07.02.2019

Nearshoring und Outsourcing: 4 Dinge, die Startups beachten sollten

Marcus Brandstetter, Gründer und CEO des internationalen IT-Dienstleisters Specific-Group, gibt im Gastbeitrag Tipps, wie Startups dem IT-Fachkräftemangel begegnen können und was bei Nearshoring und Outsourcing zu beachten ist.
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Marcus Brandstätter: Was Startups bei Nearshoring und Outsourcing von IT-Fachkräften beachten müssen
(c) Specific-Group Austria: Marcus Brandstätter

Ende 2018 bis Anfang 2019 überschlugen sich die Erfolgsmeldung bei Startup-Investments. Ernst & Young schätzt die Investitionsspritzen alleine am Deutschen Markt auf 4,6 Milliarden Euro. Das sind um sieben Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr – Tendenz steigend. Beträge, von denen europäische Startups noch vor wenigen Jahren nur träumen konnten, werden immer mehr zum Standard. Auch in Österreich gab es vergangenes Jahr eine ganze Reihe von achtstelligen Finanzierungsrunden.

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IT-Fachkräftemangel verschärft sich dramatisch

Doch der Geldsegen kann schnell zum Fluch werden, denn Investoren wollen Ergebnisse – und das am besten schon Gestern. In einer Zeit, wo der IT-Fachkräftemangel bereits das Thema Nr. 1 ist, kommt noch hinzu, dass Großkonzerne und auch KMUs dieses Jahr einen weitaus höheren Bedarf an IT-Experten haben werden als es bereits der Fall ist. So schätzt Michael Zettel, Accenture Österreich Chef, im brutkasten-Gastbeitrag, dass auf das Jahr der digitalen Konzepte (2018), das Jahr der Umsetzung (2019) folgt, wofür es natürlich noch mehr IT-Fachkräfte benötigt. Das 1997 eingeführte Konzept „War of talent“ wird in den nächsten Jahren über das Über- oder Ableben von Startups entscheiden.

Recruiting-Konkurrenz durch Konzerne und KMUs

Das bedeutet: Die Konkurrenz für Startups ist groß. Während etablierte Konzerne und Unternehmen nicht nur Kapital sondern auch funktionierende Prozesse haben, IT-Experten anzuwerben, bleiben viele Startups auf der Strecke. Oft entscheiden nur Freundeskreis und die Startup Story über einen guten IT-Experten-Fang. Zwar ziehen Beteiligungen und die Lust darauf, etwas Neues zu schaffen, viele junge Talente zu Startups. Beginnt das Unternehmen jedoch exponentiell zu wachsen, stoßen diese spezifischen Recruiting-Vorteile an ihre Grenzen.

Nearshoring und Outsourcing: Alternative IT-Fachkräfte-Beschaffung

Doch Venture Capitalists wollen rasche Ergebnisse und eine funktionierende Organisation, sobald sie einmal investiert haben. Für Startups sind daher auch alternative und flexiblere Beschäftigungsverhältnisse von Interesse, da im agilen Entwicklerumfeld schnell zusätzliche Personalressourcen und Skills benötigt oder abgebaut werden müssen. Dazu zählt vor allem im DACH Raum Nearshoring von Einzelpersonen und ganzen Projektteams. Aber auch das Outsourcing von Maintenance-Aufgaben kann den bereits vorhandenen IT-Experten eine Entlastung bringen, um sich neuen Aufgaben und Innovationen zu widmen. Bei Nearshoring und Outsourcing gilt es jedoch, einige Punkte von Beginn an zu bedenken.

4 Tipps die Startups bei Nearshoring und Outsourcing beherzigen sollten

Rechtssicherheit

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Denn es geht um viel Know-How. Partner, die ihren Firmenwohnsitz im gleichen Land haben und zumindest an EU-Gesetzgebung gebunden sind, sind ein Garant für den Schutz geistigen Eigentums.

Übernahmemöglichkeit

Auch externe MitarbeiterInnen sind Menschen. Oft bauen sie ein großes geschäftskritisches Know-How innerhalb eines Projektes im Startup auf. Vereinbarungen über mögliche Mitarbeiter-Übernahmen sollten bereits im Vorfeld abgesteckt werden.

Kosten vergleichen

Externe IT-Experten können Tagessätze bis zu 1.200 Euro kosten, die für die meisten Startups auch bei guter Finanzierung nicht leistbar sind. Es lohnt sich daher immer, die Kosten von Personalvermittlungsfirmen zu vergleichen und auch bei spezialisierten IT Unternehmen, die selbst Projekte entwickeln, anzufragen.

Standortvorteil Österreich nutzen

Österreich war und ist immer noch das Tor zu den osteuropäischen Märkten, dies gilt auch für den IT-Fachkräftemarkt. Englisch als Lingua Franca und oft auch gute Deutschkenntnisse osteuropäischer IT-Experten vieler Startups heben die Sprachbarrieren de-facto auf. Eigener Kontakt und IT-Unternehmen, die sich auf diesen Märkten auskennen, können große Kostenvorteile für Startups bringen.

⇒ Zur Page der Specific-Group Austria von Marcus Brandstätter

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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