26.11.2024
KONKURS

Nahversorgungs-Startup KastlGreissler meldet Insolvenz an

Das Nahversorgungskonzept KastlGreissler meldete laut Alpenländischem Kreditorenverband (akv) Insolvenz an. Standorte bleiben jedoch erhalten.
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Der KastlGreissler in Tulbing im Tullnerfeld
Der KastlGreissler in Tulbing im Tullnerfeld | Foto: KastlGreissler

Der Alpenländische Kreditorenverband (akv) gab bekannt, dass über KastlGreissler ein Konkursverfahren beim Landesgericht Krems an der Donau eröffnet wurde. Als Ursache wurde laut akv ein zu langsames Wachstum genannt und dass zu wenig Franchiseverträge abgeschlossen wurden. Vor allem sei es 2022 durch steigende Energiekosten zu einem Umsatzeinbruch gekommen.

Das 2020 gegründete Nahversorgungskonzept mit Nachhaltigkeits-Fokus KastlGreissler hatte den bis 2023 den ehemaligen „2 Minuten 2 Millionen“-Investor Martin Rohla an Board und kündigte 2021 die Expansion auf den deutschen Markt an. (brutkasten berichtete). Laut eigenen Angaben lief das Konzept von KastlGreissler unter dem Namen KistenKrämern an vier Standorten in Deutschland.

Das Versorgungskonzept war, dass in den sogenannten “Kastln” auf 15 Quadratmetern Fläche rund 450 unterschiedliche Produkte untergebracht werden. Mindestens 50 Prozent der Waren müssen dabei aus höchstens 30 Kilometer Entfernung kommen. Nach Angaben des Startups lag der reale Anteil an manchen Standorten sogar bei 70 bis 80 Prozent.

Standorte bleiben erhalten

Laut eigener Aussage hat die Insolvenz der KastlGreissler GmbH jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die einzelnen KastlGreissler Standorte. Sie bleiben weiterhin bestehen. Am Ende war jedoch das Wachstum des Franchising nicht ausreichend schnell.

„Das Expansionstempo war deutlich unter Plan und somit nicht mehr kostendeckend. Daher kann sie ihre vielfältigen Beratungs- und Dienstleistungen für die KastlGreissler:innen nicht mehr anbieten“, so Lena Harml, Kommunikation & Franchinse-Betreuung KastlGreissler.

Offen bleibt die Frage bezüglich der Verwendung des Markennamens, diese wird das eröffnete Insolvenzverfahren entscheiden.

Keine Fortführung geplant

Nach Angaben des akv sind vom Insolvenzverfahren 26 Standorte in Österreich und zehn Franchisenehmer betroffen. Eine Fortführung des Unternehmens ist keine geplant.

Laut Firmenbuchauszug hielt Martin Rohla mit seiner Goodshares Beteiligungs- und Beratungs GmbH rund 38 Prozent Anteil am Unternehmen, bis er im August 2023 ausstieg. Im Anschluss daran hielt Geschäftsführer Christoph Mayer mit seiner Gutta GmbH mit 75 Prozent den Großteil der Anteile. Die Alpex Beteiligungs GmbH hielt weitere 19 Prozent und Gerald Gross die verbleibenden knappen sechs Prozent.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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