30.08.2021

OÖ-Startup Neoom sorgt dafür, dass dem Westbahnhof-Ikea „nicht das Licht ausgeht“

Das Unternehmen aus Freistadt liefert die Batteriespeicher für die große Photovoltaik-Anlage des Gebäudes, das mit Nachhaltigkeit überzeugen soll.
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Ikea: Das Dach der neuen Filiale am Westbahnhof - Neoom liefert die Batteriespeicher für die PV-Anlage
(c) Ikea: Das Dach der neuen Filiale am Westbahnhof

Schon vor ihrer großen Eröffnung Ende vergangener Woche sorgte die neue Ikea-Filiale am Wiener Westbahnhof auch international für Aufsehen. Sie ist gleich in zwei Hinsichten ein Prototyp für den schwedischen Konzern: Erstens ist sie, anders als die bisherigen Filialen, zentral gelegen und dezidiert nicht auf Autofahrer sondern auf Rad- und Öffi-Fahrer ausgelegt. Und zweitens soll sie neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit setzen. Dabei holte sich die Möbelkette auch Unterstützung der heimischen Startups Greenpass und Storebox, wie der brutkasten bereits berichtete. Und noch ein drittes heimisches Startup ist beteiligt: Neoom aus Freistadt.

Neoom: „Gebäude geht nicht so schnell der Saft aus“

Zum Einsatz kommt der Batteriespeicher „BLOKK“ des Unternehmens, der mit der 88 kWp-Photovoltaik-Anlage des Gebäudes verbunden ist. „Unser Gewerbespeicher sorgt nicht nur dafür, dass die hauseigene PV-Anlage bestmöglich ausgenutzt wird, sondern auch, dass im Falle eines Stromausfalls nicht das Licht ausgeht“, heißt es dazu vom Startup. Dank einer Speicherkapazität von 1.2 MWh gehe dem Gebäude „nicht so schnell der Saft aus“. Auch die „Internet-of-energy-Plattform“ NTUITY der Neoom Group komme zu Einsatz.

Nicht alle sind von Ikea-Nachhaltigkeit überzeugt

Auch Abseits der Stromerzeugung sieht Ikea seine Westbahnhof-Filiale als nachhaltiges Vorzeigeprojekt. So sind etwa 160 Bäume auf der Dachterasse und den Fassadenseiten eingepflanzt und sollen für ein besseres Mikroklima in der Stadt sorgen. Platz für Vogelnester, Bienenstöcke und Insektenhotels sollen die Biodiversität fördern.

Doch der Möbelriese kann nicht alle von der umweltfreundlichen Ausrichtung überzeugen. Unter dem Titel „Außen hui, innen pfui“ fand während der Eröffnung vergangenen Donnerstag auch eine kleine Demonstration einiger Aktivisten statt. „Der weltgrößte Verbraucher von Holz investiert zwar viel in Werbung und PR, aber erfüllt seine Verantwortung für die eigene Lieferkette nicht. Auf diesen Widerspruch sollen Menschen hingewiesen werden“, hieß es dazu in einer Aussendung im Vorfeld. „Illegal gerodetes Holz aus Urwäldern, Landraub und Menschenrechts-Verletzungen“ seien seit vielen Jahren dokumentiert, so die Organisatoren.

Ikea wehrt sich gegen Vorwürfe

Ikea möchte das naturgemäß nicht auf sich sitzen lassen und erklärt auf Nachfrage vom brutkasten in einem Statement: „Rund 60 % unseres Umsatzes entfallen auf holzbasierte Produkte. Genau deshalb akzeptiert IKEA unter keinen Umständen illegal geschlagenes Holz. Es liegt in unserer Verantwortung als Unternehmen, die Legalität des gesamten Holzes, das in unsere Lieferketten gelangt, sicherzustellen. Wenn wir Unregelmäßigkeiten feststellen, ergreifen wir sofortige Maßnahmen.“ Und weiter meint das Unternehmen: „Ikea ist eines der Gründungsmitglieder des Forest Stewardship Council® (FSC®). Ende 2019 stammten etwa 97 % des in Ikea Produkten verwendeten Holzes aus nachhaltigen Quellen, die derzeit als FSC-zertifiziertes oder recyceltes Holz definiert sind. Wir arbeiten daran, die Lücke bei den verbleibenden 3 % zu schließen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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