20.05.2016

Gar nicht schweineteuer: Nahgenuss verkauft Bio-Fleisch im Netz

Beim Grazer Startup Nahgenuss kann man online Bio-Schweinefleisch ab Hof kaufen. Sowohl Bauern, als auch Konsumenten profitieren davon. Der Brutkasten sprach mit Co-Founder Micha Beiglböck.
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(c) Julia Rauchenberger: Founder Micha und Lukas Beiglböck mit einem Turopolje Schwein

Im Supermarkt bekommt man ein Kilo Bio-Schweinefleisch ab etwa 15 Euro. Der Bauer bekommt dafür rund drei Euro. Denn der Handel behält 80 Prozent des Umsatzes ein. Schon immer konnte das mit Ab-Hof-Verkäufen umgangen werden. Doch dabei gibt es ein Problem: Ein Schwein zu schlachten, zahlt sich für einen Bauern nur dann aus, wenn er Abnehmer für das gesamte Fleisch hat.

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Erst wenn das Schwein vergeben ist, wird geschlachtet

Die Brüder Micha und Lukas Beiglböck haben nun eine Online-Plattform gelauncht, die dieses Problem löst – und auch die Kunden profitieren davon. Auf nahgenuss.at kann man ein Viertel Schwein bestellen. Wenn die vier Viertel online vergeben sind, wird geschlachtet. Sind einem 20 Kilogramm Fleisch zu viel – das sind zwei Laden in einem großen Gefrierschrank – kann man über Social Media-Kanäle Kaufgemeinschaften bilden. Pro Kilo zahlt man dann rund 10 Euro, also um ein Drittel weniger als im Supermarkt. Nahgenuss selbst bekommt zwölf Prozent des Umsatzes.

„Fleisch soll kein Massenprodukt sein“

Bauern müssen der Nahgenuss-Philosophie entsprechen

(c) Lukas Sauseng - Nahgenuss legt darauf Wert, dass es den Schweinen gut geht.
(c) Lukas Sauseng – Nahgenuss legt darauf Wert, dass es den Schweinen gut geht.

„Wir wollen erreichen, dass die Leute Schweinefleisch wieder wertschätzen. Es soll kein Massenprodukt sein“, sagt Micha Beiglböck. Er arbeitet daher nur mit kleinen Betrieben zusammen. Jeder davon wird einzeln besucht, um sicherzustellen, dass sie der Philosophie von artgerechter Haltung entsprechen. Und bisher wurden die Beiglböcks nicht enttäuscht. Das liegt auch daran, dass sie alle ihre Anbieter nur über Mundpropaganda bekommen haben. Nur wer hineinpasst meldet sich.

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Von der Steiermark über die Grenzen

Das Netzwerk beschränkt sich daher bislang auf die Steiermark, doch das soll sich bald ändern. Interessierte Biobauern aus Niederösterreich gibt es bereits einige – Beiglböck will sein Konzept bald in ganz Österreich anwenden. „Und wir müssen schauen, dass wir möglichst bald die Grenzen verlassen“, sagt er. Dann will Nahgenuss auch nach Deutschland und in die Schweiz expandieren.

„Warum sollte jemand beim Supermarkt online Fleisch bestellen, wenn es bei uns günstiger und mit besserer Qualität geht?“

Nächster Schritt: Versand

Auch möglichst bald will Beiglböck sein Versandsystem etablieren. Beiglböck erklärt: „Die Supermärkte haben gerade mit dem Online-Versand begonnen. Warum sollte jemand dort Schweinefleisch bestellen, wenn er bei uns günstiger bessere Qualität bekommt?“ Und auf Dauer soll es nicht bei Schwein bleiben – Lamm, Huhn und Rind sind schon in Planung. „Wir haben den Namen Nahgenuss so gewählt, dass wir da nach oben hin offen sind“, sagt Beiglböck.

Gut verankert in der Grazer Startup-Community

Finanziert hat sich Nahgenuss bislang übrigens selber. Investoren gibt es keine. Förderungen wurden zugesagt, aber noch nicht ausbezahlt. Beim Wettbewerb Greenstart hofft Nahgenuss im Moment auf den Sieg. Trotzdem ist das Startup in der Grazer Community gut verankert: „In Graz tut sich sehr viel“, sagt Beiglböck. Die Community um das IdeenTriebwerk, das 2012 von der jetzigen AAIA-Geschäftsführerin Lisa Fassl mitgegründet wurde, trifft sich einmal im Monat. Der studentische Verein, der sich an der Uni Graz formiert hat, sorgte auch für eine Zusammenarbeit zwischen Nahgenuss und Studenten der Hochschule, die das Startup auf seinem Weg unterstützten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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