04.07.2022

NEOS setzen in Wien Entlastungspaket für Unternehmer:innen durch

Wiens Betriebe atmen auf und dürfen sich über die Abschaffung bestimmter Abgaben, neue Förderungen und weniger Bürokratie durch Digitalisierung freuen.
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NEOS-Wien-Wirtschaftssprecher Markus Ornig © NEOS
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Die rot-pinke Koalition in Wien arbeitet seit einem Jahr intensiv mit einer eigenen Arbeitsgruppe an der Entlastung von Unternehmer:innen und legt nun erste Erfolge auf den Tisch. Von den Maßnahmen profitieren vor allem Unternehmen mit Geschäftslokalen in Wien von einer Entbürokratisierung und Förderung. NEOS ist es dabei gelungen, eine lang gehegte Forderung durchzusetzen: Die Abschaffung der sogenannten Luftsteuer. Diese Steuer betrifft Dinge, die sich im “Luftraum” vor Geschäftslokalen befinden – etwa Markisen, Vordächer oder Windfänge. Ab 2023 sind dafür keine Abgaben mehr zu entrichten. 

Leere Lokale wiederbeleben

Gleichzeitig mit der Entlastung soll auch der Leerstand in Wien durch gezielte Förderung reduziert werden. Das schafft neue Chancen für Unternehmer:innen, Geschäftslokale zu nutzen. Die Förderschiene “Geschäftsbelebung Jetzt!” unterstützt mit bis zu 25.000 Euro beispielsweise notwendige Adaptierungsarbeiten in Lokalen. Dafür müssen Geschäftslokale nicht mehr mindestens ein Jahr leer stehen. Abgewickelt wird die Förderung über die Wirtschaftsagentur Wien, die damit bis Ende Mai 2022 bereits 161 Projekte mit insgesamt rund 3 Millionen Euro unterstützt hat. NEOS-Wien-Wirtschaftssprecher Markus Ornig rechnet damit, dass dadurch 290 neue Arbeitsplätze entstehen werden. Die Förderung wird entsprechend dem Erfolg bis Ende 2023 verlängert. 

Digitales Serviceportal ausbauen

Auch die Digitalisierung soll das Leben von Unternehmer:innen in Wien leichter machen. Dafür wird das Angebot von “Mein Wien” ausgebaut. Dabei handelt es sich um ein digitales Serviceportal, das ein One-Stop-Shop für Amtswege für Unternehmen ist. Im September 2023 soll in diesem Portal mit “Zahl’s Wien” ein eigener Bezahlservice starten; geplant ist außerdem ein digitales Kontoblatt für beglichene und offene Gebühren und in Zukunft soll es auch eine rein digitale Betriebsanlagengenehmigung geben. 


NEOS-Wien-Wirtschaftssprecher Markus Ornig im Interview

In der Stadt Wien widmet sich seit Jänner 2021 eine eigene Arbeitsgruppe dem Thema Entbürokratisierung für kleine Unternehmen – was sind die größten Hürden, die diese Arbeitsgruppe ausgemacht hat?

Markus Ornig: Wir verfolgen als Fortschrittskoalition ein gemeinsames Ziel – Entbürokratisierung durch Digitalisierung. Die größte Hürde, wenn Sie dieses Wort so verwenden wollen, ist nicht die Verhandlung einzelner Maßnahmen, sondern das Mitziehen diverser Magistratsabteilungen die letztendlich mit den Digitalisierungsmaßnahmen arbeiten müssen. Hier freuen wir uns, dass dies durchwegs positiv aufgenommen und umgesetzt wird. Neu eingeführte digitale Zahlungsmöglichkeiten oder diverse Online-Beantragungsverfahren auf unserem ständig wachsenden Online Amtswegeportal mein.wien.gv.at sparen Zeit, Wege und damit Geld. Offline muss alles in Richtung One-Stop-Shop adaptiert werden. Das alles kostet natürlich Zeit, aber wir präsentieren laufend Innovationen.

Im Zuge der Entlastung fallen viele, teilweise skurril anmutende Abgaben – wie groß ist die Entlastung für kleine Unternehmen und wer profitiert am meisten davon?

