08.12.2023

neoom: Energy-Scaleup aus Oberösterreich baut Stellen ab

Von insgesamt 308 Stellen bei neoom sind 27 Stellen betroffen. neoom-Gründer und Geschäftsführer Walter Kreisel erläutert gegenüber brutkasten die Gründe für den Stellenabbau.
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Team neoom: Walter Kreisel CEO, Gründer & GF, Philipp Lobnig CFO & GF © neoom
Team neoom: Walter Kreisel CEO, Gründer & GF, Philipp Lobnig CFO & GF © neoom

Erst im Feber dieses Jahres gab das in Freistadt ansässige Energy-Scaleup neoom rund um Gründer und CEO Walter Kreisel den Abschluss einer Series-B-Finanzierungsrunde in Höhe von 25 Millionen Euro bekannt. Die Runde wurde damals von der bekannten deutschen Investmentgesellschaft Summiteer angeführt. Im Sommer folgte die Erweiterung der Series-B-Runde um weitere 16 Millionen Euro. Als Lead-Investor beteiligte sich damals B&C Innovation Investments.

Die frischen Eigenkapitalmittel in Millionenhöhe erleichterten dem Scaleup den Markteintritt in Deutschland. Mit seinen Lösungen für Solarspeicherkraftwerke wurde neoom auch als Herausforderer des deutschen Energy-Unicorns Enpal und 1Komma5 gehandelt.

27 Stellen sind betroffen

Der zuletzt rasant vorangetriebene Wachstumskurs – so steigerte das Unternehmen im Coronajahr 2020 seinen Umsatz um 250 Prozent – verlangsamt sich nun allerdings. Wie brutkasten aus einer anonymen Quelle erfahren hat, baut das oberösterreichische Scaleup Stellen ab. Auf Anfrage bestätigt Gründer und Geschäftsführer Walter Kreisel den Stellenabbau. Von den derzeit 308 Mitarbeiter:innen müssen laut Kreisel 27 Stellen abgebaut werden.

“Bei drei Stellen handelt es sich um eine Probezeit, die nicht verlängert wird. Die restlichen 24 Leute wurden beim AMS-Frühwarnsystem gemeldet“, so Kreisel. „Mit den meisten der Betroffenen wird eine einvernehmliche Lösung gefunden“, so Kreisel gegenüber brutkasten.

Die Gründe für den Stellenabbau

Doch warum muss das noch vor kurzem so auf Wachstumskurs befindliche Scaleup Stellen abbauen? Kreisel nennt dafür die makroökonomischen Rahmenbedingungen. “Das Marktumfeld sowie der Ausblick in das erste Halbjahr 2024 sind für den Markt und viele Unternehmen sowie auch in unserer Branche sehr herausfordernd“. Konkret macht der Gründer es an steigenden Zinsen sowie Löhnen fest. Weiters nennt er einen „Rückgang von dreistelligen auf zweistelligen Wachstumszahlen im Markt“ und sowie eine „Preisreduktion der Produkte“.

„Es ist uns wirklich nicht leicht gefallen. Dennoch werden wir den Wachstumskurs mit der Profitabilität ausbalancieren. Dazu gehört auch ein effektives Kostenmanagement. In diesem Rahmen haben wir uns nach langer Überlegung dazu entschlossen, knapp neun Prozent abzubauen“, so Kreisel weiter. Nur so könne das Preis-Leistungsversprechen gegenüber den Installations- und Systempartnern bis hin zu den Kund:innen gewährleistet werden.

Kernbereiche profitabel, keine Finanzierungsrunde für 2024 geplant

Derzeit würden die Kernbereiche des Scaleups profitabel sein. Dazu zählt unter anderem der Verkauf von Hardwareprodukten, wie die Sparte der Stromspeicher. Zudem konnte die Betriebsleistung innerhalb der neoom ag von 54,5 Millionen im Jahr 2022 auf knapp 90 Millionen Euro ausgebaut werden. “Wir sind auch kein Startup mehr. Wir haben unser Geschäftsmodell gefunden und die meisten Prozesse gut strukturiert, digitalisiert und automatisiert. Aktuell ist auch nächstes Jahr keine Finanzierungsrunde geplant“, so Kreisel abschließend.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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