30.12.2021

NEOH: Mit dieser Social-Media-Strategie wurde das Startup zum TikTok-Hit

Über die Grenzen der heimischen Startup-Landschaft hinweg gilt die Wiener Süßwarenmarke als TikTok-Champion. Mit Hilfe von vertikalen Videos möchte NEOH seine Deutschland-Expansion vorantreiben. Dabei darf die Kosten-Nutzen-Waage nicht ins Ungleichgewicht gebracht werden.
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NEOH Social Media Strategie Tina Stagar (Head of Social Media) und Manuel Zeller (Founder)
© NEOH / Montage brutkasten – Tina Stagar (Head of Social Media) und Manuel Zeller (Founder)

In internationalen Fachzeitschriften wird NEOH regelmäßig für seinen strategischen Markenaufbau über Social Media als Best Practice angeführt – zuletzt etwa vom „Horizont“ in Deutschland. Vor allem auf dem heimischen TikTok-Markt zählt das Wiener Schokoriegel-Startup zu den absoluten Firstmovern.

Die Marketingverantwortlichen von NEOH schaffen es, den schmalen Grat an Eigenwerbung und kreativer Partizipation bei Trends zu finden, um geschickt die Generation Z anzusprechen. In Deutschland sorgte die Testimonial-Kampagne mit den beiden TikTok-Megastars Lisa und Lena für ein mediales Echo – sogar die „Bild“-Zeitung berichtete. In Österreich wurde Tennis-Aushängeschild Dominic Thiem zum Markenbotschafter ernannt.

Doch wie sieht die Social-Media-Strategie von NEOH aus? Wir haben mit Tina Stagar, Head of Social Media bei NEOH, gesprochen. Sie verantwortet seit knapp zweieinhalb Jahren die Social-Media-Agenden für das Wiener Startup und berichtet über ihre Learnings aus dem vergangenen Jahr. Außerdem gibt sie uns einen exklusiven Ausblick aufs kommende Jahr und auch NEOH-Founder Manuel Zeller liefert uns weitere Insights.

brutkasten: In welche Plattform hat NEOH 2021 die meiste Energie gesteckt und warum?

Tina Stagar: Definitiv TikTok. Wir haben letztes Jahr im Dezember 2020 mit einer internen 30-Tages-Challenge gestartet. In diesen 30 Tagen wollten wir jeden Tag ein cooles TikTok-Video rausballern, um zu lernen, wie tickt dieser Kanal, was mag die TikTok-Community und wie funktioniert eigentlich der TikTok-Algorithmus. Nach kurzer Zeit haben wir erkannt, dass TikTok ein sehr großes Potenzial hat. Man bekommt einen sehr geringen TKP (= Tausenderkontaktpreis; Anm. der Redaktion), die Produktion der Videos ist nicht so aufwändig, wie man es von YouTube oder anderen Social Media Kanälen kennt. Verglichen mit YouTube zum Beispiel, funktionieren auf TikTok keine High-Glanz-Marketing-Videos. Zudem sollten die Videos eher kurz und knackig eine „Geschichte“ erzählen. Außerdem lieben wir den Spaß, die Kreativität und Humor auf TikTok. Passt zu unserem neuen Markenauftritt, der nun jünger, frischer und frecher ist.

Welche Social-Media-Trends für 2022 sollten junge Startups unbedingt im Auge behalten?

Tina Stagar: Vertical Video ist definitiv kein neuer Trend, jedoch bestimmt eine Thematik, die uns im Jahr 2022 noch mehr beschäftigen wird. Wer mit Vertical Videos auf TikTok, Reels und YouTube Shorts noch nicht aktiv ist, sollte dies für seine Social-Media-Strategie 2022 auf jeden Fall berücksichtigen.

