02.08.2021

Nachholeffekt beschert Österreich 2021 einen Gründungsboom

Es wurden sogar mehr Unternehmen gegründet als im ersten Halbjahr 2019.
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WKO Moskau Shitstorm Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer (c) Fotospeed Ulrich Schnarr

2020 wurden in Österreich etwas weniger Unternehmen neu gegründet, als im Jahr davor. Um 0,6 Prozent sind die Neugründungen zurückgegangen und lagen mit Jahresende bei 38.857 Unternehmen. Diese Zahl dürfte heuer wesentlich höher liegen, denn bereits im ersten Halbjahr zeichnet sich ein regelrechter Gründungsboom ab, wie die WKÖ in der jüngsten Statistik vorrechnet.

Ein „Nachholeffekt“ nach dem „pandemiebedingten Einbruch“ brauchte einen Anstieg um 23,6 Prozent im ersten Halbjahr im Vergleich zur ersten Hälfte 2020. 19.708 Neugründungen zählt die WKO bereits 2021. Das sind auch im Vergleich zu 2019 um immerhin 15,1 Prozent mehr junge Unternehmen. Die Neugründungen sinken allerdings seit 2016, als in einem Jahr noch mehr als 40.800 Firmen gegründet wurden.

Hobby zum Beruf machen

Die meisten Neugründungen gibt es laut Kammer in der IT-Branche, dem Versandhandel und dem Bauwesen. Eine Economica-Befragung habe zudem gezeigt, dass fast die Hälfte der neu gegründeten Unternehmen bei ihrer Leistungserbringung auf Digitalisierung setzen würden. Aber nicht nur das: „Viele Österreicherinnen und Österreicher haben die Pandemie genutzt, um sich aus ihrem Hobby einen monetären Vorteil zu schaffen. Das zeigt der Anstieg an Neugründungen im Bereich des Kunsthandwerks“, sagt Elisabeth Zehetner-Piewald, Bundesgeschäftsführerin des Gründerservices in der WKÖ.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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