18.09.2024
KLIMAWANDEL

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

Mitteleuropa zitterte, Entwarnung gibt es leise. Naturkatastrophen, wie das Hochwasser der letzten Tage, schockieren, zerstören und erinnern uns auf die harte Tour, wie kritisch es um den Klimawandel steht. Wie groß die Unwetterschäden (wirtschaftlich) sind und welche Startups beim Katastrophenschutz helfen, zeigen wir hier.
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Diese Gründer:innen bietet Lösungen zum Katastrophenschutz: (v.l.n.r.): Steve W. von GMD, Thomas Grübler von ororaTech, Franziska Walde von refinq und Christopher Wippel von Adeva (c) GMD, OroraTech, refinq, Adeva LinkedIn

Das Thema ist präsenter denn je und gehört vielfach diskutiert: Hochwasser, Naturkatastrophen und allen voran der Klimawandel. Was sich in den letzten Tagen in Teilen Zentral- und Osteuropas abgespielt hat, schockiert und sollte ein ernst zu nehmendes Warnsignal sein.

Schließlich ist die jüngste Katastrophe nicht die erste dieser Art. Über das vergangene Wochenende bis inklusive Montag fielen in Niederösterreich bis zu 370 Liter Regen pro Quadratmeter. Im gesamten Jahr 2023 waren es nur 848 Liter.

1771 Fußballfelder

Wohl oder übel werden wir uns mit Wetterextremen anfreunden müssen, sofern der Erderwärmung weiter tatenarm zugesehen wird. Wissenschafter:innen zufolge werden derartige Ereignisse nämlich intensiver und häufiger auftreten, sofern sich die Erde weiter in diesem Tempo erwärmt.

Katastrophen umfassen schließlich nicht nur Hochwasser, Fluten und hohe Niederschläge, sondern auch Hitzeperioden, Dürre und Waldbrände. Allein in unserem Nachbarsland Deutschland ist im Jahr 2023 eine Waldfläche von rund 1771 Fußballfeldern abgebrannt.

Wahrlich zerstören Katastrophen Menschenleben, Existenzgrundlagen und Lebensqualität. Wer aufmerksam mitgelesen oder in den letzten Tagen aus dem Fenster geschaut hat, wird merken, dass die Situation an Ernsthaftigkeit zunimmt.

Nicht nur das. Sondern Katastrophen kosten unserer Volkswirtschaft Geld – und zwar ordentlich. Wie groß die gesamtwirtschaftlichen Folgen der jüngsten Hochwasserkatastrophe sein werden, kann noch nicht genau abgeschätzt werden. Aber es gibt eine Aufstellung. Sebastian Koch, Head of Research Group “Macroeconomics and Business Cycles” des Instituts für Höhere Studien (IHS) Wien zeichnet eine grobe Skizze:

“Der Schaden hat auf das BIP einen positiven Effekt”

Für das Ausmaß der verursachten Schäden gibt es drei Säulen. Die erste Säule ist der Versicherungsschaden, gemessen an den Versicherungsdienstleistungen, die in Folge von Unwettern zum Wiederaufbau notwendig sind. Dazu zählen die Sanierung von Straßen, Häusern, Fuhrpark und Infrastruktur im Allgemeinen. Dieser Schaden liegt zahlenmäßig zeitnah nach dem Katastrophen-Ende vor, wenn Versicherungen mit ihren Kalkulationen beginnen.

Volkswirtschaftlich ließe sich der Schaden, den Naturkatastrophen verursachen, außerdem ganz klassisch nach dessen Einfluss auf das Bruttoinlandsprodukt berechnen. Hierbei ist allerdings auf einen Trugschluss zu achten:

“So dumm das klingt, aber: Schaden hat für das BIP eigentlich einen positiven Effekt. Und zwar auf die Zahl des BIPS selbst. Weil man natürlich den Kapitalstock, der durch Schaden geringer wurde, sei es eine kaputte Hausmauer oder ein gebrochener Damm, wieder aufbauen muss. Die dafür erforderliche Leistung geht positiv in das BIP ein – und meist sogar ziemlich genau in der Größenordnung der entstandenen Schäden. Das ist so, als würden wir ein Loch buddeln und gleich wieder zuschütten”, sagt Koch gegenüber brutkasten.

Die BIP-Gegenrechnung zwischen Schaden und Wiederaufstockung gestalte sich allerdings sehr vielschichtig und demnach schwer zu tracken, meint Koch. Hierbei müsse man weiter unterscheiden, und zwar zwischen Industrie und Dienstleistung:

“Zur Industrie: Meine Produktionshallen wurden beschädigt, ich kann nicht produzieren, oder meine Lieferwägen kommen wegen überschwemmten Straßen nicht durch. Das ist ein volkswirtschaftlicher Schaden, der sehr schwierig zu bemessen ist.”

In puncto Dienstleistung spricht man von Einbußen aufgrund von geringerem Konsum und gesunkener Nachfrage in Krisensituationen. “Diese gesunkene Nachfrage in Katastrophen-Perioden müsste eigentlich auch in die Schadensberechnung inkludiert werden. Das wird oft vernachlässigt, weil genaue Daten fehlen. Oder denken wir an die Menschen, die freiwillig im Katastrophenschutz arbeiten. Damit leisten sie keinen aktiven Beitrag zum BIP und fallen als Arbeitskräfte aus.”

“Der Nutzen ist für die Gesellschaft zerstörerisch”

Über all dem steht allerdings der Nutzen für die Gesellschaft als dritte Säule: “Der positive BIP-Effekt von Sanierungen ist trügerisch. Man würde ja auch nie sagen: Kriegswirtschaft ist gut. Durch Zerstörung und Wiederaufbau entsteht statistisch zwar oft ein positiver Effekt auf das BIP, aber der Nutzen für die Gesellschaft ist nicht gegeben, ja viel eher zerstörerisch”, so der Wissenschafter.

