07.01.2019

Neoh: Wiener Startup verkaufte im ersten Jahr 4 Mio. Schokoriegel

Das Wiener Food-Startup Alpha Republic blickt mit seinem Riegel Neoh auf ein gutes erstes Jahr zurück. Die Zeichen stehen nun auf Wachstum. Wir sprachen dazu mit Co-Founder Alexander Gänsdorfer.
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Neoh - vier Millionen
(c) Stefan Joham: Das Neoh-Team mit den Investoren Heinrich Prokop und Eugen Prosquill (Warda Network) - (von links: Adel Hafizovic, Heinrich Prokop, Alexander Gänsdorfer, Manuel Zeller, Eugen Prosquill, Patrick Kolomaznik)

1,39 Euro kostet der „Neoh Crossbar“ in den Varianten Schokolade und Himbeere bei Spar. Vier Millionen Stück verkaufte das Wiener Startup Alpha Republic, das den Protein-Schokoriegel entwickelt hat, im ersten Jahr insgesamt – auch über andere Kanäle. Bei Spar war Neoh der meistverkaufte Einzelriegel in Ostösterreich. Punkten kann das Startup mit der Nährstoff-Zusammensetzung seines Produkts. „Wir haben einen Schokoriegel ohne all die negativen Nebeneffekte kreiert, den man mit gutem Gewissen genießen kann“, sagt Co-Founder Alexander Gänsdorfer. Der Riegel kommt ohne Zuckerzusatz, Aspartam, Palmfett und Konservierungsstoffe aus. Dafür hat er einen Protein-Gehalt von 32 Prozent. Die genutzten Süßungsmittel seien besonders bekömmlich, heißt es seitens des Startups.

+++ Fokus: Erfolg +++

Ziel: „Fixer Platz im Süßwarenregal“

Auch wenn man im Marketing noch stark auf die Protein-Riegel-Schiene setzt, „unser Ziel ist es, einen fixen Platz in den Süßwarenregalen zu bekommen“, erklärt Co-Founder Gändorfer. Erstmals könnte man diesen Platz in Kürze mit dem Release der dritten Geschmacksrichtung Kokos bei Spar auch bekommen – die Chancen stünden sehr gut, sagt der Mitgründer. Denn man richtet sich nicht nur an Sportler. „Große Zielgruppen sind auch Personen mit Low Carb-Ernährung und DiabetikerInnen“, sagt Gänsdorfer. Vor allem in den USA, wo ein Partner über einen Lizenz-Deal den Riegel vertreibt, stünde Low Carb im Marketing  im Fokus. Der niedrige Kohlehydrat-Gehalt sorgte jedoch zusätzlich für einen sehr starken Absatzkanal.

White Label-Deals

Denn Neoh produziert auch für ein großen internationalen Strukturvertrieb, das den Riegel unter der eigenen Marke in inzwischen zehn Ländern, darunter Australien und das Vereinigte Königreich, vertreibt. „Momentan arbeiten wir an zwei weiteren großen White Label-Kooperationen“, erzählt Gänsdorfer. Doch nicht nur im B2B-Bereich will man ein ordentliches Wachstum hinlegen.

„Noch ein paar Finanzierungsrunden notwendig“

In Kürze startet eine TV-Werbe-Kampagne in Österreich über SevenVentures, die zukünftig auch nach Deutschland ausgeweitet werden könnte. Denn auch in Deutschland sei man bereits in Gesprächen mit den großen Supermarkt-Ketten. Hier werde sich erst zeigen, welcher Gestalt der Deal letztendlich sein wird. Einstweilen brachte man für den Online-Handel im DACH-Raum bereits einen Deal mit der auf Low Carb spezialisierten Plattform vitafy unter Dach und Fach. Wenn die Deutschland-Expansion erfolgreich verläuft, will man sich schon relativ bald aus dem Cashflow finanzieren. „Bis dahin werden für das Marketing aber noch ein paar Finanzierungsrunden notwendig sein“, sagt Gänsdorfer.

Eigener Crowdinvesting-Ansatz

Bislang setzte man dabei neben einem größeren Investment durch Heinrich Prokop – das Startup nahm auch bei 2 Minuten 2 Millionen teil – vorwiegend auf einen Crowdinvesting-Ansatz, jedoch nicht über eine Plattform. „Wir haben eine Vielzahl an kleinen Investoren, darunter etwa Testimonials wie den Fußballer Markus Katzer, oder strategische Investoren wie unsere Kreativagentur Warda Network„, erklärt der Co-Founder. Warda Network beteiligte sich etwa mit einem Prozent. „Normalerweise beteiligen wir uns an Unternehmen nicht mit nur einem Prozent. NEOH hat jedoch das Potenzial, eine World Brand zu werden, da ist ein Prozent schon sehr vernünftig“, kommentiert Eugen Prosquill, CEO von Warda Network.

In der vergangenen, zweiten, Runde habe man die Firmenbewertung bei zehn Mio. Euro angesetzt, sagt Co-Founder Gänsdorfer. Für die dritte Runde hätten bereits 17 InvestorInnen Interesse angemeldet. „Wenn alles klappt könnte unsere Bewertung in der Zwischenzeit nochmal sprunghaft ansteigen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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