16.11.2022

neoom APP: Das Gadget zum Stromkosten senken

neoom launcht seine neue neoom APP und mit ihr den ersten Skill KLUUB, der den Aufbau von Energiegemeinschaften ermöglicht.
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neoom Management Kluub Green
Das neoom-Management vlnr.: Kurt Leonhartsberger CPO, Walter Kreisel CEO & Gründer, Philipp Lobnig CFO & GF | (c) WKÖ
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Man stelle sich vor, man hat einen Nachbarn mit einer großen Photovoltaik-Anlage am Dach. Wie kann man Strom von ihm beziehen? Bis vor kurzem lautete die für viele unbefriedigende Antwort: Gar nicht. Das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz schuf dann in Österreich vergangenes Jahr zwar die rechtliche Grundlage. Wer tatsächlich eine sogenannte Energiegemeinschaft gründen wollte, sah sich bislang aber mit einem Bürokratie-Dschungel konfrontiert. Hier setzt die neue neoom APP (iOS und Android) mit ihrem ersten Skill KLUUB an.

KLUUB: neoom übernimmt die komplette Organisation der Energiegemeinschaft

Natürlich können nicht nur Nachbar:innen über die neoom APP gemeinsam solche Energiegemeinschaften starten. Wenn man sich im KLUUB registriert, findet neoom eine passende Gemeinschaft mit Mitgliedern aus der Gegend oder startet eine neue. Und zwar egal, ob man selbst überschüssigen Strom produziert oder – dank der Reduktion von Netzkosten und Gebühren günstigeren – regionalen Ökostrom beziehen will. Auch die Organisation und die Abwicklung in Form der Abrechnung des Stromverbrauchs, des Rechnungsversands und alles weitere übernimmt neoom automatisiert für die User:innen. Dabei spielt Transparenz eine große Rolle: Im KLUUB weiß jedes Mitglied immer Bescheid, woher der Strom kommt und wie viel verbraucht wurde.


Online-Event-Tipp: Heute um 17:00 Uhr könnt ihr bei der #neoomliveX live mehr zum Thema erfahren!

GREEN holt E-Auto-Prämie für Nutzer:innen

Und der Launch des KLUUB (aufgrund der gesetzlichen Lage vorerst nur in Österreich) ist erst der Anfang. Weitere Skills sollen die neoom APP, deren Basisfunktion es ermöglicht, die Energieflüsse der eigenen Energiesysteme stets im Blick zu behalten, sukzessive zum One-Stop-Shop-Tool für die Enegiewende machen. Der nächste Skill heißt GREEN und soll im ersten Quartal des kommenden Jahres in Österreich und Deutschland gelauncht werden. GREEN ermöglicht es den Nutzer:innen, sich schnell und einfach die Prämie für die CO2-Einsparung des eigenen E-Autos (THG-Quote) zu holen. Dazu reicht es, in der APP ein paar Basisdaten einzugeben und den Zulassungsschein hochzuladen.

neoom App Kluub Green
(c) neoom

Andreas Jäger als neoom Testimonial

Als Testimonial für seine APP und die Skills KLUUB und GREEN holte sich neoom den bekannten Klima-Experten und Fernsehmoderator Andreas Jäger. Er ist auch einer der Speaker beim Launch-Event #neoomliveX, das am 16.11. um 17:00 Uhr live übertragen wird, mit dem Walter Kreisel neben dem deutschen Politiker und Präsidenten der Energy Watch Group Hans-Josef Fell unter der Moderation des Filmemachers Mathias Gruber die brennenden Fragen der Energiewende diskutieren wird.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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