17.07.2019

Nationalratswahl 2019: Rendi-Wagner im Social Media-Ranking vor Kurz

Im Vorfeld der Nationalratswahl 2019 hat das Startup Storyclash die Social Media Accounts der Spitzenkandidaten analysiert. Ergebnis: Sebastian Kurz hat zwar mehr Fans in den Social Networks, aber Pamela Rendi-Wagner verzeichnet mehr Interaktionen in ihrer Community.
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Nationalratswahl 2019 Pamela Rendi Wagner
Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) punktet im Vorfeld der Nationalratswahl in sozialen Medien. (c) SPÖ

Im Herbst 2019 findet die Nationalratswahl statt, und der Wahlkampf hat längst begonnen. Das Linzer Startup Storyclash hat die Wahl zum Anlass genommen, die Social Media-Accounts der Spitzenkandidaten zu analysieren. Die entsprechenden Ergebnisse hat das Startup in seinem Blog veröffentlicht. Storyclash ist den Lesern des brutkasten bereits bekannt, weil das Team jeden Monat ein Ranking der erfolgreichsten österreichischen Startups in Sozialen Medien erstellt.

+++Social Media Ranking österreichischer Startups im Juni+++

Untersucht wurden die Social Media-Accounts der Spitzenkandidaten auf den Plattformen Facebook, Instagram, Twitter und YouTube, Untersuchungszeitraum war der Juni 2019. Als wichtigste Kennzahl gilt dem Startup zufolge, wie sehr die Fans mit den Postings der Politiker interagieren. „Diese Zahl zeigt, wie erfolgreich die Kandidaten in der Lage sind, mit ihren Fans und Followern in Kontakt zu treten“, heißt es im Blogpost: „Je mehr Interaktionen, desto erfolgversprechender wirkt die Social Media Strategie der jeweiligen Kandidaten und desto stärker verläuft der Dialog in den neuen Medien.“

Ausgaben der Spitzenkandidaten für Facebook-Werbung

Im Sinne der Transparenz und besseren Nachvollziehbarkeit der aktuellen Entwicklungen soll an dieser Stelle auch angeführt werden, wie viel Geld die jeweiligen Spitzenkandidaten für politische Werbung ausgeben. Dies lässt sich über Facebooks Ad Library gut nachprüfen. Demnach betragen die Ausgaben der Spitzenkandidaten im Zeitraum von März 2019 bis 16. Juli 2019:

  • Sebastian Kurz: 76.204 Euro
  • Pamela Rendi-Wagner: 62.842 Euro
  • Norbert Hofer: 21.004 Euro
  • Werner Kogler;: 13.805 Euro
  • Beate Meinl-Reisinger: 3.658 Euro
  • Peter Pilz: 3.552 Euro

Interaktionen: Pamela Rendi-Wagner vor Sebastian Kurz

Der Auswertung von Storyclash zufolge konnte Pamela Rendi-Wagner, Spitzenkandidatin der SPÖ, die Interaktionen um 73,9 Prozent steigern. Die Politikerin belegt somit den ersten Platz des Rankings, vor Sebastian Kurz (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ).

Nationalratswahl 2019
(c) Storyclash

Pamela Rendi-Wagner konnte somit gegenüber dem Vormonat um zwei Plätze zulegen und verzeichnet nun über 60 Prozent mehr Interaktionen als Sebastian Kurz. Unverändert auf dem vierten Platz liegt Neos-Spirtzenkandidatin Beate Meinl-Reisinger, gefolgt von Werner Kogler (Grüne).

Die Themen der Nationalratswahl 2019

Storyclash hat außerdem analysiert, mit welchen Themen die Politiker bei ihren Wählern punkten. „So sind die Posts mit den höchsten Interaktionsraten von Sebastian Kurz und Norbert Hofer in der Regel Posts, die sich mit den Themen Heimat, aber auch Alltägliches – wie das “Frühstück bei mir” – beschäftigen“, heißt es im Blogpost von Storyclash: „Bei Pamela Rendi-Wagner sind dies Inhalte, die sich mit den Themen leistbares Wohnen und Gesundheit auseinandersetzen.“

Außerdem hat Storyclash die Facebook Reactions – von „Like“ über „Sad“ bis „Angry“ – auf die Postings der Spitzenkandidaten analysiert. Wenig überraschend sind die etablierten „Likes“ hier die häufigste Reaktion: Mit 209.014 Likes führt Rendi-Wagner dieses Ranking an, gefolgt von Norbert Hofer mit 141.974 Likes.

Bei den Angry-Reactions wiederum führt Sebastian Kurz mit 4.209 wütenden Smileys das Ranking an, gefolgt von Rendi-Wagner mit 3.210 Angry-Reactions.

(c) Storyclash

Fan-Anzahl: Sebastian Kurz noch immer Spitzenreiter

Blickt man allerdings auf die reine Anzahl der Social Media Fans, so führt Sebastian Kurz mit 1,26 Millionen Fans das Ranking nach wie vor an. Auf dem zweiten Platz folgt Norbert Hofer mit 407.364 Fans. Die größte Steigerung in dieser Kategorie  konnte im Juni Werner Kogler mit +5,8 Prozent erzielen.

Nationalratswahl 2019
(c) Storyclash

Aus offensichtlichen Gründen ist davon auszugehen, dass die Social Media-Aktivitäten der österreichischen Spitzenkandidaten in den kommenden Monaten noch zunehmen werden. Storyclash kündigt daher an, auch in den  kommenden Monaten ein monatliches Ranking zu publizieren.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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