Insider hatten gegenüber dem Brutkasten erwähnt, es gebe diverse Gründe für die Insolvenz, über die geschwiegen werde. Beispielsweise sei das Geld aus der Conda Crowdfunding-Kampagne ungewöhnlich schnell verbraucht worden.”Wir haben die Mittel für den Auf- und Ausbau unserer Vertriebsstrategie im Rahmen der in der Crowd-Investing Kampagne zugrunde gelegten Wachstumsstrategie plangemäß verwendet”, erklärt nun neovoltaic-CEO Werner Posch gegenüber dem Brutkasten.

Weiters wurde kritisiert, man hätte sich “über Jahre hinweg die teure Rechtsform der Aktiengesellschaft geleistet”. Dazu Posch: “Es gab in all den Jahren keine Aufsichtsratsvergütung oder Sitzungsgeld und somit sind die Kosten für den Prüfbericht, sowie die Kosten für die Hauptversammlung bzw. begleitender Rechtsberatung (spezifisch für die Rechtsform) im Vergleich zur GmbH und in Relation zum Gesamtbudget der neovoltaic AG nur geringfügig relevant. Im Gegensatz dazu konnten wir Kapitalerhöhungen wesentlich einfacher durch das Instrument des genehmigten Kapitals durchführen.”

Noch keine Stellungnahme gab es bis Redaktionsschluss von Ex-AUA-Vorstand und Neovoltaic- Aufsichtsratsvorsitzendem, Alfred Ötsch.

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Reaktion von Conda

Sehr wohl zu Wort gemeldet hat sich hingegen die Crowdinvesting Plattform Conda. Sie wendet sich in einem Schreiben, das dem Brutkasten vorliegt,  nun an die Investoren. Der Hintergrund der Insolvenz sei, dass das Unternehmen mittelfristig nicht mehr in der Lage sei, die Forderungen von Gläubigern zu erfüllen, heißt es darin. Conda selbst sei erst sehr kurzfristig von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden.

„Wenn das Vermögen ausreicht, kann das Unternehmen auf Anordnung des Gerichts entweder saniert oder verwertet werden. Bei einer Sanierung müssen zumindest 20% der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter. Bei einer Verwertung wird das Gesellschaftsvermögen liquidiert und die Gläubigerforderungen werden nach ihrer Rangfolge bedient. Für den Fall, dass das Insolvenzgericht zur Anmeldung nachrangiger Forderungen gem. §57a Abs. 2 Insolvenzordnung auffordert, werden wir dies für alle Crowd-Investoren erledigen. “, erklärt Conda.

+++ Neovoltaic: Wie kann es nach dem Insolvenz-Antrag weitergehen? +++