Jeder gesparte Euro hilft einzig und allein allen Wiener Unternehmer:innen. NEOS haben seit jeher die Abschaffung der, im Volksmund bekannten Luftsteuer, gefordert und als Regierungspartei diese Forderung erfolgreich umgesetzt. Durch die Abschaffung der bisherigen Gebrauchsabgaben (z.B. Sonnenschutzeinrichtungen wie Markisen, Vordächer und Portale) sowie diverse Bagatellabgaben (Windfang, Zierverputz und Stufenanlagen) ersparen sich ein Wiener Unternehmen ab dem 01. Jänner 2023 durchschnittlich 800 Euro pro Jahr. Darauf ruhen wir uns aber nicht aus, sondern werden hier laufend nachbessern. In Zeiten der Pandemie und Teuerung verständigen wir uns auf nachhaltige und sinnvolle Investitionen vor dem budgetären Hintergrund, der zur Verfügung steht. Nur gezielte Investitionen führen auch zu einer spürbaren Entlastung für unsere Unternehmer:innen.

Mit eigenen Förderungen sollen leerstehende Geschäftslokale in Wien wiederbelebt werden. Wieviel Leerstand gibt es derzeit und welche Effekte erwarten Sie sich durch die Förderung?

Unter den Titel „Geschäftsbelebung Jetzt!“ unterstützen wir Wiens Unternehmer:innen bei Wiederbelebung leerstehender Geschäftslokale. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 25.000 Euro, das ermöglicht den Unternehmer:innen beispielsweise den Einbau einer effizienteren und dadurch klimaschonenden Heizung und unterstützt natürlich bei der gesamten Einrichtung und Renovierung des Lokals. Insgesamt wurden seit März 2021 Gassenlokale mit einer Gesamtfläche von rund 28.000 Quadratmeter wiederbelebt. Würde man alle geförderten Geschäfte aneinanderreihen, ergäbe das eine rund ein Kilometer lange Ladenzeile.

Die Bilanz bis dato ist beeindruckend: Bis Ende Mai 2022 haben 216 Unternehmen ihre Projekte eingereicht, 161 konnten mit insgesamt rund 3 Millionen Euro unterstützt werden. Die dadurch ausgelösten Investitionen belaufen sich auf mehr als 15 Millionen Euro. Die geförderten Unternehmen beschäftigen 667 Arbeitnehmer*innen, der bei den 161 Projekten zu erwartende Beschäftigungseffekt liegt bei 290 neuen Arbeitsplätzen bzw. einem Beschäftigungszuwachs von 45 Prozent. Aufgrund des Erfolgs haben wir diese Förderung jetzt verlängert. Ich möchte hier aber auch noch die EPU-Förderung und das Gründer:innen Stipendium erwähnen. Auch diese Maßnahmen werden gut angenommen und bringen neue Impulse gegen den Leerstand in Geschäftslokalen.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Entlastung kleiner Unternehmen?

Eine sehr große, wir wissen ja, dass sich der durchschnittliche österreichische Unternehmer einen ganzen Tag in der Woche nur mit Bürokratie herumschlagen muss. Das ist zu viel! In dieser Zeit könnte man so viel Wichtigeres machen, um sein Unternehmen weiterzuentwickeln. Die Digitalisierung bringt hier vor allem zeitliche Entlastung deshalb hat für uns der Ausbau einer modernen Verwaltung höchste Priorität. Voraussichtlich im September 2023 startet das umfassende, sichere und nutzer:innenfreundliche Bezahlservice „Zahl’s Wien“. Dieses ist unter dem Dach von „Mein Wien“ verankert und bietet ab Start dann auch moderne Bezahlarten wie PayPal, GooglePay oder ApplePay. Wir haben uns unter anderem darauf geeinigt, dass zusätzlich zur Online-Beantragung eines Schanigartens, es zukünftig auch ein digitales Kontoblatt geben wird, das auf einen Blick alle offenen und beglichenen Gebühren für alle Wiener:innen auflistet. Zudem wird mit Hochdruck an der weiteren Umsetzung einer rein digitalen Betriebsanlagengenehmigung für Unternehmer*innen getüftelt. Jeder der den derzeitigen Prozess schon einmal durchlebt hat weiß, wie viel Schweiß und Tränen das bedeutet.  Sie sehen also, es werden Schritt für Schritt immer weiter Entlastungspakete ausgearbeitet und präsentiert.

Welche Maßnahmen müssen derzeit besonders dringend gesetzt werden?

Ich denke es führt kein Weg daran vorbei auf allen Ebenen zu entlasten. Bei den Unternehmer:innen und auch bei allen Wiener:innen. Die schnellste und effizienteste Möglichkeit in dieser Energiekrise ist neben den bereits vorgestellten vier Säulen der Energiekostenförderung mit knapp € 300 Mio. ist die Aussetzung der Valorisierung. Das kostet die Stadt zwar auf einen Schlag ca. 50 Millionen Euro an wichtigen Einnahmen, aber es ist die Beste und einfachste Entlastung für alle. Ich hoffe sehr, dass unser Koalitionspartner diesen Weg mit uns geht.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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