11.06.2021

Nationalbank: Wirtschaft wird noch dieses Jahr deutlich wachsen

Die Nationalbank (OeNB) erwartet ab Jahresmitte einen starken Aufschwung der heimischen Wirtschaft. Das BIP-Wachstum 2021 soll 3,9 Prozent betragen.
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Der Impffortschritt ist ausschlaggebend für ein BIP-Wachstum von 39 Prozent 2021, prognostiziert die OeNB
Der Impffortschritt ist ausschlaggebend für ein BIP-Wachstum von 39 Prozent 2021, prognostiziert die OeNB (c) Adobe Stock / Spitzi-Foto

Ein Rückgang des realen BIP um 6,7 Prozent steht für das Krisenjahr 2020 in Österreich zu Buche. Und auch im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden die einschneidenden Corona-Maßnahmen bekanntlich fortgesetzt. Doch dank des Impffortschritts und den damit verbundenen Öffnungen wird das Land ab Jahresmitte einen derartigen Aufschwung erleben, dass am Ende wieder ein Plus herauskommt, prognostiziert die Oesterreichische Nationalbank (OeNB). Konkret erwartet sie für 2021 unterm Strich ein BIP-Wachstum von 3,9 Prozent. 2022 sollen es 4,2 Prozent werden. Bereits 2023 soll der „Aufholprozess“ abgeschlossen sein und das Wachstum sich mit 1,9 Prozent wieder dem langfristigen Durchschnitt annähern, heißt es von der OeNB weiter.

BIP-Wachstum: Weltweit große Unterschiede wegen Impffortschritt

Man sei in den der Prognose zugrunde liegenden Annahmen davon ausgegangen, dass im weiteren Verlauf des Jahres 2021 partielle Eindämmungsmaßnahmen notwendig bleiben, deren negative wirtschaftliche Folgen aber gering seien und 2022 gänzlich ausklingen, heißt es von der OeNB. Zu begründen sei dies mit dem Impffortschritt.

Dieser sei auch für Unterschiedliche Entwicklungen in verschiedenen Regionen der Welt verantwortlich. „Die fortgeschrittenen Volkswirtschaften werden im dritten Quartal 2021 ihr Vorkrisenniveau überschreiten und gegen Ende 2022 den vor der Krise prognostizierten Entwicklungspfad erreichen. Im Gegensatz dazu wird das BIP der Schwellenländer aufgrund der langsameren Impfausrollung auch mittelfristig unterhalb des Vorkrisentrends liegen“, so die Nationalbank in einer Aussendung. Die Weltwirtschaft werde der Prognose zufolge 2021 überaus kräftig mit sechs Prozent wachsen. Danach nehme die Dynamik graduell auf 4,3 Prozent (2022) und 3,5 Prozent (2023) ab.

Schnelle Erholung bei Exporten und Konsum, Budgetdefizit hängt Österreich länger nach

Eine schnelle Erholung erwartet die OeNB für die heimische Export-Wirtschaft, die im vergangenen Jahr um 10,9 Prozent einbrach. Länger werde es aufgrund des Totalausfalls der Wintersaison unterm Strich im Tourismus-Bereich dauern. Der Bereich Konsum werde sich rasch erholen. Das Vorkrisenniveau der Konsumausgaben soll laut Prognose im ersten Halbjahr 2022 erreicht werden. Betriebliche Investitionen sollen noch dieses Jahr stark wachsen. Die Arbeitslosenquote soll bis 2023 auf knapp über dem Vorkrisenniveau zurückgehen.

Die (HVPI-)Inflationsrate werde dieses Jahr, getrieben von höheren Rohstoffpreisen, auf zwei Prozent ansteigen, um dann wieder auf 1,8 Prozent zurückzugehen. Der Budgetsaldo werde 2021 bei einem Minus von 6,9 Prozent des BIP liegen und sich dann bis 2023 auf etwa minus zwei Prozent des BIP verbessern. Die Schuldenquote werde nach einem weiteren Anstieg im Jahr 2021 auf 85,1 Prozent des BIP ab 2022 wieder rückläufig sein und 2023 knapp unter 82 Prozent des BIP zu liegen kommen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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