08.10.2015

Nachgehakt: Wie Startup-fit sind die Wiener Parteien?

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Eine Last-Minute-Entscheidungshilfe für die Wien-Wahl gefällig? derBrutkasten.com hat nach der Diskussion zum Thema „Gründen in Wien – was tut die Politik für die Zukunft der Wiener Wirtschaft?“, die die Junge Industrie Wien vergangene Woche veranstaltet hat, bei FPÖ, Grünen, NEOs und ÖVP in einigen Punkten nachgehakt. Katharina Schinner (SPÖ) musste nach der Veranstaltung leider gleich weg – wir haben sie bisher nicht für Ergänzungen erreicht.

Welche Erleichterungen kann die Wiener Stadtregierung für Startups überhaupt umsetzen?

Christoph Chorherr (Die Grünen): Je nachdem, in welchem Bereich ein Stadtrat tätig ist, sind zB technische Maßnahmen möglich, Räumlichkeiten können zur Verfügung gestellt werden, Genehmigungen erteilt werden. Ich glaube, Wien hat schon noch einen beträchtlichen Nachholbedarf. Was alle brauchen, ist eine gute Vernetzung und Kontakte zu Behördenvertretern – informelle Angebote wären da sicher auch gut.

Welches Startup aus Österreich beeindruckt Sie am meisten?

Chorherr: Das ist eine schwere Frage. Das Kapital-Startup Speedinvest von Oliver Holle – weil ich es wichtig finde, notwendiges Kapital aufzubringen. Die sind außerdem sehr unösterreichisch, im positiven Sinn.

Markus Ornig (NEOs): Ich habe so viele Freunde in dem Bereich – die würden sich jetzt alle ärgern, wenn ich sie nicht nenne (lacht). Ich nehme jetzt ein sehr nachhaltiges Projekt – ich finde die Gebrüder Stitch sehr cool.

In Wien braucht die Gründung eines neuen Unternehmens derzeit mit 20 Tagen verhältnismäßig lange, wie kann man die Zeit verkürzen?

Ornig: Mit einem One-Stop-Shop-Konzept. Im Moment braucht es acht Schritte, um ein Unternehmen zu gründen. Diese acht Schritte kann man in einem Verfahren bündeln. In Kanada gibt es das schon – da kann man alle bürokratischen Dinge in weniger als einer Stunde erledigen. Das hilft sicher sehr, denn derzeit ist der Prozess für junge Gründer frustrierend. Da wollen wir den roten Teppich ausrollen.

Alexander Biach (ÖVP): Ich glaube, das Problem liegt nicht beim Gründen – das geht ohnehin einfach. Da ist auch mit der GmbH-light einiges passiert – die muss allerdings noch einmal überarbeitet werden. Was ich verbessern würde, sind die Genehmigungen. Derzeit braucht man unglaublich viele Genehmigungen von vielen verschiedenen Stellen. Vor allem bei den Betriebsanlagengenehmigungen sollte etwas passieren. Das muss viel schneller gehen, denn solange das Unternehmen wegen ausstehender Genehmigungen oder Prüfungen steht, verdienen Sie kein Geld. Dann können Sie auch nicht wachsen und keine Mitarbeiter einstellen. Ich bin nicht der Meinung, dass das Gründen zu lange dauert, sondern dass der behördliche Alltag zu langwierig ist.

Welche Gebührenerleichterungen können in Wien umgesetzt werden?

Biach: Da müssen wir mit einer gescheiten Reform ansetzten, was den ersten Mitarbeiter betrifft. Wir haben derzeit ein Bundesgesetz, das die Lohnnebenkosten-Refundierung für den ersten Mitarbeiter vorsieht – allerdings nur für beim AMS gemeldete Personen und nur in bestimmten Branchen. Das sind nur sehr wenige. Startups wollen, dass die Aufnahme des ersten Mitarbeiters nicht so kompliziert ist. Da kann Wien schon einiges machen. Zum Beispiel die Lohnnebenkosten in Form einer Förderung zurückzuzahlen. Diese Förderung sollte dann auch nicht nur für beim AMS gemeldete Personen gelten. Außerdem müssen wir in Wien weg von diesem Gebührenautomatismus, der sich aus Lebenskosten und Inflation ergibt. Das Gebührenautomatisierungsgesetz müssen wir durch eine Wirtschaftsverträglichkeitsprüfung ersetzen.

Herr Schock, Sie wünschen sich für Wien einen Startup-Campus – wie soll der konkret aussehen und wie soll er finanziert werden?

Eduard Schock (FPÖ): Das wäre eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Da muss die Stadt Wien Geld in die Hand nehmen – in Wien wird für so vieles Geld ausgegeben, das wäre eine echte Zukunftsinvestition. Es ist ja nach wie vor so, dass Startups nach Deutschland gehen müssen oder sogar nach Amerika, weil es dort bessere Bedingungen gibt. Ein Startup-Campus auf einem großen Areal – das muss wirklich wahrnehmbar sein – würde die internationale Wahrnehmbarkeit der Szene verbessern. Damit würden wir auch internationale Investoren anlocken. Es gibt ja international viel mehr Risikokapital, als bei uns.

Herr Schock, Wie könnte man Ihren Wunsch nach einer stärkeren Mobilisierung von privatem Kapital umsetzen?

Schock: Da gibt es Gott sei Dank private Initiativen, die allerdings von der öffentlichen Hand verstärkt werden können. Denkbar ist etwa eine Business-Angel-Börse speziell für Wiener Startups. Die Stadt kann zusätzlich investieren – dafür könnten wir beispielsweise auch EU-Mittel lukrieren. Es gibt einen „European Angel Fund“ der EU, der private Mittel verdoppelt. Das könnten wir für Wien nutzbar machen.

Die NEOs zählen mit der FPÖ zu den einzigen Parteien, die gegen die Kammermitgliedschaft sind. Warum?

Ornig: Das ist nicht mehr zeitgemäß und in Wirklichkeit für Österreich ein Wettbewerbsnachteil. Es darf ein freier Mensch zu nichts gezwungen werden und eine solche Zwangsmitgliedschaft ist nicht mehr zeitgemäß. Es braucht hier eine dringende Reform für die EPUs, die das sehr belastet und in der Expansion behindert. Wenn wir das Ende der Kammermitgliedschaft nicht durchbringen – das ist verfassungsmäßig geschützt – könnte man zumindest eine Ein-Euro-Mitgliedschaft anpeilen. Oder man löst den Zwang schrittweise – zuerst für die EPUs und dann nach Unternehmensgröße gestaffelt. Wenn man das sofort aufreißt würden natürlich die großen Industrieunternehmen der Wirtschaftskammer das wichtige Geld sofort entziehen und dann wäre die Organisation tot.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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