07.12.2021

Nach OLG-Urteil: Lernsieg kämpft mit Spendenaufruf ums Überleben

Nächste Etappe im Rechtsstreit zwischen der Lehrergewerkschaft und Lernsieg. Mit einem Urteil, dass die Existenz der Lehrerbewertungs-App bedroht.
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Lernsieg, OLG, Urteil App, Lehrerbewertungs-App,
c) der brutkasten/Haris Dervisevic - Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan muss nach OLG-Urteil um sein Startup bangen.

Es erinnert ein wenig an Don Quixote und seine Windmühlen. Doch wo einst ein Spiegel half, Klarheit zu erhalten, verhält es sich im Fall von Lernsieg gegen die Lehrergewerkschaft etwas komplexer. Zur Erinnerung: Mit 17 Jahren entwickelte Benjamin Hadrigan die Lernsieg-App – eine Lehrer-Bewertungsplattform – und sah sich gleich mit viel Kritik und Hass konfrontiert.

Es folgten Klagen und hohe Anwaltskosten, der brutkasten berichtete; ein Lehrer sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte mithilfe der Lehrergewerkschaft. Die Datenschutzbehörde lieferte jedoch bereits Anfang 2020 einen positiven Bescheid für die App und gab in Sachen DSGVO grünes Licht. Die zivilrechtliche Klage wurde nach coronabedingter Verzögerung vom Wiener Landesgericht schließlich Anfang 2021 in erster Instanz abgewiesen.

Auch Bundesverwaltungsgericht erkannte keine Verfehlung

Auch das Bundesverwaltungsgericht sah Ende Oktober keine Verfehlung seitens der App und gab dem Betreiber der umstrittenen App recht. Das Urteil von vor knapp eineinhalb Monaten lautete im Wortlaut: „Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers (BF) auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.“

Soviel zum bisherigen Kampf Hadrigans gegen die Mühlen der Justiz. Doch nun traf die nächste Schocknachricht den Lernsieg-Entwickler. Das Oberlandesgericht Wien gab der Lehrergewerkschaft in einigen Punkten recht. Und löste damit einiges an existenzieller Gefahr für die App und den Gründer aus.

Aus dem Archiv: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan im Gespräch

Konkret steht im aktuellen Urteil, das dem brutkasten vorliegt: „Die beklagten Parteien sind gegenüber der klagenden Partei schuldig, ab sofort die Verarbeitung personenbezogener Daten der klagenden Partei in der App „Lernsieg“ oder in ähnlichen Applikationen im Internet, insbesondere dadurch, dass Daten zur Person der klagenden Partei dort aufgenommen und mit einer Möglichkeit zur Bewertung der klagenden Partei als Lehrer der Berufsschule 1 – Wels verknüpft werden, sowie auch jegliche ähnliche derartige Handlungen zu unterlassen, es sei denn, dass dabei sichergestellt wird, dass die klagende Partei nur von Personen bewertet wird, die die klagende Partei unterrichtet hat.„

Für Hadrigan selbst ist dieses Urteil des Oberlandesgerichts Wien unverständlich: „Wie kann es in einem Land wie Österreich sein, dass ein und dieselbe Datenschutzrechtsfrage von der Behörde für Datenschutz positiv entschieden und uns erlaubt wird (Anm.: nach einer Offlinenahme) wieder online zu gehen. Aber dann von einem Gericht gesagt wird, wir dürfen das alles dann doch nicht?, „sagt er und nennt diese Art der Doppeljustiz ekelhaft. „Zudem haben wir in der ersten Instanz vor Gericht auch zur Gänze gewonnen. Mittlerweile gab es schon mehr als 40 weitere Verfahren vor der Datenschutzbehörde, die wir allesamt für uns entscheiden konnten.“

Lernsieg sieht sich ständiger Attacken ausgesetzt

Noch mehr als der Schreck über das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts, schockiert Hadrigan das Verhalten der Lehrergewerkschaft. Er weist darauf hin, dass Leher:innen über die Lernsieg-App im Schnitt die Note „Gut“ erhalten würden. „Die Lehrergewerkschaft steht nun durch ihre ständigen Attacken kurz davor, dieses Anerkennungstool für die Leistungen von Österreichs Lehrerinnen und Lehrer nachhaltig zu zerstören“, sagt er.

