31.01.2023

Nach Kündigungswelle: Ex-Twitter-Angestellter erhält Funding für eigene Social-Media-Plattform

Alphonzo “Phonz” Terrell gehörte zu jenen Angestellten, die im Zuge der Musk-Übernahme Ende 2022 bei Twitter gekündigt wurden. Nun verkündet er mit anderen Twitter-Ehemaligen den Abschluss der Pre-Seed-Runde seines neuen Social-Media-Unternehmens.
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Von Twitter zur eigenen Social-Media-Company: Alphonzo Terrell vekündet Abschluss der ersten Investmentrunde von
Von Twitter zur eigenen Social-Media-Company: Alphonzo Terrell vekündet Abschluss der ersten Investmentrunde von "Spill" © Akshar Dave

Der ehemalige “Global Head of Social and Editorial” bei Twitter, Alphonzo “Phonz” Terrell, verkündete bereits im Dezember 2022 sein neues Projekt “Spill”. Inzwischen habe die Social-Media-App bereits 60.000 Registrierungen gesammelt und zudem eine Pre-Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von 2.75 Millionen Dollar abgeschlossen. Mit dabei sind MaC Venture Capital und Kapor Center.

Gemeinsam mit seinem ehemaligen Twitter-Kollegen gründet Terrell “Spill”, dessen Name an die englische Redewendung “spill the tea” angelehnt ist (auf deutsch ähnlich wie „aus dem Nähkästchen plaudern“). Ex-Kollege und Spill-CTO DeVaris Brown verließ seinen Job als Product Manager bei Twitter im Jahre 2020 und gründete anschließend sein eigenes Startup “Meroxa” – einer Datenanwendungsplattform für Developer:innen. Im aktuell knapp 10-köpfigen Spill-Team sind noch weitere Twitter-Ehemalige vertreten. So auch der vormalige Design Chief des Tech-Riesen, Dantley Davis, der bei Spill als strategischer Berater fungiert.

Spill fordert traditionelle Social-Media-Plattformen heraus

Bei Spill geht es um Konversationen in Echtzeit, die Kultur an erster Stelle führen. Dabei fokussieren sie sich auf die Meme-Culture. Hier wird vereinfacht, Texte auf Bilder oder GIFs zu projizieren. Als zwei der statistisch gesehen wenigen schwarzen Gründer in den USA, die VC-Funding erhalten haben, hinterfragen Terrell und Brown traditionelle Social-Media-Plattformen. Sie beobachten, dass Trends häufig von schwarzen Content Creators initiiert werden, letztendlich aber oft erst gefeiert werden, wenn weisse Creators Trends, Tänze und Co. ebenfalls übernehmen. 

Aus diesem Grund war es ihnen besonders wichtig, von Anfang an eine Monetarisierungsfunktion für die Urheber:innen auf der Plattform zu integrieren. Wenn ein Beitrag viral geht, wird die jeweilige Person dafür vergütet. Um diesen Erfolg aufzuzeichnen, nutzt Spill die Blockchain-Technologie. Terrell bezeichnet sein Unternehmen aber dennoch ganz bewusst nicht als Web3-Unternehmen. Ebenso sei es kein Krypto-Projekt und werde seine Vergütung ausschließlich in Fiatgeld – also in US-Dollars – anbieten. Spill wird seine Alpha-Version im ersten Quartal von 2023 anbieten.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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