29.04.2026
KRYPTO-PLATTFORM

Nach FMA-Sanktion: KuCoin baut Compliance-Strukturen am Standort Wien aus

Seit Anfang 2025 betreibt KuCoin seinen EU-Hauptsitz in Wien und holte sich dort im Herbst eine MiCAR-Lizenz. Nach Personal-Abgängen erteilte die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Februar 2026 jedoch ein Neugeschäftsverbot. Mehrere Neubesetzungen dürften das Problem nun lösen.
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Symbolbild: Krypto-Compliance
Bild: KI-generiert

Wien positionierte sich in den vergangenen Jahren bekanntlich als attraktiver Standort für die EU-Geschäfte internationaler Kryptobörsen. Als Grund dafür wird in der Szene immer wieder genannt, dass die für Krypto-Regulatorik zuständige heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen ihrer Strenge und Korrektheit europaweite Anerkennung genießt, zugleich aber in den Prozessen kooperativ ist.

Neugeschäftsverbot durch FMA nach Personalabgängen

Die ursprünglich in China gegründete Plattform KuCoin, die ihren Hauptsitz seit einiger Zeit auf den Seychellen hat, hat mittlerweile beide genannten Seiten der FMA kennengelernt. Im Februar 2025 eröffnete die Plattform ihren EU-Sitz in Wien (brutkasten berichtete). Bereits im November erhielt man durch die FMA die begehrte MiCAR-Lizenz, die Krypto-Geschäfte in der gesamten EU ermöglicht. Im Februar 2026 erteilte eben jene FMA dann aber ein Neugeschäftsverbot gegen KuCoin.

Der Grund: Die Wiener GmbH verfüge „nicht mehr über geeignete Schlüsselfunktionen im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Einhaltung von Finanzsanktionen (Geldwäschebeauftragter samt Stellvertretung, Sanktionenbeauftragter samt Stellvertretung)“. Die nachhaltige Besetzung der genannten Schlüsselfunktionen sei aber eine zentrale Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb. „Die FMA ordnet daher bescheidmäßig die unverzügliche Herstellung des rechtmäßigen Zustandes an“, hieß es damals. Das steht freilich im Zusammenhang mit mehreren Personalabgängen – auch im Managementbereich, wie brutkasten berichtete.

Drei Neuzugänge im Anti-Geldwäsche- und Compliance-Bereich

Doch nun verkündete KuCoin mehrere Neuzugänge, die das Problem lösen dürften. So übernimmt die Anti-Geldwäsche-Expertin Carmen Kleinhans die Position des „Anti-Money Laundering Officer“ (AMLO) und zeichnet sich künftig für die Bereiche Geldwäscheprävention (AML), Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung (CFT) sowie das unternehmensweite Risikomanagement verantwortlich. Kleinhans war zuvor in leitenden Compliance-Funktionen im internationalen Bankensektor tätig, unter anderem bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, bei der Banco do Brasil und bei der Österreich-Tochter der Industrial and Commercial Bank of China.

Zusätzlich verstärkt KuCoin EU das Team mit zwei Stellvertretern (DAMLOs) aus dem Expertennetzwerk „Compliance Networks“. Stephan Klinger und Bernd Träxler bringen beide berufliche Erfahrung aus Tätigkeiten bei der FMA sowie als Compliance-Chefs bei Banken mit.

KuCoin bezeichnet den Ausbau der Compliance-Führungsebene in einer Aussendung als „notwendigen Schritt zur Sicherstellung eines vollständig gesetzeskonformen Betriebs in Europa“. Sabina Liu, Managing Director von KuCoin EU, ordnet die Ernennungen in die Expansionspläne des Unternehmens ein: „Während wir unsere Präsenz unter dem MiCAR-Framework weiter ausbauen, bleibt es unser Fokus, starke regulatorische Standards mit großer, lokal relevanter Erfahrung für unsere europäischen Nutzer:innen zu verbinden.“

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09.06.2026

„Nein zur Paketsteuer“: Handelsverband äußert zentrale Kritikpunkte zur Paketabgabe

Am Dienstag nahmen der Handelsverband, OTTO Austria, refurbed und DORDA Rechtsanwälte Stellung zur geplanten Paketabgabe der Bundesregierung. Diese sei demnach eine Innovations- und Investitionsbremse für den Wirtschaftsstandort Österreich. Das Thema wurde aus unterschiedlichen Perspektiven erläutert, eine Impact Analyse schafft Einblicke.
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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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