Zur oberen Passage des Urteils gehört eine weitere, die dem Lernsieg-Gründer nicht gänzlich durchdacht scheint. Und, laut ihm, im Vergleichen mit anderen Bewertungsportalen einfach nicht standhalte.

Das Urteil und dessen Argumentationskette…

Sie lautet: „Zusammengefasst erwog es dazu, dass zwar die Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit durch Schüler im Hinblick auf Lehrer im Rahmen der App ein berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO darstelle, die App jedoch in ihrer jetzigen Form nicht geeignet sei, legitime Ziele zu verwirklichen, zumal durch die App nicht überprüft werde, ob die Person, die eine Bewertung über einen Lehrer abgibt, tatsächlich von diesem Lehrer unterrichtet wird. Die Verwirklichung des legitimen Ziels auf Meinungs- und Informationsfreiheit sei damit nicht auf das notwendige Maß beschränkt. Die von der Beklagten entwickelten Missbrauchskontrollen seien zu grobmaschig und würden keinen effektiven Schutz bieten. Im Übrigen finde das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung seine Grenze in einer unwahren Tatsachenbehauptung. In der App werde den Usern oder Lesern der App insinuiert, dass alle Bewertungen von Schülern stammen, die von den bewerteten Lehrern tatsächlich unterrichtet würden, obwohl dies unrichtig sein könne.„

Hadrigan fragt sich nach dieser Urteilsverkündung, wie man sich dort weitere Vorgangsweisen vorstellen würde. „Sollen wir jetzt jeden Schüler nach seinem Schulausweis fragen? Man braucht doch gar nicht an Amazon und die Rezensionen dort denken, es gibt ja auch Bewertungen für Uber-Fahrer, für Ärzte und sogar für Rechtsanwälte“, sagt er. „Auf diesen Plattformen ist das auch kein Problem“.

Finanzielle Belastung für Lernsieg-Gründer

Neben der emotionalen Belastung für den jungen Mann erweisen sich die vielen Verfahren mittlerweile auch als eine finanzielle. Für die Verteidigung gegen die permanente Attacken, wie er erwähnt, musste Lernsieg bereits rund 200.000 Euro für Rechtsanwälte bezahlen, anstatt dieses Geld in die Weiterentwicklung der App investieren zu können.

„Anwälte haben uns auch pro Bono vertreten, die ziehen sich jedoch zurück, da die Arbeit immer mehr wird“, so Hadrigan. „Insgesamt flossen Hunderttausende Euro in die rechtliche Abwehr all dieser Attacken, anstatt das Geld in die Weiterentwicklung der App stecken zu können. Das ist sehr frustrierend, weil immer mehr Lehrer:innen auf uns zukommen und uns mitteilen, dass wir nicht aufgeben sollen und sie die App super finden. Es sind also insgesamt nur ein ‚paar schwarze Schafe‘, die uns aber sehr zusetzen und bedrohen. Durch Klagen und Verfahren bei der Datenschutzbehörde. Wir finden mittlerweile keine Anwälte mehr in Wien, die diesen Wahnsinn mit uns durchstehen möchten. Es fehlt uns einfach das Geld, um Anwälte zu bezahlen.“

Verfahrenshilfe & finanzielle Ausblutung?

Deshalb sah sich Hadrigan gezwungen, trotz der vielen gewonnenen Verfahren und Bestätigungen Verfahrenshilfe zu beantragen, weil die Klagen und Attacken von Lehrergewerkschaftern seit zwei Jahren kein Ende nehmen.

