19.05.2025
NEUANFANG

Nach Übernahme durch Heizma: meo Energy gehört der Vergangenheit an

Nach der Übernahme durch das Wiener Energy-Startup Heizma ändern sich einige Dinge beim Energiemanagement-Anbieter meo Energy.
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Heizma-Gründer Alexander Valtingojer, Valentin Perkonigg und Michael Kowatschew mit dem neuen Optima-CEO Emanuel Jöbstl. © Alissar Najjar

Dezember vergangenen Jahres wurde bekannt, dass meo Energy in die Insolvenz gerutscht ist. Kurz zuvor übernahm Heizma den Energiemanagement-Anbieter und stellte offiziell den Insolvenzantrag. Das Wiener Startup erweiterte damit sein Portfolio – brutkasten berichtete. Mit diesem strategischen Schritt verfolgte Heizma das Ziel, sich als Marktführer für smarte Energielösungen in Österreich zu positionieren. Nun geht das Unternehmen den nächsten Schritt: Heizma kündigt eine „strategische Neupositionierung“ von meo Energy an.

meo Eenergy wird zu Optima

Die Marke meo Energy gehört nun der Vergangenheit an. Künftig tritt das Grazer Unternehmen unter dem neuen Namen Optima auf. Im Rahmen des Rebrandings will sich Optima als „eigenständiger Anbieter für KI-basierte Energiemanagementlösungen für Haushalte und Betriebe“ etablieren, heißt es in einer Presseaussendung.

Die zugrunde liegende Software analysiert dynamische Stromtarife, Wetterprognosen sowie individuelle Verbrauchsmuster. Nutzer:innen können dabei „persönliche Ziele“ definieren – etwa das gezielte Laden eines E-Autos oder das automatische Absenken der Raumtemperatur während des Urlaubs. Auf dieser Basis soll die künstliche Intelligenz in Echtzeit die optimalen Zeitfenster für Energieverbrauch und Einspeisung sowie eine bestmögliche Steuerung von Heizsystemen berechnen.

Neuer CEO

Auch personell bringt die Neuausrichtung Veränderungen mit sich: Die Gesamtleitung übernimmt künftig Emanuel Jöbstl als neuer CEO von Optima. Mit ihm rückt eine erfahrene Führungsperson an die Spitze des Unternehmens. Jöbstl verfügt über eine umfangreiche Expertise in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Unternehmensentwicklung. Unter anderem gründete er das deutsche Tech-Unternehmen Authory mit.

Zudem war er als Leiter der Global Community am Aufbau der gemeinnützigen Organisation Sigma Squared Society beteiligt, die junge Gründer:innen unter 26 Jahren vernetzt und unterstützt. In diesem Rahmen arbeitete er bereits mit Heizma-Mitgründer Michael Kowatschew zusammen. „Unter seiner Führung wird Optima die vorhandene Technologie vorantreiben und die Nutzung von Energieanlagen noch effizienter gestalten“, heißt es vonseiten des Unternehmens.

Peter Käfer, bisher CEO und Gründer von meo Energy, bleibt Optima in beratender Funktion erhalten. „Ich freue mich, den weiteren Weg von Optima zu begleiten. Mit Emanuel Jöbstl als CEO ist das Unternehmen hervorragend aufgestellt, um neue Maßstäbe im Bereich intelligenter Energienutzung zu setzen“, sagt Käfer.

Steuerung von Energiequellen

Als eigenständige Marke innerhalb der Heizma Group arbeitet Optima an der Weiterentwicklung seiner Energiemanagement-Produkte. Diese sollen nicht nur Kund:innen von Heizma, sondern auch externen Marktteilnehmer:innen dabei helfen, Energieflüsse in Gebäuden nachhaltiger zu gestalten.

„Unsere Software steuert alle relevanten Energiequellen im Gebäude – von Photovoltaik über Wärmepumpen bis zu Stromspeichern – intelligent und in Echtzeit“, erklärt CEO Emanuel Jöbstl. „Damit erleichtern wir nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Energien, sondern tragen aktiv zur Beschleunigung der Energiewende bei. Unser Fokus liegt auf der lokalen Optimierung einzelner Gebäude sowie auf der intelligenten Steuerung von Energiegemeinschaften.“

Optima ist zentraler Teil der Expansionsstrategie

Das Energie-Startup Heizma, gegründet 2023 von Alexander Valtingojer, Michael Kowatschew und Valentin Perkonigg, hat innerhalb kurzer Zeit für Aufmerksamkeit in der österreichischen Startup-Szene gesorgt. Bereits im ersten Jahr konnte das Unternehmen Aufträge im Umfang von zehn Millionen Euro verzeichnen. Damit positioniert sich Heizma als einer der führenden Wärmepumpen-Anbieter am heimischen Markt.

Dieses Wachstum gelang dem Startup zunächst ganz ohne externes Kapital. Erst im April dieses Jahres sicherte sich das Unternehmen in einer Finanzierungsrunde erstmals Investment-Kapital – insgesamt 2,5 Millionen Euro (brutkasten berichtete). Damit verfolgt das Gründerteam das Ziel, Marktführer in Österreich zu werden. Im Fokus stehen dabei neben Wärmepumpen auch Klimaanlagen, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher sowie Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Die Neupositionierung von Optima sei dabei ein zentraler Bestandteil der Expansionsstrategie von Heizma.


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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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