zwei Drittel reduzieren“

Zur Erklärung: Carbon Management ist eine Lösung für wirksamen Klimaschutz, die beim Abbau von Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Pariser Klimazielen unterstützt. Angewendet wird es bereits von der Universität Graz im eigenen Haus.

„Mithilfe des ICM wollen wir unsere Emissionen bis 2030 um über zwei Drittel reduzieren und bis 2040 echte Klimaneutralität erreichen“, sagt Rektor Peter Riedler. „Die Partnerschaft der Uni Graz mit der NetCero GmbH ist eine effektive Form des Wissenstransfers, durch den Ergebnisse unserer Forschung der gesamten Gesellschaft zugutekommen.“

Mehrstufiges Programm

ICM umfasst ein mehrstufiges Programm. Für klar definierte Akteur:innen und Aktionsbereiche in der Organisation wird zunächst eine Referenz-Treibhausgasbilanz erstellt, um auf dieser Basis Klimazielpfade für Einsparungen in allen wichtigen Emissionsbereichen festzulegen. Dazu gehören unter anderem der Verbrauch von Strom, Wärme und weiteren Ressourcen sowie das Mobilitätsverhalten.

„Für diese Felder werden dann konkrete Maßnahmen festgelegt, ihre Wirksamkeit eingeschätzt und ein Emissions-Monitoring aufgesetzt. Ein Steuerungsprozess begleitet die Umsetzung, um früh genug eingreifen zu können, wenn sich ein Teilbereich nicht wie gewünscht entwickelt, oder um erfolgreiche Maßnahmen weiter zu stärken“, erklärt Kirchengast.

NetCero aus Sankt Martin

Dieses Konzept sowie laufend aktualisierte Forschungsergebnisse lieferten die Basis für die Entwicklungen der NetCero GmbH. Heute ist das Startup wirtschaftlicher Kooperationspartner des Carbon-Management-Teams und wurde von Marc Kornberger, Lukas Windisch, Michael Jauk (dectria GmbH), David Kirchengast (AuMieux GmbH) und Sepp Kirchengast gegründet. Ihren Sitz hat die Firma südlich von Graz in Sankt Martin im Sulmtal.

„Uns ist es ein vorrangiges Anliegen, Nachhaltigkeitsmanagement ganzheitlich und für Unternehmen so pragmatisch wie möglich umzusetzen und sie mit maßgeschneiderten Lösungen zu unterstützen“, betont das Gründer-Team.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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