29.04.2026
KRYPTO-PLATTFORM

Nach FMA-Sanktion: KuCoin baut Compliance-Strukturen am Standort Wien aus

Seit Anfang 2025 betreibt KuCoin seinen EU-Hauptsitz in Wien und holte sich dort im Herbst eine MiCAR-Lizenz. Nach Personal-Abgängen erteilte die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Februar 2026 jedoch ein Neugeschäftsverbot. Mehrere Neubesetzungen dürften das Problem nun lösen.
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Symbolbild: Krypto-Compliance
Bild: KI-generiert

Wien positionierte sich in den vergangenen Jahren bekanntlich als attraktiver Standort für die EU-Geschäfte internationaler Kryptobörsen. Als Grund dafür wird in der Szene immer wieder genannt, dass die für Krypto-Regulatorik zuständige heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen ihrer Strenge und Korrektheit europaweite Anerkennung genießt, zugleich aber in den Prozessen kooperativ ist.

Neugeschäftsverbot durch FMA nach Personalabgängen

Die ursprünglich in China gegründete Plattform KuCoin, die ihren Hauptsitz seit einiger Zeit auf den Seychellen hat, hat mittlerweile beide genannten Seiten der FMA kennengelernt. Im Februar 2025 eröffnete die Plattform ihren EU-Sitz in Wien (brutkasten berichtete). Bereits im November erhielt man durch die FMA die begehrte MiCAR-Lizenz, die Krypto-Geschäfte in der gesamten EU ermöglicht. Im Februar 2026 erteilte eben jene FMA dann aber ein Neugeschäftsverbot gegen KuCoin.

Der Grund: Die Wiener GmbH verfüge „nicht mehr über geeignete Schlüsselfunktionen im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Einhaltung von Finanzsanktionen (Geldwäschebeauftragter samt Stellvertretung, Sanktionenbeauftragter samt Stellvertretung)“. Die nachhaltige Besetzung der genannten Schlüsselfunktionen sei aber eine zentrale Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb. „Die FMA ordnet daher bescheidmäßig die unverzügliche Herstellung des rechtmäßigen Zustandes an“, hieß es damals. Das steht freilich im Zusammenhang mit mehreren Personalabgängen – auch im Managementbereich, wie brutkasten berichtete.

Drei Neuzugänge im Anti-Geldwäsche- und Compliance-Bereich

Doch nun verkündete KuCoin mehrere Neuzugänge, die das Problem lösen dürften. So übernimmt die Anti-Geldwäsche-Expertin Carmen Kleinhans die Position des „Anti-Money Laundering Officer“ (AMLO) und zeichnet sich künftig für die Bereiche Geldwäscheprävention (AML), Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung (CFT) sowie das unternehmensweite Risikomanagement verantwortlich. Kleinhans war zuvor in leitenden Compliance-Funktionen im internationalen Bankensektor tätig, unter anderem bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, bei der Banco do Brasil und bei der Österreich-Tochter der Industrial and Commercial Bank of China.

Zusätzlich verstärkt KuCoin EU das Team mit zwei Stellvertretern (DAMLOs) aus dem Expertennetzwerk „Compliance Networks“. Stephan Klinger und Bernd Träxler bringen beide berufliche Erfahrung aus Tätigkeiten bei der FMA sowie als Compliance-Chefs bei Banken mit.

KuCoin bezeichnet den Ausbau der Compliance-Führungsebene in einer Aussendung als „notwendigen Schritt zur Sicherstellung eines vollständig gesetzeskonformen Betriebs in Europa“. Sabina Liu, Managing Director von KuCoin EU, ordnet die Ernennungen in die Expansionspläne des Unternehmens ein: „Während wir unsere Präsenz unter dem MiCAR-Framework weiter ausbauen, bleibt es unser Fokus, starke regulatorische Standards mit großer, lokal relevanter Erfahrung für unsere europäischen Nutzer:innen zu verbinden.“

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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