25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. „Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. „Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren“, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: „Betriebsgeheimnis“ als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde“, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden“. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Raimund Ortner | (c) Coinfinity
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Er ist bereits seit 2023 im Unternehmen – bislang als „Head of Business & Wealth“. Als solcher war Raimund Ortner vergangenes Jahr auch zu Gast im brutkasten-Video-Talk. Nun wird er Co-Geschäftsführer des 2014 gegründeten Grazer Bitcoin-Brokers Coinfinity, der seit Dezember 2025 eine MiCAR-Lizenz hält, wie brutkasten berichtete.

Doppelspitze mit Stefan Grill

Ortner ersetzt damit Gründer Max Tertinegg in der Doppelspitze mit Stefan Grill. Tertinegg bleibt aber im Unternehmen, wo er „künftig das Thema Künstliche Intelligenz vorantreiben“ soll. „Ich freue mich, die Geschäftsführung in die Hände von Raimund zu legen. Er ist Bitcoiner, kennt unsere Kundinnen und Kunden und lebt unsere Werte. Und er wird Coinfinity mit seinem eigenen Stil weiterführen“, kommentiert Tertinegg.

Ortner als Gesicht nach außen

Konkret soll Ortner fortan das Unternehmen nach außen vertreten und den Kundenbereich verantworten, wie er es auch schon bisher vielfach gemacht hat. „In den vergangenen Jahren war es häufig er, der Coinfinity in Podcasts, auf Konferenzen und in unzähligen Kundenterminen ein Gesicht gegeben hat. Diese Nähe zum Kunden bringt er nun in die Geschäftsführung ein“, heißt es dazu vom Unternehmen. Grill sei indes für den Betrieb im Inneren zuständig.

B2B- und Vermögensanlagegeschäft sollen ausgebaut werden

Ortner habe das Geschäft mit Firmenkunden und vermögenden Privatpersonen aufgebaut und geprägt, heißt es weiter. Dieses Angebot wolle man konsequent vorantreiben. „In meiner bisherigen Funktion als Head of Business & Wealth konnte ich wertvolle Perspektiven sammeln, die ich nun als Geschäftsführer mit voller Dynamik einbringen werde“, kommentiert er. Er wolle „Bitcoin seinen berechtigten Platz in der breiten Anlegerschaft verschaffen“.

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