10.12.2021

Naow-Co-Founder Jonas Friedrich über die Vorteile digitaler Touchpoints

Brand Building und die Art des Marken-Launch sind mitunter eine unternehmerische Kunstform, die man beherrschen muss. Sky-Fußballkommentator Jonas Friedrich möchte mit seinem Startup Naow.Studio die Web-Experience für User wieder aktiver gestalten und digitale Touchpoints für Marken und Produkte setzen. Oder kurz gesagt: "Digital Flagship Experiences" erneut ins Leben rufen.
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Naow, Touchpoints, Web Experience, SAP
(c) Naow.Studio - Das Naow-Team mit Co-Founder und Geschäftsführer Jonas Friedrich (2.v.r.).

Was bleibt eigentlich hängen? Viele unter uns können sich womöglich an ein Fußballergebnis aus den 90er Jahren erinnern – Rapid siegte 1990 gegen Inter Mailand und Fußballweltmeister Lothar Matthäus 2:1 -, oder an eine mitreißende Szene aus einem Computerspiel (Leliana’s Song für Eingeweihte), wissen aber nicht mehr, wie die eine Marke hieß, die man etwa beim Scrollen nach Weihnachtsgeschenken für einen späteren Zeitpunkt im Kopf abspeichern wollte. Oder wo man ein bestimmtes Service erhält, das man am Rande mitbekam. Marketing-Aktionen und Advertorials ziehen täglich an Usern als Horde vorbei und hoffen sich im Gedächtnis potentieller Käufer bzw. Kunden einzunisten. Allerdings ist es genau diese Fülle an Werbeabsicht und Awareness-Schaffung, die das Problem darstellt. Vieles setzt sich nicht durch. Jonas Friedrich, Co-Founder und Geschäftsführer von Naow, verfolgt deshalb eine eigene Vorstellung, wie „Brand-Building“ funktionieren kann. Und haften bleibt.

Verweildauer durch Interaktion steigern

„Es geht bei Naow um die Kreation wirkungsvoller, digitaler Touchpoints für Marken oder Produkte. Oder wie wir es nennen, um Digital Flagship Experiences“, sagt der Co-Founder. „Konkret kann das eine interessante und für die Zielgruppe reizvoll aufgebaute Web- oder Microsite zum Launch eines neuen Produkts sein. Diese Site ist so gestaltet, dass User eine für Online-Verhältnisse lange und intensive Zeit mit dem Produkt verbringen.“

So würde die Marke auf einen Schlag mehrere Probleme lösen, meint der Fußball-Kommentator. Zum ersten hätte sie einen „uniquen, interessanten Touchpoint“, der mehr sei, als beispielsweise „nur“ eine weitere Landing Page auf der Website. Zudem wäre diese Experience „kampagnenfähig“, könne also beispielsweise das Herzstück für eine „Social Media-Kampagne“ sein, um zukunftssichere „First Party“-Daten zu generieren. „Und sie trägt über den intensiven Kontakt der User mit dem Content zum ‚Brand Building‘ bei. Weil über das Produkt hinaus noch weitere Werte der Marke transportiert werden können. Ähnlich wie bei einem ‚Flagship Store‘ im echten Leben, in dem es eben auch um mehr geht, als nur um die Produktpräsentation.“

Idee zu Naow bei SAP-Projekt entstanden

Die Idee zu Naow ist im Rahmen eines Projekts für SAP entstanden, bei dem es um die Kreation einer Web-Experience ging, präzise um eine hochwertig gestaltete Website, die SAP-Produkte anschaulich und spielerisch erklären sollte.

„Aus dem Erfolg dieses Projekts heraus ist organisch folgende Hypothese entstanden: Es gibt (wieder) eine Berechtigung für echte, tiefergehende Web-Erlebnisse“, so Friedrich weiter. „So kam eines zum anderen. Unsere beteiligten Teams, bestehend aus Beratung, Design und Code, bringen ihr Know-how in eine gemeinsame ‚Entity‘ ein. Diese Berechtigung sehen wir ‚wieder‘, weil der Ansatz in Zeiten von ‚Flash‘ schon einmal sehr verbreitet und erfolgreich war. Unser Anspruch ist es, die User mit unseren ‚Web-Experiences‘ ein Stück weit raus aus der Passivität holen. Denn eine wesentliche Stärke der Webtechnologie im Unterschied zum Video oder zum Text ist die Interaktionsfähigkeit. Die Erinnerungsrate und der ‚Impact‘ bei der Zielgruppe ist schlicht besser bei Content, bei dem die User eine aktive Rolle spielen.“

Digitaler Reifegrad gefragt

Der Mitgründer möchte mit seinen „Digital Flagship Experiences“-Ansatz alle „Marketeers“ ansprechen, die ein Produkt oder eine Marke launchen wollen, egal ob aus dem Bereich B2B oder B2C, wie er sagt.

„Wir sind Partner sowohl für mittelständische Betriebe, Konzerne oder aber auch Agenturen, die in einem größeren Kampagnenkontext arbeiten“, so Friedrich abschließend. „Ein gewisser digitaler Reifegrad ist dabei Voraussetzung. Eine ‚Flagship Experience‘ sollte schon in ein bereits existierendes digitale Ökosystem eingebettet sein.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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