„Einen Antrag für die GmbH habe ich heute eingebracht, ein Antrag für mich als Privatperson folgt in den nächsten Tagen. Falls wir die Verfahrenshilfe erhalten, dann sind wir zumindest einmal bei den Gerichtsverfahren entlastet. Aber das ist leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn die ständigen neuen Verfahren bei der Datenschutzbehörde gewinnen wir zwar immer, erhalten aber keinen Kostenersatz wie bei Gerichtsprozessen. Wir vermuten, das ist der Grund, warum wir ’nur‘ vier Gerichtsverfahren haben und ganze 40 Datenschutzverfahren“, sagt er und wittert einen rechtlichen Trick dahinter, mit dem Ziel sein Startup zu zerstören.

Und erklärt: „Um eine reale Chance zu haben, die nächsten Monate und Jahre zu überleben, brauchen wir fixe monatliche Einnahmen durch Spender, die uns beim Weg unterstützen, eine Judikatur in Österreich zu erschaffen, damit Schülerinnen und Schüler ein Recht auf die Bewertung ihrer Lehrer und Meinungsfreiheit haben. Deshalb haben wir nun auf unserer Spendenwebsite ein Unterstützer-Abonnement erschaffen.“

Auch Privatklagen am Hals

Doch das ist nicht die einzige Sorge, die er trägt. „Ich habe mit 17 Jahren sicherlich noch recht gutgläubig und naiv versucht, einfach Lehrerbewertung in Österreich allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Es war und ist eine innovative Idee. In der Praxis stellte sich diese wegen der vielen ‚guten‘ Bewertungen der Lehrer:innen als Anerkennungstool für Österreichs Lehrerschaft heraus. Leider wird man hierzulande von Gewerkschaften lieber niedergeklagt, anstatt gemeinsam daran zu arbeiten. Ich bin mittlerweile 20 Jahre alt und bin noch immer sprachlos und schockiert über diesen Wahnsinn“, sagt er und meint damit, dass nicht nur die GmbH geklagt wird.

„Für mich ist es mittlerweile zumindest etwas verständlich, dass eine Gewerkschaft eher auf Veränderung und Innovation hinschlägt, als diese als Chance zu sehen“, so Hadrigan weiter. „Auch durch Klagen, um einfach die Rechtsfrage zu klären. Aber was für mich bis heute schockierend ist: Die Lehrergewerkschafter haben mich bei jeder einzelnen Klage trotz meiner GmbH auch privat, unter dem Argument der ‚Wiederbetätigungsgefahr‘, persönlich verklagt.“

Drohende Privatinsolvenz

Dies hätte zur Folge, dass er bei einem negativen Gerichtsergebnis Privatinsolvenz anmelden müsse, da ihn eine „Kostenlawine“ erwarte. Er sagt: „Durch die privaten Klagen und die seit zwei Jahren andauernde Gesprächsblockade der Lehrergewerkschaft GÖD wird also versucht meine private Existenz für immer zu zerstören.“

Von einer Gewerkschaft, die Österreichs Pädagogen vertritt, würde er sich mehr erwarten. Und gibt zwar zu, dass er als Gewerkschafter wahrscheinlich auch mit Klagen auf seine GmbH losgehen würde. Aber bewusst einem damals 17-jährigen womöglich seine private Existenz nachhaltig zu zerstören, sei eine rote Grenze und nach zwei Jahren noch immer schwer zu verstehen.

Gespräch gesucht

„Ich hoffe sehr, dass Paul Kimberger (Anm.: Vorsitzender Bundesleitung der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Oberösterreich) und Gewerkschaftsvorsitzender Norbert Schnedl irgendwann für ein klärendes Gespräch bereit sind“, hofft Hadrigan. „Wichtig ist jetzt, dass wir fixe Einnahmen durch unser Abo-Spendenmodell erhalten, um die nächsten Wochen und Monate überleben zu können.“

Auf Nachfrage des brutkasten, warum es bisher zu keinen klärenden Gesprächen gekommen ist, gab es vom GÖD bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keinen Kommentar. Ein nachgereichtes Statement wird gegebenenfalls ergänzt.

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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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