28.03.2022

Nerds of Law: Anwalts-Kanzleien sollen mehr wie Startups werden

Katharina Bisset ist Anwältin und Startup-Gründerin. In einem neuen Buch will sie Jurist:innen für die eigene Kanzlei Tipps aus der Startup-Welt mitgeben.
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Katharina Bisset ist Anwältin in Niederösterreich und Co-Founder von
Katharina Bisset ist Anwältin in Niederösterreich und Co-Founder von "Nerds of Law" und Netzbeweis © Netzbeweis/Wolfgang Lehner

Katharina Bisst ist Anwältin in Niederösterreich. Ihr Büro ist in ihrem Haus und früher hätte sie wohl „einfach ein Schild rausgehängt“ und auf Klienten gewartet. So laufe das heute aber nicht mehr, ist die Juristin überzeugt. Anwält:innen sollen sich bei der Gründung von Kanzleien mehr aus der Business-Welt abschauen und sich ein wenig an Startups orientieren. Darüber hat sie auch ein Buch geschrieben – „Kanzlei-Start-up“ – und tourt mit dem Welser Cybercrime-Anwalt Michael Lanzinger unter dem Namen „Nerds of Law“ durch Österreich, um Jurist:innen zu erklären, wie sie moderne Arbeitsweisen und Tools für sich nutzen können.

Ist der Stundensatz ein zeitgemäßes Abrechnungsmodell?

In der Ausbildung zur Anwältin oder zum Anwalt werde man auf die Business-Welt kaum vorbereitet, meint Bisset. „Eine Rechtsanwaltskanzlei ist eben auch ein Unternehmen. Man kann sich überlegen, ob der Stundensatz überhaupt ein zeitgemäßes Abrechnungsmodell ist. Ich biete fast nur Pauschalen an. Abomodelle sieht man auch schon. Man muss sich weiterentwickeln. Wir haben ja auch Mandanten, die uns bei Business Modellen und Technik um Jahre voraus sind“. Gerade kleine Kanzleien, die oft nur aus einem Anwalt oder einer Anwältin bestehen, können viel größere Projekte stemmen, wenn sie auf LegalTech setzen.

Aber auch Partner:innen, die sich aus größeren Kanzleien lösen und sich selbstständig machen, seien die Zielgruppe des Buchs: „Das ist eine tolle Chance, um zu sagen, das was man gelernt hat zu hinterfragen. Brauche ich wirklich Menschen, die meine Diktate abtippen? Müssen E-Mails ausgedruckt werden?“. Der im Linde Verlag erschienene Ratgeber ist für den Einsatz in der Praxis gedacht und bietet dementsprechend Tipps, Tricks und Checklisten aus Bereichen rund um Unternehmensgründung über Marketing, LegalTech bis hin zu Vereinbarkeit mit Familie.

Zuerst Nerd, dann Juristin, dann Startup-Gründerin

„Ich war zuerst Nerd und dann erst Juristin“, sagt Bisset im Gespräch mit dem brutkasten. Sie hatte einen Informatikschwerpunkt in der Schule und wählt später im Studium die Spezialisierung auf IT-Recht. Die „Nerds of Law“ sind entstanden, weil sie mit ihrem letzten Ausbildungsanwalt vor der Rechtsanawaltsprüfung, Michael Lanzinger, oft eingeladen wurde, um etwas über agile Arbeitsweisen und Tools zu erzählen. Neben diesem Consulting, betreibt die junge Anwältin aber auch eine eigene Kanzlei, die sich auf IT-Themen spezialisiert – etwa, wenn es um Softwarelizenzen geht oder auch um Hass im Netz. „Früher hat es bei Anwält:innen gereicht, ein Schild rauszuhängen. Dann hatte man drei Spezialgebiete: öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht. Das ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Bisset und erzählt von einer Kollegin, die als Pferdefan eine authentische Anwältin für Pferdebesitzer:innen ist.

Auf einem LegalTech-Hackathon an der Universität Wien entstand schließlich ihr drittes Unternehmen, ein LegalTech-Startup. Netzbeweis sichert Screenshots im Internet oder in private Messages so, dass sie als Beweis vor Gericht verwendet werden können. Für Betroffene ist das Tool kostenlos, Kanzleien und Unternehmen bezahlen dafür. Ob die Rechtsbranche in Österreich grundsätzlich ein guter Nährboden für Innovation sei? „Der Wandel passiert, aber noch nicht überall. Ich bin in einer Bubble und vergesse oft, dass das nicht die Masse ist. Die Innovation ist noch nicht in der Breite angekommen“, meint Bisset. Sie will Jurist:innen motivieren, sich diesen Themen zu öffnen. Oft reiche es schon, Mandant:innen und Kolleg:innen zu fragen, welche Tools sie verwenden. In Österreich gibt es außerdem mittlerweile mehrere Konferenzen, auf denen man sich über LegalTech und neue Trends in der Juristerei informieren kann und sich mit Kolleg:innen austauschen kann. Bisset empfiehlt vor allem die Vienna LegalTech und die Future Law Konferenz. Und natürlich ihr Buch.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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