Manuel Zeller: TikTok ist nicht nur ein Kanal. TikTok hat das Format definiert, was nun auf fast alle Kanäle übergeht. Kurze lustige Videos, mit dem hohen Anspruch an Kreativität in vertikaler Machart. Dieses Format posten dann viele auch in anderen Kanälen. Dass dieses Format die Zukunft gehört, sieht man auch auf die Reaktion der Platzhiersche: Instagram und YouTube haben dem sogar nun auch einen eigenen Bereich gewidmet.

Was sind eure größten Social-Media Ziele fürs kommende Jahr?

Tina Stagar: Da gibt’s mehrere Punkte…

  • Im Jahr 2022 wollen wir unsere Brand Awareness im deutschsprachigen Markt steigern. Eine Markforschung soll uns am Ende des Jahres bei der Messung unseres Ziels unterstützen. Vor allem steht der Aufbau unserer Präsenz auf TikTok, Reels und YouTube Shorts sehr weit oben.
  • Unsere Marken-Likeability soll innerhalb der bestehenden Community gestärkt werden – durch humorvollen und amüsanten Content. Der User soll Spaß haben und mit einem Schmunzeln über unsere Postings scrollen.
  • Zudem wird auch im Jahr 2022 die Sales-Generierung ein Thema sein: Das Budget soll so kosteneffizient wie möglich eingesetzt werden, um die Sales im Onlineshop durch Social Media zu steigern. Somit heißt es: Ads optimieren und nochmals optimieren!
  • Generell gilt jedes Jahr: Das Social Media Budget mit hoher Effizienz auf den jeweiligen Kanälen einsetzen. Wenn man merkt, dass man bei TikTok einen TKP von ca. 0,25 EUR bekommt, während dieser auf Facebook um das vier- bis fünffache höher ist, dann gilt es, dass Budget besser auf den Kanälen zu verteilen oder wenn man merkt, dass man für die Erstellung von acht TikTok-Videos denselben Aufwand betreibt, wie der Erstellung eines einzigen YouTube-Videos, dann gilt es die Energie mit stärkerer Prio in eine bestimmte Richtung zu verlagern. Natürlich werden wir Facebook als Kanal niemals aufgeben, weil man dort andere (ältere) Zielgruppen als auf TikTok vorfindet, aber wenn man ein geringes Budget zur Verfügung hat, dann muss man das Optimum rausholen und smart wirtschaften.

Welchen Social-Media-Marketing-Hype findest du überbewertet?

Tina Stagar: Jeder Hype, bei dem die Kosten-Nutzen-Waage in Richtung wenig Nutzen und viel Aufwand bzw. Kosten übergeht, ist ein überbewerteter Hype. Beispiel: Instagram-Sticker bzw. -Filter, die mehrere 10.000 Euro kosten und von beispielsweise weniger als 100 Personen angewendet werden. For what?!

Manuel Zeller: Ich gehe davon aus dass heuer immer wieder die Antwort Clubhouse kommt. Am Anfang dachte jeder, das wird der nächste Megahype. Mittlerweile redet kaum jemand darüber.

Welche Bedeutung hat Social Media für NEOH und wie viele Mitarbeiter:innen widmen sich bei euch dem Thema?

Tina Stagar: Social Media trägt sehr stark zum Aufbau unserer Markenbekanntheit bei und zählt für uns zu den wichtigsten Marketing-Maßnahmen. Aber nicht nur für Brand Awareness ist Social Media hervorragend geeignet, sondern auch für die Generierung von Sales für unseren Onlineshop. Unser Social Team besteht derzeit intern aus 2 Personen. Unterstützung holen wir uns noch zusätzlich von einem externen Videographen.

Manuel Zeller: Social Media ist für uns definitiv das wichtigste Sprachrohr zum Kunden. Social Media deckt aber sehr viele Bereiche ab. Was oft vergessen wird, Social Media ist auch ein wichtiger Service-Kanal. Somit kommt fast jeder bei uns immer wieder mit dem Thema in Kontakt.

Vielen Dank für die Insights!

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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