15.01.2025
DIAGNOSTIK

Nestlé Purina: Kooperation mit Salzburger Genetik-Startup Feragen

Purina Nestlé, kooperiert mit dem Salzburger Tiergenetik-Startup Feragen, um durch genetische Analysen die Gesundheit von Haustieren zu verbessern.
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Feragen und Purina
v.l.n.r.: Marius Baumeister, Nestlé Purina, Thomas Heinzmann Feragen, Michael Geretschläger, CEO Feragen, Melanie Berlöhr, Nestlé Purina (c) Nestlé Österreich / Alek Kawka

Das zu Nestlé gehörende Tiernahrungsunternehmen Purina kooperiert mit dem Salzburger Tiergenetik-Startup Feragen. Ziel von Purina ist es, das Potenzial von Genetik weiter auszuschöpfen.

Die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen begann 2022, als sich das Salzburger Unternehmen Feragen neben vier weiteren europäischen Unternehmen im ersten europäischen Startup-Accelerator Programm der Heimtierbranche „Unleashed“ gegen 150 Konkurrenten aus 28 Ländern behaupten konnte.

Zusammenarbeit mit Startups lohnt

Bereits 2021 betonte die damalige Nestlé-Österreich-Geschäftsführerin Corinne Emonet, die Stärke an der Zusammenarbeit mit Startups (brutkasten berichtete). Über die heute verkündete Kooperation mit Feragen sagt Marius Baumeister, Business Executive Officer Nestlé Purina: „Eine ausgewogene Ernährung spielt auch bei Tieren eine essenzielle Rolle. Mit Feragen als Partner können wir durch ihre Expertise auf dem Gebiet der Genetik noch näher mit Züchtern, Veterinären und Tierhaltern zusammenarbeiten, und neue Möglichkeiten erschließen, die Gesundheit ihrer Tiere zu verbessern.“

Das Salzburger Startup Feragen ist international tätig und zählt sich zu den Innovationsführern im Bereich der genetischen Diagnostik für Tiere, insbesondere für die Hundezucht. Feragen hat sich auf genetische Analysen, wie die genetische Diversitätsanalyse und die DLA-Typisierung (Dog Leukocyte Antigen) spezialisiert. Ein Verfahren, welches das Risiko erblich bedingter Erkrankungen nachhaltig minimieren könnte.

Anja Geretschläger, CEO und Feragen-Gründerin sagt: „Unsere Vision ist es, durch modernste genetische Analysen die Grundlage für eine gesunde und vielfältige Hundezucht zu schaffen. Verantwortung und wissenschaftliches Wissen sind für uns der Schlüssel zum Wohl der Tiere.“

Dazu ergänzt Michael Geretschläger, CEO und ebenfalls Mitgründer: „Mit unserer DogMatching-Plattform und der internationalen Datenbank haben wir eine bahnbrechende Lösung geschaffen, die Züchter und Clubs weltweit verbindet. Dies ermöglicht es ihnen, nachhaltige Zuchtstrategien zu entwickeln und gesunde Nachkommen zu gewährleisten – ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Tierleid.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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