03.01.2018

Nationalbank-Chef Nowotny fordert Mehrwertsteuer auf Bitcoin

Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny wärmt bei der Süddeutschen Zeitung ein bereits 2015 vom EuGH abgehandeltes Thema wieder auf.
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(c) Franz Johann Morgenbesser: Ewald Nowotny

„Wir brauchen eine Mehrwertsteuer auf Bitcoin, weil es keine Währung ist“, sagt der österreichische Nationalbank-Chef Ewald Nowotny im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Abermals bringt er Bitcoin in Zusammenhang mit Geldwäsche. Und Nowotny vertritt eine gewagte These: „Alle Beteiligten an einem Geschäft müssen ihre Identität offenlegen. Damit würde Bitcoin zusammenbrechen“, sagt er. Wenig überraschend sorgt er mit den Aussagen zur Bitcoin-Mehrwertsteuer (wie schon mehrmals zuvor) für Kopfschütteln in der österreichischen Krypto-Community.

+++ Bitcoin: 8 Probleme der bekanntesten Kryptowährung +++

Demuth: „So langsam wird es peinlich“

Eric Demuth, Co-Founder des Wiener Startups Bitpanda, der Nowotny schon mehrmals scharf kritisiert hatte, twittert etwa: „So langsam wird es peinlich. Da können wir uns in Österreich nur wünschen, dass bald die Wachablösung für ihn kommt. Wie kann man in 2018 noch immer an den Grundlagen scheitern und sich dennoch ständig über Bitcoin äußern?“

EuGH-Urteil zur Bitcoin-Mehrwertsteuer aus 2015

Deutlich sachlicher geht es Bitcoin Austria-Vorstandsmitglied Andreas Petersson im Gespräch mit dem Brutkasten an: „Das Thema Bitcoin-Mehrwertsteuer wurde bereits 2015 ausgiebig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgehandelt.“ Beim sogenannten „Hedquist-Urteil“ wurde damals ausjudiziert, dass bei Bitcoin-Käufen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist. „Das würde dem Sinn Bitcoins als Zahlungsmittel und der Realität der Zahlungsströme widersprechen“, sagt Petersson.

Mehrwertsteuer, wenn mit Bitcoin gezahlt wird

Denn Bitcoin sei eben keine Leistung, sondern ein Mittel, um eine Leistung zu beziehen. Und damit sei klar, wann die Steuer zu entrichten sei. „Wenn Bitcoin zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, ist natürlich ganz normal die Mehrwertsteuer abzuführen. Und das wird in der Praxis auch so gemacht“, erklärt Petersson. Andernfalls wäre es, als würde man einzelne Buchungszeilen auf der Kreditkartenabrechnung nochmal besteuern.

Zahlungsmittel? Auch Gold von der Mehrwertsteuer befreit

Das Argument, dass Bitcoin sich in der Praxis nicht als Zahlungsmittel qualifiziert, ist freilich nicht ganz aus der Luft gegriffen. Denn mehrere Gründe sprechen dagegen. Vor allem die hohe Volatilität wird immer wieder ins Treffen geführt, doch auch die lange Dauer von Transaktionen und die hohen Transaktionsgebühren werden zusehends zum Problem. Da Bitcoin in der Praxis tatsächlich hauptsächlich als Spekulationsobjekt bzw. Wertanlage genutzt wird, wird es häufig mit Gold verglichen. Das Edelmetall ist (als Geldanlage) seit 1998 EU-weit von der Mehrwertsteuer befreit. Dahinter steckt jedoch ein politisches Ziel: Gold sollte als Finanzinstrument gefördert werden.

+++ Umfrage: 31 Prozent der Österreicher für Bitcoin-Verbot +++

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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