29.05.2018

Neoh: Sechs Monate nach Launch 2 Millionen verkaufte Schokoriegel

Der österreichische Schokoriegelhersteller Neoh zieht eine erste Bilanz und vermeldet sechs Monate nach dem Launch den Verkauf von zwei Millionen Schokoriegel. Zudem präsentiert das Startup einen neuen Vetriebspartner.
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Neoh
(c) Neoh - Das Neoh-Team rund um Gründer Manuel Zeller feiert mit einer zuckerarmen Nascherei Erfolge.

Mehr als fünf Jahre steckten die Wiener Manuel Zeller, Alexander Gänsdorfer, Patrick Kolomaznik und Adel Hafizovic nach eigenen Angaben in die Entwicklung von Produkt und Marke, bevor sie im August 2016 die Alpha Republic GmbH gründeten, die hinter Neoh steht. Unter dem Slogan „Fight Sugar. Unleash Taste“ ist Neoh seit dem 25. November 2017 flächendeckend in Österreich erhältlich. Im März dienen Jahres gab es durch einen Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen einen zusätzlichen Marketing-Push. Nun feiert das Unternehmen den Verkauf von zwei Millionen Schokoriegeln.

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Neoh: Fünf Jahre Forschung zur Zuckerreduktion

„Unsere Vision war von Beginn an, einen schmackhaften Schokoriegel mit so wenig Zucker wie möglich zu kreieren. Nach fünf Jahren aufwändiger Forschung und Entwicklung ist uns das gelungen. Wie man an der aktuellen Diskussion rund um die Zuckerreduktion sieht, haben wir damit auch genau den Nerv der Zeit getroffen: Immer mehr Österreicher setzen sich mit diesem wichtigen Ernährungsthema auseinander und greifen zu unserer gesunden Nasch-Alternative“, resümiert Manuel Zeller, Neoh-Gründer und Geschäftsführer. Ein normaler Schokoriegel besteht aus 50 Prozent Zucker, während die Crossbar-Variante (Mischung aus klassischem Schoko- und Fitnessriegel) von Neoh nur ein Gramm Zucker pro Riegel enthält. Produziert wird die 30g-Nascherei in der niederösterreichischen Gutschermühle.

Einer der kalorienärmsten Riegeln weltweit

Durch das richtige Mischverhältnis der hochwertigen Zuckerersatzstoffe Xylit und Erythrit, die auch in der Natur vorkommen, soll sich, laut Unternehmen, der Riegel auch positiv auf das Ernährungsverhalten auswirken. Während Zucker letztlich den Heißhunger auf Süßes steigere, sei das bei Ersatzstoffen nicht der Fall. Auch bei den Kalorien habe Neoh klassischen Schokoriegeln etwas voraus. Mit 94 Kalorien zähle er zu den kalorienärmsten Riegeln weltweit, wie uns Zeller wissen lässt.

3er-Pack und neue Vetriebspartner

Ab Herbst wird Neoh bei Spar auch als 3er-Pack erhältlich sein. „Ein gesunder Schokoriegel fast ohne Zucker hat uns in unserem Sortiment noch gefehlt. Der Verkauf in unseren Filialen ist bereits sehr gut angelaufen – mit dem neuen 3er-Pack wollen wir die Verkaufszahlen weiter ankurbeln“, so Johannes Holzleitner, Bereichsleiter Lieferantenpolitik und Sortimentsstrategie bei Spar.

Seit Kurzem ist Neoh außerdem in ausgewählten Hervis-Filialen sowie in weiteren Sporternährungsgeschäften und Fitnesscentern in ganz Österreich gelistet. Parallel startet Neoh bereits die erste Expansion in Richtung USA und in weitere europäische Märkte wie Deutschland. Nach dem Erfolg von zwei Millionen verkauften Riegeln, stehen die zukünftigen Ziele auch schon fest. „Im nächsten Schritt wollen wir Neoh auch in einer breiteren Zielgruppe etablieren. Gleichzeitig schauen wir aber immer darauf, als Unternehmen gesund zu wachsen“, sagt Zeller.


⇒ Hier geht’s zur Homepage des Riegelherstellers

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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