08.06.2022

nahallo: Pendler-Projekt von ummadum startet nun auch in Tirol

Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz startet mit dem Pendler-Projekt “nahallo” von “ummadum” ein Pilot-Versuch, um den arbeitsbezogenen Individualverkehr der eigenen Bediensteten zu reduzieren.
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Ummadum-CEO Rene Schader, LHStvin Ingrid Felipe, LAD Herbert Forster und BH Michael Brandl. (v.l.n.r.) © Land Tirol/Knabl
Ummadum-CEO Rene Schader, LHStvin Ingrid Felipe, LAD Herbert Forster und BH Michael Brandl. (v.l.n.r.) © Land Tirol/Knabl

Erst im April diesen Jahres präsentierte das Innsbrucker Mobility-Startup ummadum sein neues Projekt “nahallo” in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Ostregion (VOR) – der brutkasten berichtete. Gestartet hat das Pilot-Projekt bereits in Korneuburg. Neben der zuletzt annoncierten Erweiterung der Versuchs-Region bis Wiener Neustadt verkündet nun das Land Tirol den Start an der Bezirkshauptmannschaft Schwaz. Ziel ist es, den Verkehr zu reduzieren um somit die festgeschriebenen Nachhaltigkeits- und Klimastrategie zu erfüllen.

nahallo als Pilot-Projekt nun auch im Land Tirol 

Rund 41 Prozent der Treibhausgas-Emisisonen in Tirol werden durch den Verkehr generiert, schreibt das Land Tirol auf der Website. Der VVV-Ansatz des Landes – Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern und Verkehr verbessern – wurde nun mit dem Zusatz “Verkehr teilen” ergänzt. “61 Prozent aller Wege werden in Tirol mit dem Auto zurückgelegt. Mit einem Besetzungsgrad von 1.2 Personen an Werktagen werden in zehn Fahrzeugen insgesamt nur zwölf Personen transportiert – das müssen wir ändern”, sagt die Landeshauptmann-Stellvertreterin und Mobilitätsrätin, Ingrid Felipe. 

Zudem fordert sie die Bediensteten der Bezirkshauptmannschaft Schwaz dazu auf, künftig die Mitfahr-App “ummadum” zu nutzen. „Mit über 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt das Land Tirol als Arbeitgeber über ein großes Potential für Emissions-Einsparungen im Verkehrsbereich. Wir wollen hier mit gutem Beispiel vorangehen“, erklärt Landesamtsdirektor Herbert Forster weiter. Das Pendler-Projekt soll – nach einem erfolgreichen Abschluss der Testphase -landesintern auf weitere Dienststellen ausgeweitet werden. 

Emissionen sparen und die regionale Wirtschaft unterstützen

Fahrgemeinschaften mit Gamification-Anreiz – dieses Angebot baut das Innsbrucker Startup ummadum seit Jahren immer weiter aus. Wer mit Ridesharing, Fahrradfahren oder Gehen Punkte sammelt, kann diese bei Partnerbetrieben einlösen – die größten davon sind Interspar, Hervis und OMV. Im Projekt nahallo wird die Organisation von Fahrgemeinschaften über die ummadum-App mit der Bereitstellung eines kostenlosen fixen Parkplatz in einer Park & Ride-Anlage kombiniert. “Mit ummadum fördern wir Fahrgemeinschaften, sparen somit Emissionen ein und stärken durch das Bonussystem gleichzeitig die regionale Wirtschaft im Bezirk”, erklärt Felipe abschließend.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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