16.09.2024
ENERGY

neoom-Gründer Walter Kreisel: „Wir stellen wieder neue Leute ein“

Inflation, hohe Zinsen und Preisdruck setzen der Solarbranche zu. Doch neoom-Gründer Walter Kreisel bleibt optimistisch. Im brutkasten-Talk spricht er darüber, wie er das Unternehmen auf Wachstumskurs halten möchte.
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Walter Kreisel | © brutkasten / viktoria waba

Die Solarbranche erlebt derzeit eine Achterbahnfahrt. Nach dem Boom während der Energiekrise bremsen nun steigende Kreditzinsen und Inflation das Wachstum. Erst im Sommer gab das oberösterreichische Technologiekonzern Fronius bekannt, dass es in seiner Solarsparte über 800 Jobs abbauen muss. Parallel dazu kämpft auch das deutsche Unicorn Enpal mit rückläufigen Gewinnen. Und auch heimische Energy-Scaleups mussten aufgrund der schwierigen Marktbedingungen ihre Wachstumsstratgien anpassen – darunter auch neoom. Das Unternehmen rund um Walter Kreisel musste Ende Dezember letzten Jahres 27 Stellen abbauen (brutkaten berichtete)

Walter Kreisel: „Wir haben Zeit gewonnen“

Doch wie ist es um die Branche bestellt? „Die Nachfrage ist nach wie vor hoch,“ erklärt Kreisel im Interview. Der Markt sei nicht eingebrochen, aber die Entscheidungszeiten für Solarspeicherkraftwerke im privaten und gewerblichen Sektor hätten sich verlängert. Kreisel betont, dass die Conversion Rate – also der Prozentsatz der Kunden, die sich für ein Produkt entscheiden – weiterhin hoch ist.

Im Dezember 2023 sah sich das Unternehmen gezwungen den Wachstumskurs anzupassen. Aus Sicht des Gründers sei der Schritt jedoch eine notwendige Maßnahme gewesen – zur langfristigen Stabilisierung des Unternehmens. „Es fühlt sich fast an wie eine Vollbremsung, aber in Wirklichkeit haben wir Zeit gewonnen, um Effizienz- und Effektivitätsmaßnahmen umzusetzen.“

Trotz dieser internen Anpassungen wächst neoom stetig weiter und beschäftigt mittlerweile über 300 Mitarbeiter:innen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. „Wir stellen bereits wieder neue Leute ein und sehen großes Potenzial in unseren internationalen Märkten,“ so Kreisel.

neoom setzt auf neue Geschäftsmodelle

Doch wie gelingt neoom in dem schwierigen Marktumfeld der Turnaround? Kreisel argumentiert es mit der zunehmende Digitalisierung, auf die sein Unternehmen setzt. So hätte das Unternehmen über die letzten Jahr den Schritt weg vom reinen Hardware-Verkauf (Stromspeicher) hin zu umfassenden digitalen Lösungen gemacht hat. „Wir sind längst kein reines Stromspeicher-Unternehmen mehr,“ erklärt er. „Mittlerweile haben wir über 58.000 Geräte in der Cloud vernetzt, die von 15.000 Standorten aus gesteuert werden.“

Diese Vernetzung ermöglichte es neoom, nicht nur Solaranlagen effizienter zu betreiben, sondern auch neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Durch die Einführung von Subscriptions und Transaktionsmodellen hat das Unternehmen begonnen, einen signifikanten Teil seines Umsatzes durch wiederkehrende Einnahmen zu generieren. „Bis Jahresende werden knapp zehn Prozent unseres Umsatzes aus wiederkehrenden Erlösen bestehen,“ so Kreisel.

Erst Anfang September stellte neoom neue Produkte im digitalen Bereich vor. Dazu zählt unter anderem die Energiemanagementsoftware Connect AI. Dieses System ermöglicht es, durch die intelligente Analyse von Daten automatisch die bessere Entscheidungen für den Energieverbrauch zu treffen.

Besonders in Deutschland und der Schweiz sieht Kreisel großes Potenzial für weiteres Wachstum. In Deutschland, wo neoom bereits 40 Prozent seines Umsatzes erwirtschaftet, wächst das Unternehmen schneller als in Österreich. „Deutschland ist ein riesiger Markt, und wir haben dort viel von unseren Mitbewerbern gelernt,“ erklärt Kreisel.

Deutschland und Schweiz als neue Märkte

Walter Kreisel erklärt, dass neoom theoretisch jederzeit bereit für einen Börsengang wäre, aber die Marktbedingungen derzeit nicht optimal sind. „Wir könnten theoretisch jederzeit einen Börsengang machen, aber die Börse ist nicht bereit,“ so Kreisel. Er merkt an, dass das Unternehmen eine bestimmte Umsatz- und Gewinnschwelle erreichen müsste, bevor ein Börsengang Sinn macht. „Stand heute musst du wahrscheinlich 600, 700, 800 Millionen Euro Umsatz machen und 100, 150 Millionen Euro Gewinn, das sind wir natürlich noch nicht.“ Gleichzeitig hebt er hervor, dass neoom in Zusammenarbeit mit seinen 1.000 Partnern bereits indirekt Umsätze in dieser Größenordnung generiert.

„Die Energiewende wird bis 2040, 2050 dauern, du musst dir denken, 80% der Dächer sind noch nicht belegt, also wir haben unglaublich viel Potenzial.“ Und merkt an: „Ich habe keinen Stress, ob wir den Börsengang 2029 oder 2026 haben.“

Hinsichtlich der gegenwärtigen Unvorhersehbarkeiten an den Finanzmärkten nennt Kreisel steigende Zinsen, Inflation sowie die geopolitischen Unsicherheiten, wie den Krieg in der Ukraine und die Konflikte in Israel und Palästina, als Faktoren, die eine stabile Planung für einen Börsengang erschweren. „Die Zinslage, steigende Zinsen, die Inflation, der Krieg – die Börse ist brutal volatil,“ erklärt er.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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