28.11.2022

Nach Klimakonferenz: Helioz-Founder befürchtet CO₂-Dumping

Was nachhaltige Veränderungen betrifft, sind viele von der Klimakonferenz COP27 enttäuscht. Das Wiener Social Impact-Unternehmen Helioz war vor Ort und zieht ebenfalls ein kritisches Resümee.
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COP27, Helioz
(c) Helioz - Helioz-CEO, Niclas Schmiedmaier kritisiert die Ergebnisse der Klimakonferenz.

CO₂-Kompensation alleine sei keine Lösung gegen den Klimawandel. Aber ein wichtiges Mittel, um jene Ausstöße, die nicht anders vermieden werden können, auszugleichen. Die Diskussion über Emissionseinsparungen und -ausgleiche kam bei den Verhandlungen der Weltklimakonferenz letzte Woche jedoch viel zu kurz. Das empfindet Niclas Schmiedmaier, Helioz-CEO, der bei der COP27 in Sharm el-Scheich vor Ort war.

Helioz: „Klimakonferenz bei CO₂-Ausstoß gescheitert“

„Was bleibt, ist viel heiße Luft, aber keine neuen Beschlüsse oder konkreten Maßnahmen, um den globalen Anforderungen unserer Zeit gerecht zu werden“, sagt er. „Nicht einmal ein dezidiertes Aus für fossile Energien konnte beschlossen werden – aus unserer Sicht ist die Klimakonferenz klar bei der Reduktion des CO₂-Ausstoßs gescheitert.“

Zwar sei der Unterstützungsfonds für Länder des globalen Südens, die unter den Auswirkungen des Klimawandels am meisten leiden, ein wichtiges Zeichen, darüber hinaus ist es allerdings kaum gelungen, konkrete Maßnahmen für das „1,5 Grad-Ziel“ festzulegen.

„Artikel 6“ mit wenig Implementierung

Konkret hätte man sich bei Helioz Maßnahmen zum „Artikel 6“ des Klimaabkommens gewünscht – dem Handel mit Emissionen bzw. Emissionseinsparungen. Aber auch hier sei wenig „Implementierung“ auf der Klimakonferenz passiert, die sich die Umsetzung dieser Maßnahmen zum Ziel gemacht hat.

Brandaktuelle Themen wie Bestimmungen zur Einhaltung von Menschrechten bei der benötigten Klimasenkung mussten auf nächstes Jahr vertagt werden. Damit gehe wichtige Zeit verloren, um zu handeln.

Helioz-Gründer: „CO₂-Zertifikate zu Dumpingpreisen“

„Am CO₂-Markt wird dringender denn je ein globales Regelwerk benötigt. Aber gerade das gibt es noch immer nicht. Es liegt nach wie vor an den beteiligen Staaten und Unternehmen, nach ihren Werten und Vorstellungen zu handeln – dass das oft nicht im Sinne einer nachhaltigen und impactstarken Kompensation abläuft, liegt auf der Hand“, so Schmiedmaier. „Das führt dazu, dass CO₂-Zertifikate aus alten Jahrgängen, zu Dumpingpreisen gekauft, oder Waldschutzgutschriften, die bereits aus geschützten Waldgebieten stammen, erworben werden können. Hier ist vor allem eine Marktaufsicht wünschenswert, die dazu beiträgt, die Integrität und Nachhaltigkeit des freiwilligen CO₂-Markts zu wahren.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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