14.01.2026
REFERENZKUNDE

Neoalp: Wiener Startup hilft Semperit bei der Einführung humanoider Roboter

Humanoide Roboter halten mittlerweile in der Industrie Einzug. Nach dem Prinzip Plug-and-play geht das allerdings nicht. Das Wiener Startup Neoalp hilft bei der Einführung.
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Die Neoalp-Gründer (vl.) Mathias Hazibar, Christian Tauber und Ionut Vaida | (c) Neoalp
Die Neoalp-Gründer (vl.) Mathias Hazibar, Christian Tauber und Ionut Vaida | (c) Neoalp

Bis vor nicht allzu langer Zeit hätte man es wohl eher jenem Bereich der Science Fiction zugeordnet, der vermutlich nicht Realität wird: humanoide Roboter, die in der Fabrik arbeiten. Aber es kam bzw. kommt anders. Neben den altbekannten Produktionsrobotern kommen neuerdings auch immer mehr autonome Roboter – darunter auch humanoide – in der Industrie und anderen Branchen wie etwa Logistik und Healthcare zum Einsatz.

Neue KI-Modell-Klasse in der Robotik

Möglich macht das nicht nur der Fortschritt bei der Hardware, sondern auch und vor allem die jüngeren Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Doch einen humanoiden Roboter zu gewünschten Handlungen zu befähigen, ist noch etwas komplexer als bei einem Chatbot, erklärt Christian Tauber. Er ist einer von drei Co-Foundern des Wiener Startups Neoalp, das Unternehmen bei der Einführung von humanoiden und anderen autonomen Robotern unterstützt.

„Anders als bei Chatbots spricht man hier in der Robotik von einer neuen KI-Modell-Klasse, nämlich den sogenannten ‚Vision-Language-Action-Modellen‘. Diese müssen nicht mehr nur Text verarbeiten und erzeugen können, sondern Sprache verstehen, Sensorikdaten wie Kamera, Lidar und Tiefenkamera verarbeiten und daraus präzise Handlungen ableiten“, so Tauber. In diesen „Actions“ müssten die Dutzenden Motoren des Roboters angesteuert und dabei die digitalen Anweisungen des Modells in physische Aktionen übersetzt werden.

Neoalp: Synthetische Daten ergänzen Datenerhebung vor Ort

Die Roboter und auch die KI-Modelle dafür sind entwickelt – Neoalp macht weder das eine noch das andere selber – die Umsetzung steht und fällt letztlich aber mit dem Training, argumentiert der Gründer. „Während LLMs von der riesigen Menge frei verfügbarer Textdaten im Internet profitieren konnten, fehlt es in der Robotik genau an solchen Daten. Es existieren kaum ausreichende Video-, Sensor- und Haptikdaten, die reale industrielle Tätigkeiten realistisch abbilden“, so Tauber.

Hier kommt Neoalp ins Spiel. „Konkret erheben wir zunächst reale Trainingsdaten in industriellen Szenarien. Diese Daten werden anschließend mithilfe von KI vervielfacht indem synthetische Daten auf Basis der realen Daten erzeugt werden. Auf dieser Basis trainieren, validieren und härten wir die Modelle, bis sie robust, sicher und industriefähig sind“, erklärt der Gründer. Zentrale Kompetenz des Startups sei also der Aufbau durchgängiger Pipelines für reale und synthetische Datengenerierung, Modelltraining, Simulation und Validierung.

Semperit nutzt humanoide Roboter in der Fertigung

Damit konnte auch Semperit, globaler Hersteller von industriellen Polymerprodukten und -lösungen, als Kunde gewonnen werden. Gemeinsam mit Neoalp und Projektpartner Cancom wird nun am Einsatz humanoider Roboter in der Fertigung gearbeitet. „Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist dabei der Aufbau der Datenbasis für das Training der Robotik-Intelligenz. Diese Trainingsdaten – also reale, von Menschen demonstrierte Handgriffe, ergänzt durch synthetische Daten – sind das ‚Gold‘ der humanoiden Robotik“, sagt Tauber. Sie würden die Grundlage dafür bilden, dass Roboter komplexe, reale Tätigkeiten zuverlässig erlernen können. Für Semperit entstehe damit zudem ein langfristig strategisch wertvolles Asset: „die Digitalisierung von implizitem Produktions-Know-how“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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