04.07.2023

Nationaler Energie- und Klimaplan stößt auf Kritik

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte am Dienstag den nationalen Klima- und Energieplan. Mit diesem Plan müssen alle EU-Staaten bis zum Juni 2024 ihren Weg zum Erreichen der EU-Energie & Klimaziele nachweisen.
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Gewessler
Leonore Gewessler | (c) BKA / Florian Schrötter

Lange wurde auf die Zahlen gewartet, am Dienstag war es nun soweit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte gemeinsam mit dem Umweltbundesamt-Experte Günther Lichtblau den nationalen Energie- und Klimaplan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen ihrer EU-Energie- und Klimaziele nachweisen müssen. Zum Hintergrund: Dieser Plan muss bis zum Juni 2024 fertiggestellt und an die EU-Kommission übermittelt werden.

WAM-Szenario: Es fehlen 13 Prozent zum Erreichen des EU-Ziels

Im Nationalen Energie- und Klimaplan legt Österreich seinen Weg zur Erreichung des EU-Ziels fest. Eine wesentliche Grundlage des Plans ist das sogenannte WAM-Szenario (with additional measures). Dort wird auf Basis aller beschlossenen sowie bereits geplanten Maßnahmen berechnet, wie hoch die Treibhausgas-Reduktion bis 2030 sein wird. Zu den Maßnahmen zählt beispielsweise auch das “Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz” (EAG), das maßgeblich die Energiewende in Österreich vorantreiben soll.

Das WAM-Szenario zeigt laut BMK, dass mit den aktuellen Maßnahmen in Sektoren, die nicht dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, eine Reduktion von 35 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber 2005 erreicht werden kann. Konkret bedeutet dies: Für das Erreichen des EU-Ziels fehlen zusätzlich 13 Prozent. „Wir haben in den letzten vergangen drei Jahren viel geschafft, die Zahlen zeigen aber, dass uns noch ein Teil fehlt“, so Gewessler im Zuge der Präsentation. In einem nächsten Schritt sollen nun in einer „Konsultationsphase“ Maßnahmen diskutiert werden, um die Lücke zu schließen.

Einbindung von unterschiedlichen Stakeholdern

Im Zuge der „Konsultationsphase“ ist auch die Einbindung der Öffentlichkeit vorgesehen. Dazu heißt es vom BMK: „Das Klimaschutzministerium lädt alle Stakeholder ein, ihre Vorschläge und Inputs – insbesondere zur Zielerreichung – einzubringen.“ Ab dem 5. Juli haben somit Interessensverbände, Ministerien, Bundesländer, politische Parteien, die Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen.

In Bezug auf die Konsultationsphase hielt Gewessler fest: „Wenn Ihnen etwas nicht gefällt, dann sagen sie uns, wie es besser geht. Dann reden wir nämlich über die besten Lösungen und nicht, wie man es am schädlichsten bremsen kann.“

Nationaler Energie- und Klimaplan: Kritik kommt von Umweltschutzorganisationen

Erste Reaktionen auf die Präsentation des nationalen Energie- und Klimaplan ließen nicht lange auf sich warten. So übten zahlreiche Umweltschutzorganisationen bereits im Vorfeld der Konsultationsphase Kritik.

„Mit den derzeit geplanten Maßnahmen wird Österreich die EU-Klimaziele um rund 16 Millionen Tonnen Treibhausgase verfehlen. Ohne ambitionierte Klimapolitik wird das mehrere Milliarden Euro für Zertifikate kosten“, so WWF-Klima- und Energiesprecher Karl Schellmann. Als Maßnahmen fordert der WWF den Ausstieg aus Öl und Gas beim Heizen (EWG) sowie strengere Zielsetzungen im Bereich des Natur- und Bodenschutzes.

Global 2000 mahnte hingegen einen raschen Beschluss des Erneuerbaren Wärmegesetzes ein. Zudem müsse Österreich deutlich mehr erneuerbarer Strom in Österreich produzieren, als bisher im EAG festgelegt, wie Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, am Dienstag kritisch anmerkte.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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