26.03.2025
FOODTECH

Neoh launcht Bueno-Alternative – Investor Dominic Thiem äußert sich

Es ist soweit: Der neue Neoh-Riegel ist da. Und wahrlich schmeckt er fast wie ein "Kinder Bueno" der Marke Ferrero. Das FoodTech wirbt in einer Aussendung auch mit Neoh-Investor und Ambassador Dominic Thiem - und arbeitet bereits an acht weiteren Produkten.
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das Neoh-Gründerteam
Das Neoh-Gründerteam Adel Hafizovic, Manuel Zeller, Patrick Kolomaznik und Alexander Gänsdorfer | Foto: Neoh

Was vor gut drei Monaten vorweggenommen wurde, ist nun (endlich) Realität: Der neue Neoh-Riegel ist da. Diesmal in etwas anderer Ausführung als die bisherigen „Originals“. Und: Der Produkt-Launch gilt als zuckerfreie Alternative zum Süßwaren-Klassiker „Kinder Bueno“. Auch geschmacklich ist man nicht weit davon entfernt, preis- und zuckertechnisch allerdings schon. Einige weitere Neoh-Produkte sind bereits in Planung.

Zuckerfreie „Kopie“ verändert „das Spiel endgültig“

Damals, vor hundert Tagen, meldete sich das FoodTech-Startup mit einem ambitionierten Vorhaben: Die zuckerfreie „Kopie“ einer Bestseller-Süßigkeit solle „das Spiel endgültig verändern“. Wobei: Gänzlich zuckerfrei ist der Neoh-Riegel nicht. Es ist lediglich kein Industriezucker zugesetzt. Doch die geringe Zuckerration kann sich im Vergleich zu Traditionsriegeln sehen lassen – mehr dazu am Ende des Artikels.

10.000 Riegel in 18 Stunden

Das FoodTech hat sein neues Waffelprodukt mit Haselnusscreme unter dem Namen „Crisp N Cream“ nun offiziell gelauncht. Vorab stand ein Sortiment von 10.000 Riegeln online zum Vorverkauf bereit. Nach Angaben des Startups sei das exklusive Vorab-Sortiment innerhalb von 18 Stunden ausverkauft gewesen. Aktuell gibt es den Riegel im Neoh-Onlineshop sowie im Einzelhandel bei Billa und Spar zu kaufen.

Wie auch bei seinen bisherigen Produkten wirbt das FoodTech mit seiner Zuckerersatz-Formel Zero+, die als Süße der Waffel dient. So besteht der neue „Crisp N Cream“-Riegel aus Haselnusscreme, umhüllt von Waffeln und einer Glasur aus Milchschokolade. Ästhetisch erinnert das Produkt an die Traditionsmarke „Kinder Bueno“. Zucker sei allerdings keiner zugesetzt. Dank Zero+ zeigt der „Crisp N Cream“-Riegel nur geringe Auswirkungen auf den Blutzucker.

„Ein absoluter Gamechanger“

Manuel Zeller, Founder und CEO von Neoh, wird zum Launch in einer Aussendung zitiert: „Waffelprodukte mit Haselnusscreme gehören zu den beliebtesten Snacks – aber sie geschmacklich perfekt hinzubekommen, ist selbst mit Zucker eine Herausforderung. Dass wir es geschafft haben, diesen Genuss ganz ohne zugesetzten Zucker zu kreieren, zeigt, was mit unserer ZERO+ Zuckerersatz-Formel möglich ist.“

Wie zu erwarten wird auch der langjährige Sponsor und Ambassador der Marke – Ex-Tennisprofi Dominic Thiem – zitiert. Offiziell meinte der Tennis-Star zu seiner „Vorab-Testung“: „Ich bin echt begeistert. Ich esse generell sehr gerne Neoh-Produkte, aber der Crisp N Cream ist ein absoluter Gamechanger“. Thiem erwarb im März 2021 Anteile am Wiener FoodTech. Seither fungiert er nicht nur als Investor, sondern auch als Testimonial.

Acht weitere Neoh-Produkte in Arbeit

Dass es bald weitere Additionen zur Produktpalette geben würde, bestätigt das Unternehmen auf brutkasten-Nachfrage. Gerade arbeite man an acht verschiedenen Produkten, so Neoh-Gründer Zeller, „aber wir launchen immer erst, wenn es zu 100 Prozent für uns passt.“ Momentan sei noch nicht absehbar, welches Produkt wann gelauncht werden würde. Man wolle sicherstellen, dass man „zu 100 Prozent unseren Neoh-Standards“ entspricht.

„Crisp N Cream“ und „Kinder Bueno“ – ein Vergleich

Sie sieht so aus, sie schmeckt gleich. Dennoch zeigen sich einige Unterschiede zwischen „Crisp N Cream“ und „Kinder Bueno“. Eine Packung der neuen Neoh-Variante enthält drei Riegel à 22 Gramm und kostet 3,79 Euro. Ein Riegel kommt auf 99 Cent, 100 Gramm kommen damit auf 4,5 Euro. Zum Vergleich: Das Pendant des Süßwarenherstellers Ferrero – namentlich der Riegel „Kinder Bueno“ – kostet im Online-Shop des Lebensmittelhändlers Billa 1,93 Euro auf 100 Gramm.

Kalorientechnisch gibt es nur geringe Unterschiede: Ein Neoh-„Crisp N Cream“-Riegel zählt 109 Kilokalorien auf eine Portionsgröße (22 Gramm). Der „Kinder Bueno“-Riegel (je 21,5 Gramm) zählt rund 122 Kilokalorien. Ein recht signifikanter Unterschied besteht allerdings in der Zutatenliste.

Süßungsmittel ersetzen zugesetzten Zucker

Der „Crisp N Cream“-Riegel enthält zwar keinen zugesetzten Zucker, aber Füllstoffe und Süßungsmittel. Ganz oben in der Zutatenliste steht Polydextrose, eine synthetische Verbindung aus Glucose, Sorbit und Zitronensäure. Üblicherweise wird Polydextrose als geschmackloser Füllstoff – vor allem in Kombination mit Süßstoffen als Zuckerersatz – eingesetzt.

Polydextrose ist keine Zuckerart, obwohl die Verbindung aus Zuckermolekülen besteht. Diese werden im Darm allerdings nur schlecht bis gar nicht aufgespalten. Deshalb wird Polydextrose als Ballaststoff gesehen.

10,6 versus 1,1 Gramm

Neben dem Ballaststoff finden sich u.a. die Süßungsmittel bzw. Süßstoffe Erythrit, Sucralose und Acesulfam-K im neuen „Crips N Cream“-Riegel. Polydextrose und die Süßungsmittel Erythrit und Sucralose sind neben pflanzlichen Ballaststoffen aus Agave, Zichorie und Mais auch die Hauptzutaten der von Neoh entwickelten Zuckeralternative Zero+.

Ähnlich wie die Traditionsvariante „Kinder Bueno“ enthält auch der neue Neoh-Riegel Emulgatoren und Backtriebmittel. Auch Haselnüsse, Vollmilchpulver, Kakaobutter und pflanzliches Fett – konkret Shea, Kokos, Raps und Sonnenblumenöl – finden sich in der Neoh-Zutatenliste. Ein großer Unterschied liegt klar im Zucker: Ein Bueno-Riegel enthält rund 10,6 Gramm Zucker, ein Neoh-Riegel nur 1,1 Gramm.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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