03.04.2023

Neoh: Wiener Food-Startup bringt veganen Cheesecake ohne Zuckersatz auf den Markt 

Die Billa Plus Marktkonditoreien erweitern ihr Mehlspeisensortiment österreichweit um einen veganen Cheesecake des Wiener Startups Neoh, der ohne Zuckerzusatz auskommt. Der sogenannte NoCheezecake wird in den Filialen vor Ort frisch zubereitet.
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v.l.n.r.: Lena Laban, Social Media Managerin von NEOH und Eva-Maria Kaiser, gewerberechtliche Geschäftsführerin der BILLA Marktkonditorei | Copyright: © BILLA / Christian Dusek

Das zuckerfreie Produkt-Portfolio des Wiener Startups Neoh wächst. Nach Hazelnut Crunch, Chocolate Bites und zuletzt einer Tafelschokolade hat das Unternehmen nun auch einen veganen Cheesecake im Programm, der ganz ohne Zuckerzusatz auskommt. Neoh rund um Gründer und Geschäftsführer Manuel Zeller ging dafür eine Kooperation mit den Marktkonditoreien von Billa Plus ein.

Neoh Cheesecake in 146 Marktkonditoreien

Konkret handelt es sich beim Cheesecake um die mittlerweile zweite Torte des auf zuckerfreie Süßwaren spezialisierten Food-Tech-Startups. Bereits seit Feber ist in den Billa Plus Marktkonditoreien der Neoh Cream Cake erhältlich, der ebenfalls auf die eigens entwickelte Zuckersatz-Formel ENSO setzt.

Der NoCheezecake besteht laut dem Startup aus einem knusprigen Mürbteig-Keksboden sowie einer pflanzenbasierten Creme. Frische Himbeeren sollen den Kuchen abrunden. Der NoCheezecake von Neoh ist handgemacht und wird von den Konditor:innen in den Billa Plus Filialen vor Ort frisch zubereitet. Den veganen Cheesecake gibt es als Törtchen à 250 Gramm für rund sechs Euro in allen Marktkonditoreien der Billa Plus Märkte in Österreich.

„In unseren österreichweit 146 Marktkonditoreien zaubern unsere ausgebildeten Konditor:innen täglich eine Vielzahl an süßen Köstlichkeiten – alle Kuchen und Torten sind handgemacht und werden frisch vor Ort zubereitet. Der Cheesecake von Neoh ist die ideale Ergänzung unseres Mehlspeisensortiments“, so Eva-Maria Kaiser, gewerberechtliche Geschäftsführerin der Billa Marktkonditorei, über den jüngsten Neuzugang.

Die geheime ENSO-Formel

Der mit Billa Plus entwickelte NoCheezecake basiert laut dem Food-Startup auf den Inhaltsstoffen der bereits bestehenden Neoh-Produkte. Grundlage ist die Zuckerersatz-Formel ENSO, die einen „identen Geschmack wie Zucker ermöglicht“, jedoch laut dem Unternehmen „kaum Auswirkungen auf die Blutzucker-Kurve“ hat. In der ENSO-Formel stecken mehr als zwölf Jahre Entwicklungsarbeit. Sie wird übrigens laut Gründer & CEO Zeller vom Unternehmen streng geheim in einem Tresor aufbewahrt – mehr darüber könnt ihr auch hier erfahren.

Für das Wachstum hat das Wiener Food-Startup in der Vergangenheit mehrere Finanzierungsrunden abgeschlossen und setzte dabei auch auf alternative Formen der Finanzierung. So holte das Unternehmen im Sommer 2021 in einer Finanzierungsrunde rund 2,4 Millionen Euro, um in den Ausbau der Marketing- und Vertriebsaktivitäten in Österreich und Deutschland zu investieren. Im November 2021 stand dann bereits die nächste Runde an. Damals beteiligte sich Biogena mit neun Prozent und wurde so zum größten Investor des Startups. Im vergangen Jahr konnte das Neoh mit einem Revenue-Based-Financing-Modell durch Tauros Capital ebenfalls einen Millionenbetrag einsammeln.


Video-Tipp: Interspar-Chef über das Geschäft mit veganem Fleischersatz

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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