“Wie groß der Wohlstand in einer Gesellschaft steigt oder sinkt, das ist vom BIP in Perioden von Umweltkatastrophen nicht gut erfasst. Diesen Aspekt dürfen wir in Katastrophenzeiten nicht vergessen: Wenn ich Zerstörtes wieder aufbaue, stehe ich wieder am Ausgangspunkt. Aber mit derselben Investition, die ich zum Wiederaufbau benötigt habe, hätte ich Bestehendes schon um einiges besser machen können. Insofern entsteht ein gesellschaftlicher Schaden. Und den zu messen, das ist unmöglich.”

Diese Startups helfen, vor Schäden zu schützen

Klare Worte des Wirtschaftswissenschaftlers. Wir erkennen: Unwetterschäden sind komplex und aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive schlecht. Damit wir zumindest rechtzeitigen für Schutz sorgen und Schäden minimieren oder sogar verhindern können, gibt es bereits einige Jungunternehmen am Markt. Mit den folgenden Innovationen wollen DACH-Startups vor Naturkatastrophen warnen.

Sobos GmbH mit der PegelAlarm-App

Das Startup Sobos entstand im Jahr 2017 im Rahmen des tech2b Incubators in Linz. Das damals vierköpfige Team hat ein System für Hochwasserinformation und -warnung in Zentraleuropa entwickelt. Anzuwenden ist es mit der mobilen App PegelAlarm.

OroraTech

Ein weiterer Key Player im Erkennen, Vermeiden und Bekämpfen von Naturkatastrophen ist das Münchner Startup OroraTech, das den Kärntner Thomas Grübler als Mitgründer und CSO (Chief Strategy Officer) zählt. Mithilfe von Wärmebildkameras, die in Satelliten des US-Unternehmens Spire angedockt sind, können die Satelliten von OroraTech große Waldflächen auf der Erde beobachten. OroraTech, das 2018 gegründet wurde, bietet auch Wetteranalysen und Terrain-Untersuchungen. Erst vergangenen Juli startete man Maßnahmen zur Waldbrandprävention in den beiden größten globalen Tropenschutzgebieten in Brasilien und in Indonesien – brutkasten berichtete.

refinq

Den Zahn der Zeit trifft ein weiteres Jungunternehmen, das erst seit Juni 2023 am Markt vertreten ist. Mit seinem “Nature Intelligence Hub” entwickelt das Wiener Startup refinq ein SaaS-Tool, das Umweltdaten in umsetzbare finanzielle Erkenntnisse für Unternehmen umwandelt. Konkret: Refinq nutzt geographische Daten und maschinelles Lernen, um Risikoanalysen für Naturkatastrophen für bestimmte Standorte zu erstellen. Die Analysen betreffen konkrete Produktions- und Wertschöpfungsstandorte von Unternehmen – und sollen noch vor Ansiedlung oder Ausbau eines Standortes vor dem Risiko einer etwaigen Katastrophe – darunter Dürre, Stürme, oder Hochwasser – warnen.

Okeanos

Das deutsche Startup Okeanos mit Sitz in Bochum bietet ein ähnliches Modell: Das Jungunternehmen analysiert Umweltdaten, um Risikoanalysen zu erstellen. Ein Aspekt darunter: Das Netilion Hochwasser-Monitoring. Dabei sollen steigende Wasserpegel vor allem für “unbeobachtete Gewässer zweiter und dritter Ordnung” analysiert werden. Auf Basis der KI-gestützten Monitoring-Lösungen werden Konzepte zum Schutz von Kommunen und Städten erarbeitet.

Adeva

Zur Abwechslung mal kein Saas-Produkt, sondern eine handliche Rückstauklappe: Die Adeva GmbH hat ein patentiertes System zum Schutz vor Überschwemmungen in Gebäuden entwickelt. Unter dem Namen EasySafe könne die Klappe nachträglich in bestehende Reinigungsöffnungen in Hauskanal-Rohren eingebaut werden. Ein “Starkregen-bedingter Rückstau” könne damit verhindert werden. EasySafe sei auch für fäkalienhaltige Abwässer in der EU zugelassen, heißt es.

e-ray

Zur Klimaresilienz in Städten und Kommunen trägt auch dieses deutsche Startup bei: e-ray setzt erste Schritte, um heimische Städte fit für veränderte Klimabedingungen zu machen. Dazu zählt die Integration sauberer Energie und der Umbau als Schwarmstadt. Das Startup, das in Darmstadt sitzt, will dafür “Hardware und Software” liefern, um Gewässer zu digitalisieren, Beratung für Klimaanpassung zu liefern und kritische Infrastruktur zu erkennen. Auch Wasserpegel und -qualität werden gemessen und verbessert. Und zwar mit satellitengestützter Gewässerüberwachung und einem kontinuierlichen Monitoring.

GMD

“We reduce nature danger potential.” Zu Deutsch: Wir reduzieren das Potenzial von Naturkatastrophen. Ein klarer und gerade in diesen Tagen heiß gefragter Nutzen des Innsbrucker Startups GMD. Gemeinsam hat man sich auf die Prävention von Naturgefahren spezialisiert – und nutzt dazu “autarke, KI-basierte IoT-Sensor- und Funknetzwerke mit einer Machine Learning GIS-Risiko Analyse-Plattform”, heißt es auf der Website des Startups. Damit will das Startup Naturereignisse vorhersehbarer machen und “kundenoptimierte Klimawandel-Anpassungsmodelle für Gemeinden, Skigebiete und Infrastrukturbetreiber anbieten”.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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